Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Marlise Tschantré, Mag. Johann Hakel und Wolfgang Sauer über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Richard Leisch, Carl Blum Straße 16, 4600 Wels, vom 18. April…
Dem ebenfalls dem Berufungssenat vorgelegten Schreiben der V Stiftung vom 22. Juni 2005 ist zu entnehmen, dass der Berufungswerberin eine Frist bis Ende Juli 2005 zur Darlehensrückzahlung eingeräumt wurde, andernfalls die Kündigung des Darlehens in Betracht gezogen werden müsse. Schließlich ist dem Schreiben vom 2…
…und nachträgliche Wertänderungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Infolge der im § 18 ErbStG normierten Stichtagsbewertung können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt…
…des § 6 EStG 1988 könne eine TWA nur in dem Jahr vorgenommen werden, in dem die Wertänderung eingetreten sei. Das von der Bw gewählte "gleitende Abwertungsverfahren" sei daher unzulässig. Bei dieser pauschalen Berechnungsmethode würden folgende Wert bestimmende Umstände nicht berücksichtigt: Lagevorteil einzelner Objekte (z. B…
…In diesem Fall -etwa bei Anschaffung in einem Drittstaat- könnten Wertänderungen zwischen Anschaffung und Zulassung einen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage haben. Im Fall der erstmaligen Zulassung nach einem Erwerb bei einem befugten KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet gilt aber der Anschaffungspreis (iSd beim Händler bezahlten…
…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 zählten die "Früchte" aus Kapitalvermögen. Weder Werterhöhungen noch Wertminderungen oder der ganze Verlust des Kapitalstammes seien bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen. Daher blieben Verluste (und Gewinne) aus Kursdifferenzen zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren grundsätzlich außer Betracht. Die vom Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 1990, Wertfortschreibungsveranlagung, des Finanzamtes Baden vom 31. März 1999, den Bescheid über Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 1990 des Finanzamtes Baden vom 19…
…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen (vgl…
…fiktiven (steuerneutralen) Durchaktivierung der Zuschüsse bei der Mutter bzw. Zwischengesellschaften vertreten und angewandt wird (ungeachtet der Aktivierung bei der Großmutter auf den Beteiligungsansatz der Mutter), können auch eventuelle negative Wertänderungen, soweit sie sich in Höhe der Durchaktivierung bewegen, steuerlich nur erfolgsneutral berichtigt werden" Die weiteren…
…steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. (2…
…Bilanz zum 31.12.1996 der Fa. Z-KG seien deshalb nicht zu berücksichtigen, denn nach den "Erläuterungen" wären diese Wertänderungen erst im Jahr 1999 eingetreten. Der Hinweis, der angesetzte Anteil an dieser KG von 671.469,50 S beruhe auf einem von einer Mitarbeiterin…
…Z 2 lit. a KStG 1988 sei im Jahr 2006 mit der Körperschaftsteuererklärung 2006 die Option auszuüben gewesen, ob Wertänderungen der Beteiligung als steuerwirksam zu behandeln seien. Aus einem Versehen sei in der Körperschaftsteuererklärung 2006 weder das für die Option gemäß § 10 Abs. 3 KStG…
…werde. Selbst der verbliebene Veräußerungsverlust im Jahre 2008 habe daran nichts zu ändern vermocht, da Wertänderungen von Grund und Boden im privaten Bereich steuerrechtlich ebenso unbeachtlich seien. Die Vergabe eines Baurechtes betreffe genau solch eine Wertänderung, da durch die Einräumung des Rechtes an einen Dritten…
…heißt aber, dass es ebenso wie einen Kursverlust auch einen Kursgewinn geben kann, und sich das aushaftende Kapital dadurch verringern kann. Diese Wertänderungen des Vermögenstammes sind[ unabhängig in welche Richtung sie gehen, im außerbetrieblichen Bereich aber nur im Rahmen von sonstigen Einkünften im Sinne des §…
…außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Strittig ist, ob…
…außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Strittig ist, ob…
…nachweisbarer Geschmackswandel rechtfertige eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung. Im Vorlagebericht hielt das Finanzamt ergänzend fest, dass eine AfaA im außerbetrieblichen Bereich nicht dazu führen dürfe, Wertänderungen in der privaten Sphäre steuerwirksam werden zu lassen. Sie sei daher nur zulässig, soweit sie die laufende AfA ersetze (vgl…
…steuerlichen Bestimmungen erstellt worden. Die Frage, ob sich zwischen dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2003 und dem Stichtag 30. Juni 2004 Wertänderungen ergeben hatten, konnte der Bw. ebenfalls nicht beantworten. Für eine Vermögensaufstellung zum Todestag hätte man mindestens drei bis vier Monate gebraucht, weshalb der Stichtag…
…steuerlichen Bestimmungen erstellt worden. Die Frage, ob sich zwischen dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2003 und dem Stichtag 30. Juni 2004 Wertänderungen ergeben hatten, konnte der Bw. ebenfalls nicht beantworten. Für eine Vermögensaufstellung zum Todestag hätte man mindestens drei bis vier Monate gebraucht, weshalb der Stichtag…
…steuerlichen Bestimmungen erstellt worden. Die Frage, ob sich zwischen dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2003 und dem Stichtag 30. Juni 2004 Wertänderungen ergeben hatten, konnte die Bw. ebenfalls nicht beantworten. Für eine Vermögensaufstellung zum Todestag hätte man mindestens drei bis vier Monate gebraucht, weshalb der Stichtag…