…Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen R, vertreten durch Dr. Paul Fuchs, Rechtsanwalt in 4600 Thalheim bei Wels, Raiffeisenstraße 3, wegen teilweise gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und §§ 33 Abs. 2 lit. a…
…nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. "a+c" möglich. Da der Erstbescheid jedoch weder durch eine Fälschung erschlichen worden, noch von Vorfragen abhängig gewesen sei, dem Finanzamt alle Lohnzettel vorgelegen und damit auch keine neuen Beweismittel hervorgekommen seien, sei die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…ZollR-DG in Höhe von 93,60 € vor. Begründet wurde dies damit, dass im Versandverfahren T1 Nr. die Gestellungspflicht verletzt und wegen nachträglicher Erfassung der Abgaben ein Verwaltungsaufwand verursacht worden war, der sich gemäß § 105 iVm § 101 Abs.2 ZollR-DG in der angeführten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P.F., Adresse, vertreten durch KPMG Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbratungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. März 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.H-W., Adresse, vertreten durch KPMG Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. März 2007 betreffend Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.S., Adresse, vertreten durch KPMG Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 11. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 27. Februar 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden…
…1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998, der am 13. Jänner 2006 erlassen wurde, wegen eingetretener Verjährung. Er führt aus, aufgrund der mit Wirkung ab 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen neuen Verjährungsbestimmungen sei zum 31. 12. 2004 (nach Verlängerung durch Erlassung des Einkommensteuererstbescheides…
…Adresse-2, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des KR A und der Nebenbeteiligten A-GmbH, Adresse-3, und C, Adresse-4, beide vertreten durch Pistotnik…
…Adresse-2, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des KR A und der Nebenbeteiligten A-GmbH, Adresse-3, und C, Adresse-4, beide vertreten durch Pistotnik…
…Polen und besuche dort den Kindergarten. Er sei seit März 2003 in Österreich und habe im September 2007 ein Gewerbe angemeldet. Seitdem sei er auf legalem Wege selbständig erwerbstätig. Deshalb stünde im die Familienbeihilfe zu. Mit Bescheid vom 23. Juli 2010 wies das Finanzamt den…
…19 Klosterneuburg vom 16. November 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008 nicht fristgerecht einreichte, wurde er vom…
…9/18/19 Klosterneuburg vom 16. November 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Einkommensteuererklärung für 2008) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Da die Berufungswerberin die Einkommensteuererklärung für 2008 nicht fristgerecht einreichte, wurde sie vom Finanzamt mit…
…Adresse-1, vertreten durch Plankel Mayrhofer & Partner Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 6. Dezember 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Wien 1…
…des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Verspätungszuschlag 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als der Verspätungszuschlag betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2008 wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung mit 4,00 v.H. von € 624.029,96…
…gesetzlichen Voraussetzungen genüge täten. Erst durch Zustellung des Haftungsbescheides habe er davon Kenntnis erlangt, dass die Steuervorschreibungen offenbar im Wege der Schätzung festgesetzt worden sind und habe er an der Feststellung des wahren Sachverhaltes nicht mitwirken können. Im Übrigen sei die vorgenommene Schätzung nicht lebensnah…
…bzw. in ihrer Speisekarte anpreist, kann weiters die Feststellung getroffen werden, dass die Bw im Wege von Barverkäufen auch Produkte für ihre Pizzeria erworben hat. Der Einwand der Bw, die auf den Barverkäufen aufscheinenden Artikel würden für sich haushaltsübliche Mengen nicht überschreiten, überzeugt nicht. Zum…
…bezahlt wurden, sei es nicht möglich gewesen, die anfallende Lohnsteuer zurückzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Eine Teilung des Vertragswertes sei weder rechtlich noch faktisch möglich gewesen. Der Bw sei durch die rechtsgeschäftlichen Dispositionen seines Vorgängers gebunden gewesen. Bezogen auf den gegenständlichen Sachverhalt stelle § 78…
…zu (analoge Anwachsung des § 142 HGB). Die BerufungswerberIn wurde mit Beschluss des Landesgerichtes, GZ._1, vom 10. Jänner 2006 wegen Vermögensübernahme nach § 142 HGB aufgelöst und gelöscht (siehe ua. Einbringungsvertrag vom 19. Dezember 2005 in Verbindung mit Schreiben vom 27. Dezember 2005; Firmenbuchauszug zu FN…
…steuerliche Vertretung unter Hinweis darauf, dass der für das Streitjahr 2005 reklamierte Verlust sowie die beanspruchten Vorsteuern offensichtlich aus Kraftfahrzeugleasinggeschäften herrühren, auch nochmals auf schriftlichem Wege aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen entsprechende Nachweise ("Rechnungs- und Zahlungsbelege über entrichtete Leasingraten") beizubringen. Ergänzend wurde in diesem Zusammenhang…
…Ansicht nach bei Anwendung eines marktüblichen Zinssatzes zu entrichten gewesen wären, dar, in welcher Höhe ein Sachbezug wegen "Zinsenersparnis" richtigerweise zu errechnen gewesen wäre, und errechnete auf diese Weise einen Sachbezug von 265,93 €. Für den Differenzbetrag von 1.100,43 € zum bisherigen…