…Juli 2003 werde ausgeführt, dass mit der Wechseldienstentschädigung auch eine pauschale Abgeltung jener Mehrarbeitszeiten erfolge, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben würden.Die faktische Dienstzeit der im 24 stündigen Wechseldienst stehenden Beamten betrüge somit regelmäßig 24 Stunden plus…
…und Nachtarbeitsstunden sowie der Mehrarbeitszeiten, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben, wird mir neben meinem Grundgehalt eine sogenannte "Wechseldienstentschädigung" zur Auszahlung gebracht. Diese Wechseldienstzulage hat somit jedenfalls den Charakter einer begünstigten Zulage im Sinne des § 68 Abs 1…
…VwGH-Erkenntnis in Fotokopie. Mit Schreiben vom 29. September 2006 brachte der Bw. hiezu vor, dass sich das VwGH-Erkenntnis auf die Wechseldienstentschädigung beziehe, die allen Feuerwehrangehörigen gewährt würde, die einen 24 - Stunden Wechseldienst versehen. Im vorliegenden Berufungsfall gehe es jedoch um die im Ausmaß…
…und Nachtarbeitsstunden, sowie die Mehrarbeitszeiten, die sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen Mannschaft ergäben, durch eine so genannte Wechseldienstentschädigung neben dem Grundgehalt abgegolten worden seien. Diese Wechseldienstzulage habe jedenfalls den Charakter einer begünstigten Zulage im Sinne des § 68 Abs. 1…
…Zur Abgeltung der im Zuge des Wechseldienstes geleisteten Mehr- und Nachtarbeitstunden sowie Mehrarbeitszeiten, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben, werde ihm eine sogenannte "Wechseldienstentschädigung" zur Auszahlung gebracht. Diese Zulage habe den Charakter einer begünstigten Zulage iSd § 68 Abs…