Wegerrichtung Rz 6883: Siehe unter "Geländeänderung" (Rz 6842). Werknehmer Rz 6884: Zu Belohnungen, Entschädigungen, Sonderzahlungen usw., die an Werknehmer geleistet werden, siehe unter "Arbeitnehmer" Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988). Wirtschaftserschwernisse Rz 6885: Siehe Rz 5170…
28.5.4 Anpassungen von Amts wegen Rz 7569: Eine andere Vorauszahlung als die bisherige ergibt sich grundsätzlich mit der nächstfolgenden Veranlagung. Der der Vorauszahlung zu Grunde liegende Bescheid wird in einem Rechtsmittelverfahren oder zB durch Maßnahmen gemäß §§ 295 oder 299 BAO geändert. Der Vorauszahlungsbescheid…
6.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…
6.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…
6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr…
…ihrer Schwester per 10.Aug.2007). Die Erfüllung ihrer daraus erwachsenden abgabenrechtlichen Pflichten blieb die Bf allerdings schuldig. Insbesondere reichte sie weder Abgabenerklärungen ein, noch entrichtete oder meldete sie Selbstbemessungsabgaben. Stattdessen gründete die Bf im Nov.2008 die Bf-KG, FN 99999x und führte als …
…Partei nicht fortgeführt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035 mwN). Ist demnach von der Vollbeendigung der GmbH auszugehen, so ist im Sinne der…
…Gegenständliche Fahrzeuge waren daher im Hinblick auf die vor dem Stichtag 23.4.2014 gelegenen, zu beurteilenden Zeiträume in den Jahren 2009 - 2012 weder im Sinne des NoVAG noch des KfzStG "zuzulassen". Unabhängig vom gegebenen dauernden Standort im Inland war somit keine sogenannte "widerrechtliche Verwendung…
…Bf1-Adr***, vom 18. April 2021 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, MA 67-Parkraumüberwachung, vom 8. April 2021, Zl. ***1***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idF. ABl. der Stadt Wien Nr…
…leiden würden, da in einem ordentlich gesetzlich und rechtlich abgeführten Verfahren die belangte Behörde zu einem für ihn günstigeren Ergebnis gelangen hätte müssen. Die belangte Behörde erließ am 16.05.2019 und am 07.06.2019 einen Mängelbehebungsauftrag wegen Fehlens der Inhaltserfordernisse einer Beschwerde gemäß §…
…Partei nicht fortgeführt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035 mwN). Ist demnach von der Vollbeendigung der GmbH auszugehen, so ist im Sinne der…
…Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein." § 34 Abs. 6 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen im Sinne des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die R in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des FA X vom 07.05.2012 bzw. 10.5.2012, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2009 bis 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
…ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Erwägungen Die GrESt ist im gegenständlichen Fall unstrittig vom dreifachen Einheitswert zu bemessen. Nach § 6 Abs. 1 lit b GrEStG ist…
… 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung werde über ihn gem. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von jeweils 48 €, bei Uneinbringlichkeit, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden verhängt. Ferner habe er gem…
…Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen R, vertreten durch Dr. Paul Fuchs, Rechtsanwalt in 4600 Thalheim bei Wels, Raiffeisenstraße 3, wegen teilweise gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und §§ 33 Abs. 2 lit. a…
…nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. "a+c" möglich. Da der Erstbescheid jedoch weder durch eine Fälschung erschlichen worden, noch von Vorfragen abhängig gewesen sei, dem Finanzamt alle Lohnzettel vorgelegen und damit auch keine neuen Beweismittel hervorgekommen seien, sei die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…ZollR-DG in Höhe von 93,60 € vor. Begründet wurde dies damit, dass im Versandverfahren T1 Nr. die Gestellungspflicht verletzt und wegen nachträglicher Erfassung der Abgaben ein Verwaltungsaufwand verursacht worden war, der sich gemäß § 105 iVm § 101 Abs.2 ZollR-DG in der angeführten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P.F., Adresse, vertreten durch KPMG Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbratungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. März 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden…