Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 6. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2002 bis 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern…
…halben Fahrtstrecke kein) Massenbeförderungsmittel verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit), eine dauernde starke Gehbehinderung vorliegt (Bescheinigung erforderlich) sowie wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist. Laut Arbeitgeberbestätigung verrichtete der Berufungswerber im Streitjahr einen Wechselschichtdienst zwischen Früh- und Nachmittagsschicht sowie Sonderschichten…
…nicht gerechtfertigt und entspreche auch nicht der Auslegung des § 68 EStG. Laut Lohnsteuerrichtlinien (RZ 1157) werde für Wechselschichten ausgeführt, dass bei derartigen Schichtbetrieben die auf die Nachtzeit entfallende Schichtzulage dann als begünstigter Nachtarbeitszuschlag zu behandeln sei, wenn die Blockzeit (3 Stunden von 19.00 bis…
…steht Folgendes fest (wobei die zur jeweiligen Feststellung führenden Überlegungen in Klammer dargestellt werden): Der Bw hat seit dem Jahr 2000 im Wechselschichtbetrieb gearbeitet und dabei auch im Durchschnitt zu einem Drittel Nachtarbeit (Dauer der Nachtschicht: 21.00 bis 05.00 Uhr) im Sinne von…
…20 bis 40 km jährlich 5.280,- S, zu berücksichtigen. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum bzw. im gesamten Zeitraum, in dem Wechselschichtdienst geleistet wird, überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden gemäß § 16 Abs…
…Dienstzeiten, den genauen Ort der Arbeitsstätte sowie Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte bekanntzugeben. Dieser Vorhalt wurde dahingehend beantwortet, dass der Berufungswerber im Jahr 2008 in Wechselschicht gearbeitet habe. Eine Woche von 6 Uhr bis 14 Uhr, die nächste von 14 Uhr bis 22 Uhr. Die Benützung eines…
…oder nicht zumutbar sei. Die Tatsache der Unmöglichkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel müsse an mehr als der Hälfte der Arbeitstage zutreffen. Bei Wechselschicht sei nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum sondern der Zeitraum für den der Wechelschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt sei, maßgeblich. Laut den vom…
…für die Gewährung des großen Pendlerpauschales ist ein zeitliches Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum. Bei Wechselschicht ist allerdings nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhytmus festgelegt ist. Da in Ihrem Fall sowohl bei der Spätschicht als auch bei…
…der übersteigende Betrag der Sonderzahlungen wurde daher zum laufenden Einkommen hinzugerechnet. Laut ha. Erhebungen arbeiten Sie weder in Wechselschicht noch in Nachtschicht. Bei einem Arbeitsbeginn von 7 Uhr 30 und einem Arbeitsende von späteren Nachmittag ist Ihnen bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park…
…der erforderlichen Zeit verkehrt. Desweiteren muss ein zeitliches Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein. Bei Wechselschicht ist allerdings nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Daher kommt es nie zu einem "Überwiegen", da mittags die…
…von 20 bis 40 km jährlich 696 €, zu berücksichtigen. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum bzw. im gesamten Zeitraum, in dem Wechselschichtdienst geleistet wird, überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden gemäß § 16 Abs…
…eigenen Kfz. Aufgrund der ha. bekannten polizeilichen Meldungen sind Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Adr.Bw., gemeldet. Lt. Ihren Angaben und den bereits im Erstverfahren vorgelegten Unterlagen sind Sie im Wechselschichtdienst tätig, wobei die Dienstzeit jeweils aus Tagdienst, Nachdienst, Tagdienst und zwei Tage frei besteht…
…27. Juni 2012, wonach der Bw. ua. ersucht wurde, über seinen Wechselschichtdienst einen entsprechenden Nachweis, wie zB einen Ausdruck aus dem Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers, vorzulegen) änderte das Finanzamt mit Einkommensteuerbescheid 2011 (Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO) vom 13. August 2012 den angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 26. März…
…Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum zwei oder mehrere Wechselschicht-Teilzeiträume, ist für den Lohnzahlungszeitraum auf das Überwiegen abzustellen…
…Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgeblich, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Wechselschichtdienst geleistet wird (vgl. Bernold/Mertens, Die Lohnsteuer in…
…Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgeblich, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Wechselschichtdienst geleistet wird (vgl. Bernold/Mertens, Die Lohnsteuer in…
…Für den Fall von Wechselschicht sehen die Lohnsteuerrichtlinien vor, dass nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum für die Beurteilung maßgeblich sein soll, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Die Arbeitseinsätze des Berufungswerbers lassen weder in Hinblick auf die Anzahl der…
…Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum zwei oder mehrere Wechselschicht-Teilzeiträume, ist für den Lohnzahlungszeitraum auf das Überwiegen abzustellen…
…Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum zwei oder mehrere Wechselschicht-Teilzeiträume, ist für den Lohnzahlungszeitraum auf das Überwiegen abzustellen…
…Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der Zeitraum, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum zwei oder mehrere Wechselschicht-Teilzeiträume, ist für den Lohnzahlungszeitraum auf das Überwiegen abzustellen…