…Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zu Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. Abs. 3…
…beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1 500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen…
…wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder (bei einer Wegstrecke von 20 bis 40 km bei einer Wegzeit von über 2 Stunden) nicht zumutbar oder ein solches auf der überwiegenden Wegstrecke nicht vorhanden sei. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei auch dann zumutbar…
…Fahrstrecke unzumutbar ist (§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG). Unzumutbarkeit ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Nahbereich von 25 km erst dann gegeben, wenn die Wegzeit für die einfache Fahrt eineinhalb Stunden überschreitet (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 621 BlgNR XVII. GP, 75)…
…Mai 2008 als unbegründet ab, weil die Wegzeit bei optimaler Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel lediglich zwei Stunden und zwanzig Minuten betrage. Daraufhin beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Gemäß § 16 Abs…
…Ankunft Pottenbrunn Trauttmannsdorfstraße 11.21. Unter Abzug des Fußweges Wohnung - Krems Bahnhof ergäbe sich eine kürzeste Wegzeit von 1 Stunde 5 Minuten. Von der Spiel- und Lernwerkstatt zur Wohnung wurden zwei Verbindungen mit einer Fahrzeit von 1 Stunde 41 Minuten (11.21 - 13.02) und…
…sich auf seine Fälle je ein halbe Stunde vorbereite. Diesen Ausführungen ist entgegen zu halten, dass die Berechnung der Wegzeiten als auch die Prüfung der Voraussetzungen für das große Pendlerpauschale ausschließlich nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat (vgl. z.B. UFS vom 23.3.2010…
…von der Notwendigkeit der täglichen Verwendung des Fahrzeuges für Dienstfahrten ausschließlich nach der möglichen Benützung eines Massenbeförderungsmittels zu beurteilen! Da jedoch derartige Massenbeförderungsmittel regelmäßig verkehren und selbst die (weiteren) Dienstorte o3 und o2 in zumutbaren Wegzeiten erreichbar wären, konnte das Pendlerpauschale nicht gewährt werden. 3…
…von der Notwendigkeit der täglichen Verwendung des Fahrzeuges für Dienstfahrten ausschließlich nach der möglichen Benützung eines Massenbeförderungsmittels zu beurteilen! Da jedoch derartige Massenbeförderungsmittel regelmäßig verkehren und selbst die (weiteren) Dienstorte o4 und o3 in zumutbaren Wegzeiten erreichbar wären, konnte das Pendlerpauschale nicht gewährt werden. 3…
…im Wesentlichen an, dass sich auf Grund einer Fahrplanauskunft (www.vmobil.at) für die Strecke "X, M-Gasse xx, bis y, S-Straße yx" folgende Wegzeiten ergeben würden: | X, M-Gasse, ab: 5.58 Uhr 6.28 Uhr | y, S-Straße, an: 7…
…das die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sei, wurde der Bw. gebeten die entsprechenden Gründe (unter Angabe seiner Normalarbeitszeit) darzulegen und bei Vorliegen unzumutbarer Wegzeiten diese aufzuschlüsseln. Im Antwortschreiben, beim Finanzamt am 19. April 2012 eingelangt, gab der Bw an…
…Die einfache Wegstrecke dauere mehr als 2 h 30 min, darüber hinaus seien die Wegzeiten von Wohnung zu Bahnhof und von Bahnhof zu Universität zu berücksichtigen. Die Berechnung laute daher: € 3.372,-großes PP 2010 /12 Monate / 20 Arbeitstage lt LStR Rz 250 * 4…
…gegen den Einkommensteuerbescheid die Anerkennung des erhöhten Pendlerpauschales sowie des Kinderfreibetrages für zwei Kinder. Er führte aus, dass die Wegzeit mit dem Auto drei Mal kürzer als die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist. Der Bw. legte seine Arbeitszeitaufzeichnungen für das ganze Jahr 2011 bei. c…
…die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Da die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über 60 km beträgt, ist hinsichtlich der Wegzeit für eine Strecke ein Zeitraum von 2 1/2 Stunden zumutbar. Aufgrund der Verkehrsverbindungen - Postbus, Wieselbus…
…er erklärte, dass er für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benützen könne, weil sich dadurch unzumutbar lange Wegzeiten ergeben würden. Die kürzeste Wegstrecke wurde mit 70 km (offenkundig Hin- und Rückweg zusammen) angegeben. In der (abweislichen) Berufungsvorentscheidung vom 11. November…
…nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, erläutern Sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeiten) bzw. schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. Hinweis: Sollten Sie im Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht haben, so sind die Angaben für jede Arbeitsstätte / jeden Arbeitszeitraum gesondert anzuführen. Weiters werden…
…BAO möglich. Aberkannt wurden dem Bw. in dieser Entscheidung auch die Pendlerpauschalen mit der Begründung, dass die Wegzeiten für die einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung des Bw. und dessen Arbeitsort nicht über 1,5 Stunden zu liegen kommen. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2008, beim…
…dass eine Wegzeit von 90 Minuten je Fahrtrichtung unabhängig von der Entfernung als allgemeine Zumutbarkeitsobergrenze anzunehmen ist. In der angesprochenen Entscheidung führt der UFS zum Verständnis der Amtlichen Erläuterungen aus: Aus Sicht des UFS bedeutet die Nennung der 90-Minuten-Grenze im Zusammenhang mit dem…
…Arbeitnehmer gehbehindert sei (Bescheinigung gem. § 29 b StVO) kein öffentliches Verkehrsmittel existiere oder folgende Wegzeiten überschritten würden: Wegstrecke unter 20 Kilometer 1, 5 Stunden . Da im gegenständlichen Fall die Entfernung unter 20 Kilometer betrage und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar sei, sei die Berufung abzuweisen.…
…89 % aller Pendler in diesem Bundesland benötigen also weniger als eine Stunde, um zur Arbeit zu kommen. Nur rund 11 % haben eine Wegzeit von mehr als einer Stunde, wobei statistische Daten für eine weitere Aufschlüsselung nicht ersichtlich sind. Von den Auspendlern im Wohnbezirk der Bw…