…Unternehmen. Der Abgabepflichtige ermittelte (unstrittig) zumindest bis zum Jahr 2001 freiwillig seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Anlässlich der Einreichung der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2002 gab der Abgabepflichtige dem Finanzamt seinen Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 auf § 4 Abs…
…Bw. die Form ihrer Gewinnermittlung. Zum Stichtag 1.1.1997 legten die Bw. eine Übergangsrechnung hinsichtlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart vor und ermittelten ihre Einkünfte in den Jahren 1997,1998 und 1999 anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ihre Abgabenerklärungen wurden für die Jahre 1997, 1998…
…des VwGH zugrunde liegende Rechtsansicht gebunden. 2. Der Frage, nach welchem Schlüssel bei der Ermittlung der ersten Tangente des (rechnerischen) doppelten Wechsels der Gewinnermittlungsart vorzugehen war, kam in der Entscheidung vom 20.1.2011 keine Bedeutung zu. Auf der Grundlage der vom VwGH vertretenen Rechtsansicht…
…nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und wird diese Art der Gewinnermittlung von den ausscheidenden Mitunternehmern nach der Realteilung beibehalten, so kommt es durch die Realteilung zu keinem Wechsel der Gewinnermittlungsart. Die aufzustellende Teilungsbilanz hat ausschließlich den Charakter eines Status (vgl. Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG…
…die Berufung betreffend Einkommensteuer 2011 abgewiesen wird (also Steuerpflicht hinsichtlich der in Österreich erwirtschafteten Einkünfte unterstellt werde), wurden weitere Berufungsanträge gestellt ("Antrag" auf Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 31.12.2011; Abzug von Verwaltungskosten als Betriebsausgaben). Der steuerliche Vertreter des Bw bestreitet in der Berufung gegen…
…unter "Prüfungsabschluss - Wiederaufnahme des Verfahrens" als Gründe für die Wiederaufnahme die unter Tz 1 getroffenen Feststellungen angeführt. Die Tz 1 enthält Feststellungen zum "Wechsel der Gewinnermittlungsart" und zur "Änderung aus Abschreibung Personalhaus". Das Finanzamt stützte somit die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht nur auf die Feststellung…
…wären; allerdings wäre in einem derartigen Fall kein Übergangsgewinn zu versteuern gewesen. Der Amtsvertreter wandte ein, dass im gegenständlichen Fall der Wechsel der Gewinnermittlungsart freiwillig erfolgt sei. Aus diesem Grunde seien auch die sich daraus ergebenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Der steuerliche Vertreter replizierte…
…von ATS 4,257.232,00 mit dem ermäßigten Steuersatz gem. § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zu versteuern ist. Anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart zum 1.1.1993 (Übergang von Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG auf Gewinnermittlung nach § 4(1) EStG) wurde ein Übergangsgewinn von S…
…Umgründungssteuergesetzes in die DI. E. O. GmbH ein. Die Einbringung erfolgte auf Grundlage der Schlussbilanz zum 30. Juni 2000 zu diesem Stichtag. Infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart zum Stichtag 30. Juni 2000 von der Gewinnermittlung gemäss § 4 Abs. 3 EStG auf jene gemäss § 4 Abs…
…Durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bloß aus steuerlichen Gründen, ohne wirtschaftliche Überlegungen, könne die Steuerpflicht nicht umgangen werden. Im gegenständlichen Fall sei der Wechsel der Gewinnermittlung bereits im Jahr 1991 von Gesetzes wegen durch den Rechtsvorgänger erfolgt, sodass von einem Missbrauch durch Formen und Gestaltungsmöglichkeiten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Franz Anderl, Robert Hauser und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Zehetmayer am 26. November 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Hübner & Hübner…
…des § 4 Abs. 1 EStG entsprechen würden. Die Grundlage dieser Überlegung liege in der Absicht des Gesetzgebers, die Eigenkapitalbildung zu fördern und während der siebenjährigen Beobachtung auch zu gewährleisten. Wenn nun im Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 EStG zu § 4 Abs. 3 EStG…
…worden. Die Rechtsmeinung der Betriebsprüfung der Unmöglichkeit eines Überganges auf die Nettomethode sei gesetzlich nicht gedeckt. Es handle sich dabei um keinen Wechsel der Gewinnermittlungsart - diese bliebe gleich. Darüber hinaus werde die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung für 1999 beantragt und zwar auf Basis des letzten veranlagten…
…Folgejahr zugeflossene Umsätze entstehen, sondern auch dadurch, dass Betriebsausgaben in den Vorjahren für das Folgejahr vorausbezahlt werden. Die Verteilung der anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart entstehenden Übergangsverluste auf mehrere Jahre halte auch Doralt in seinem Kommentar zum EStG 1988 (vgl. Tz 413 zu § 4) für…
…auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes mangels stiller Reserven komme, werde schon deswegen nicht gefolgt, " ... da ein Übergangsgewinn beim Wechsel der Gewinnermittlungsart berechnet wird, ohne dass es dadurch notwendigerweise zur Besteuerung stiller Reserven kommen muss. Wie schon in den ergänzenden Erläuterungen zur Veranlagung 2002 vom…
…1988. Die Wahl der Gewinnermittlungsart trifft der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung (vgl. VwGH 1.6.2006, 2002/15/0179; VwGH 21.7.1998, 95/14/0054, mwN). Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist bei laufendem Betrieb…
…Ausgaben-Rechnung ermittelt. Die Geltendmachung der Teilwertabschreibung im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung scheidet daher von Vornherein aus (dies hat die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers in der Berufung auch eingeräumt). Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf die Gewinnermittlung nach § 4…
…Da die Durchführung der noch erforderlichen, umfangreichen Ermittlungshandlungen von der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht verfahrensökonomisch durchgeführt werden können, war daher spruchgemäß zu entscheiden. 2. Einkommensteuer 2002 bis 2004: Aufgrund der Nichtberücksichtigung des Wechsels der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 zu § 4 Abs 3 EStG aus…
…12.2004 gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) in die Bw. GmbH ein. Dem eingebrachten Unternehmen wurde in einem Gutachten durch einen beeideten gerichtlichen Sachverständigen für Versicherungswesen ein positiver Verkehrswert attestiert. Im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs. 10 EStG 1988 von § 4 Abs…
…Auffassung, dass der Übergangsgewinn laut § 4 Abs. 10 EStG 1988 "im ersten Jahr nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart - im gegenständlichen Fall also im Kalenderjahr 2008 " zu versteuern sei; demgegenüber ist das Finanzamt der Meinung, die Erfassung des Übergangsgewinns habe im Rahmen jenes Wirtschaftsjahres zu erfolgen…