…der Begründung des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, wonach es, bedingt durch die Tatsache, dass der Bw. in der oa. Schlussrechnung keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen habe, von der Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974…
…Der Bw wandte sich durch seine steuerliche Vertretung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008, der den Feststellungen der Betriebsprüfung folgend ergangen ist, mit Berufung. In ihr führte er aus, die Leistungserbringerin habe im Streitjahr die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nicht überschritten. Für ausländische Unternehmer bestehe derzeit keine Möglichkeit…
…Charge-Systems auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden, wurde durch die Verordnung BGBl. II Nr. 584/2003 die (unechte) Steuerbefreiung nach der VO BGBl. Nr. 800/1974 ab 1.1.2004 - außer bei Reihengeschäften mit drei Unternehmern - abgeschafft (vgl…
…Abs. 1 der oben erwähnten Verordnung dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn durch einen ausländischen Unternehmer eben keine Rechnungen ausgestellt wurden, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wurde. Die mit den befreiten Umsätzen im Zusammenhang stehenden Vorsteuern sind weiters gem. Abs. 2 durch Hinweis auf …
…der Bedingung zuzustimmen, dass § 19 UStG 1994 überhaupt grundsätzlich zur Anwendung gelangt. Wie bereits oben ausgeführt, ist für Werklieferungen ausländischer Unternehmer (wie im berufungsgegenständlichen Fall), die vor dem 31. Dezember 2003 ausgeführt worden sind, noch nicht das reverse-charge-System vorgesehen gewesen. Für diese Fälle…
…angeführten Umsätze ausschließlich sonstige Leistungen betreffen. Erst durch BGBl. I Nr. 71/2003, wirksam ab 1. Jänner 2004, wurde das sogenannte Reverse-Charge-System im Rahmen des § 19 Abs. 1 UStG 1994 auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden, ausgeweitet…
…der MwSt-Erstattung an ausländische Unternehmer ab 1.1.2010, ÖStZ 2009, 150). In keiner der durch die Berufungswerberin im Antrag auf Vorsteuererstattung vorgelegten Rechnungen trat die Bw. mit einer UID-Nummer auf. In der Folge sei es dem liefernden Unternehmer nicht möglich gewesen zu…
…vertreten durch Petsch, Frosch & Klein, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Eschenbachgasse 11, vom 3. Juli 2003 und 14. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Juni 2003 und 11. Jänner 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Kalendermonate Juni bis August 2001…
…Wege einer unternehmensinternen Warenbewegung. Die Errichtung von Konsignationslagern bei ausländischen Kunden habe betriebswirtschaftliche Hintergründe und erfolge aufgrund der Marktgegebenheiten bzw. in der Regel auf Kundenwunsch. Die wesentliche Auswirkung einer solchen Handlungsweise bestehe darin, dass der Verkäufer die Ware bis zur tatsächlichen Entnahme durch den Kunden…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Steuerberatung, vom 23. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. November 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…vertreten durch Haubner, Schäfer & Partner, D-83043 Bad Aibling, Eugen-Belz-Str. 13, vom 28. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrags auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Jänner 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der zu erstattende Vorsteuerbetrag für das Jahr 2003 wird mit € 1.924,89 festgesetzt. Der angefochtene…
…Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, ausgenommen einer nur vorübergehenden Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Inland eingeführt hat. Der Unternehmer gilt als Lieferer. Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand verwendet: a) zur Ausführung einer Werklieferung oder…
…Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. Jänner 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 25.5.2009, beim Finanzamt eingelangt am 26.6.2009…
…9. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. April 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gem. Verordnung des BMF, BGBl…
…vom 7. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Februar 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß der Verordnung des Bundesministers…
…Vereinbarungen sowie wie die Übersetzung von Unterlagen in ausländischer Sprache wären weder während der Bp. noch in der Niederschrift über die Schlussbesprechung verlangt worden. Die Bp. habe die in Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer mit der Begründung, die Leistungen seien nicht für ein inländisches Unternehmen erbracht worden…
…nicht hervorgehe und ein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Nichtunternehmern möglicherweise verhindert oder erschwert werden soll. Eine Überprüfungs- und Bestätigungsverfahren ist derzeit nur für ausländische UID vorgesehen, um dem Unternehmer die Teilnahme am Binnenmarkt zu ermöglichen. Daher wird selbst nach Auffassung der Finanzverwaltung die Rechtsansicht vertreten…
…gemäß Art 139 B-VG der Verfassungsgerichtshof zuständig. Die durch das BG BGBl. I Nr. 71/2003 ab 1. Jänner 2004 geschaffene Änderung des § 19 Abs. 1 UStG 1994, welcher eine Ausdehnung des Reverse-Charge-Systems bei ausländischen Unternehmern auf sämtliche Leistungen und Werklieferungen vorsieht…
…Steuer nicht von den ausländischen Unternehmern entrichtet wurde - im Rahmen des § 27 Abs. 4 UStG zur Haftung heranzuziehen gewesen. 3. Umsatzsteuer 2004: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG idF des BudgetbegleitG 2003 ab 1.1.2004 wird bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen die Steuer u.a…