…dritter Satz EStG 1988 darf der Steuerpflichtige selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt (Nettomethode) oder eben als Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen erfasst (Bruttomethode). Für den Wechsel der Verrechnungsmethode ist weder ein Antrag…
…dritter Satz EStG 1988 darf der Steuerpflichtige selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt (Nettomethode) oder eben als Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen erfasst (Bruttomethode). Für den Wechsel der Verrechnungsmethode ist weder ein Antrag…
…gewählten Verrechnungsmethode an keinen Mindestzeitraum gebunden. Er kann daher grundsätzlich jederzeit vom Brutto- zum Nettosystem (und umgekehrt) überwechseln. Da sich das in § 4 Abs. 3 EStG eingeräumte Wahlrecht auf die Gewinnermittlung bezieht (somit auf einen Vorgang, der den gesamten Gewinnermittlungszeitraum umfasst), ist ein Wechsel während…
…das Gerät erfasst ist / wie erfolgt eine gegenseitige Verrechnung) - Eindeutige Zuordnung der USt für erbrachte Leistungen (problematische Alternativvariante: ein Betrieb mit Regelbesteuerung, der andere wechselt in die Pauschalierung) beide ust-pflichtig. Buchführung - Einheitlichkeit im System der Rechnungslegung über Maschinenring wie bisher - Einheitliche Finanzierungslösungen - Einheitliche Wartungsabläufe …
…die dem Finanzamt vorlägen, es der Berufungswerberin gestattet worden sei, die Kreditvaluta in Euro und beziehungsweise oder einer Fremdwährung in Anspruch zu nehmen. Es sei weiter vereinbart worden, dass es der Berufungswerberin erlaubt sei, in andere Fremdwährungen zu wechseln, wozu es keinen weiteren Kreditvertrages bedürfe…
…des Darlehens in Euro zu belassen." Die Abgabenbehörde erster Instanz legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Bewertung der Fremdwährungsdarlehen: Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung wies die Bilanz zu den beiden in Tz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. A und die weiteren Mitglieder Dr. B-D über die Berufung des Bw, vertreten durch die M-GmbH, vom 4. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte, vertreten durch F, vom 3. September 2004…
…b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl. I Nr.76/2000 das Erlöschen des Anspruchs auf Studienbeihilfe, wenn der Studierende "ein anderes Studium" aufnimmt…
… 17 StudFG, sondern lediglich von einem Wechsel der Studieneinrichtung auszugehen. Liegt kein Studienwechsel vor, bleibt dennoch zu prüfen, ob die Tochter des Bw. die im § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 angeführten Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe erfüllt. Nach dieser Bestimmung ist eine…
…b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl. I Nr. 76/2000 das Erlöschen des Anspruchs auf Studienbeihilfe, wenn der Studierende "ein anderes Studium" aufnimmt…
…b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl. I Nr. 76/2000 das Erlöschen des Anspruchs auf Studienbeihilfe, wenn der Studierende "ein anderes Studium" aufnimmt…
…692. Über die Berufung wurde erwogen: Der Berufungswerber hat den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt und beantragt in der Berufung, auf die Betriebsausgabenpauschalierung zu wechseln. Beide Gewinnermittlungsarten schließen sich jeweils aus. Der Abgabepflichtige kann im Laufe des Verwaltungsverfahrens jederzeit eine neue Wahl…
…Fall ein (schädlicher) Wechsel im Sinne des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 vorliegt. Zur Anrechnung von Vorstudien regelt § 15 Abs. 1 des Studienförderungsgesetzes 1992 allgemein, dass Vorstudien für die Anspruchsdauer des Studiums insoweit zu berücksichtigen sind, als dem Studierenden Studienzeiten angerechnet oder Prüfungen anerkannt wurden. Der …
…dass sie wegen der leichteren Handhabung mit dem Kind an die Universität L wechseln musste und es mit einem abgeschlossenen Abschnitt weniger Probleme bei einer Anrechnung gebe. Dennoch gebe es nun in L Schwierigkeiten bei der Anrechnung und sie müsse unter Umständen mehr als 15…
…Bw. die Form ihrer Gewinnermittlung. Zum Stichtag 1.1.1997 legten die Bw. eine Übergangsrechnung hinsichtlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart vor und ermittelten ihre Einkünfte in den Jahren 1997,1998 und 1999 anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ihre Abgabenerklärungen wurden für die Jahre 1997, 1998…
…Graden abgeschlossen. Es bleibt daher noch zu prüfen, ob im vorliegenden Fall ein Wechsel im Sinn des StudFG vorliegt oder nicht. Dieser § 17 StudFG lautet: (1) Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2…
…Kein Studienwechsel iSd § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG). Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Wechsel der Studienrichtung und dem Wechsel der Studieneinrichtung: Das FLAG enthält keine Definition eines Studienwechsels und verweist in § 2 Abs. 1 lit. b nur für den…
…Grund der Realteilung erforderliche Bilanzierung (in den Nachjahren) unterbleiben könne, wenn beide ehemaligen Mitunternehmer den Gewinn weiterhin nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Zu Rz 1581 der UmgrStR sei auszuführen, dass allein aus der Aufteilung des Abschnitts in die Unterabschnitte "Allgemeines" und "Rechnerischer Wechsel der…
…und der Wechsel der Studieneinrichtung sei nicht als Studienwechsel anzusehen. Es liege somit kein zweiter Studienwechsel vor. Zum Abweisungsbescheid sei weiters vorzubringen, dass hier nicht nur die inskribierten Semester zu berücksichtigen seien, sondern die erbrachte Leistung. Ein Studienwechsel sei nicht mehr zu beachten, wenn der…
…vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Kein Studienwechsel ist der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung (Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 95). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass nicht allein der Wechsel der Einrichtung ausschlaggebend ist, sondern dass vielmehr zu…