…die Bf. habe die verfahrensgegenständlichen Waren gem. Art. 91 Zollbefreiungsverordnung freigeschrieben und somit abgabenfrei belassen, obwohl es sich bei den Waren nicht um Warenmuster bzw. Warenproben von geringem Wert im Sinne der ZollBfrVO gehandelt habe. Mit diesen Stoffmustern habe die Bf. Waren beworben, die in…
…Dollar- oder Eurobetrag ausgestellt worden sind, als die Ausgangsrechnungen laut Buchhaltung. Beim Postversand erfolgte die Deklaration auch als Warenmuster. Die Zuordnung der Versendungsbelege zu den Ausgangsrechnungen konnte nur anhand folgender Merkmale versucht werden. Die Proformarechnungen enthalten Auftragsnummern: "your order", weiters den Code für die Waren…
…die Bw. in Wien ein Büro für einen Mitarbeiter angemietet, der dort die benötigten Warenmuster unterbringt und von dort aus Kunden akquiriert. Umsätze werden in Österreich nicht getätigt und werden die in Österreich erhaltenen Aufträge ausschließlich von Deutschland aus erfüllt. Nach § 29 Abs. 1 BAO…
…sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Nach Art. 16 MwSt-RL ist einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…brachte vor, die Einreihung in die Zolltarifnummer 1701 9100 00 werde bestritten. Hinsichtlich dieser Sendung seien keine Warenmuster vorgelegen und die Abgabenbehörde habe daher keinen Beweis, dass die gegenständliche Ware in die vorstehend genannte Warennummer einzureihen gewesen sei. Eine Umtarifierung setze den Nachweis durch die…
…Einfuhrabfertigung angemeldet habe. Die verfahrensgegenständlichen Waren seien in der Folge bei der Empfängerin in D. unter zollamtlicher Aufsicht entladen und die Anzahl der Packstücke festgestellt worden. Anlässlich dieser Warenkontrolle seien auch Warenmuster durch die Zollorgane entnommen, sowie der anwesende Inhaber der Warenempfängerin - S. K. - gleichzeitig…
…Serviceräumlichkeiten betreffen, welche laut LStR RZ 325 vom Begriff des Arbeitszimmers ausgenommen seien. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten würde ausschließlich als Lagerräumlichkeiten bzw. als Präsentationsraum für Warenmuster bzw. Handelswaren erfolgen. Es würden dort aber auch kleinere Service- und Technikerarbeiten für die Kunden des Bw. durchgeführt werden…
…Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt haben. Jedoch fallen Entnahmen für Geschenke von geringem Wert und für Warenmuster zu Zwecken des Unternehmens nicht darunter." Art. 6 Abs. 2 der 6…
…darüber hinaus eine Sanktion nach Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a) AEVO vor. Sie begründete diese Entscheidung mit dem anlässlich der Warenuntersuchung festgestellten Wasser/Eiweisverhältnis in Höhe von 5,0. Mit Schreiben vom 29. September 2004 brachte die D-GmbH namens und auftrags der Bf…
…dass inzwischen ein Warenmuster an das Zollamt mit dem Abgangsstempel 25.7. 2003 übersandt worden war, ändere ebenso nichts daran, dass die Vorlage des Warenmusters erst nach Fristablauf erfolgt sei wie der in der Berufung gemachte Hinweis auf ein stattgefundenes Telefonat. Gegen die am 19…
…vom 20. August 2002, in der die Bf. im Wesentlichen wie folgt ausführte: Die Bf. besitze keine weiteren Warenmuster, sie lege jedoch je eine Etikette vor. Die aus den USA eingeführte "Ware" werde von der Bf. weiterverarbeitet, indem sie zunächst den Überkarton und einen allfälligen…
…sowohl in Österreich als auch in Tschechien bzw. auch in die Slowakei verkauft werden. Mit der Berufung legte die nunmehrige Bf. entsprechende Warenmuster zur Veranschaulichung dem Hauptzollamt Wien vor. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 23. April 2003, Zl. 100/59704/57/2001 wurde die…
…Bf. den Untersuchungsbefund der Technischen Untersuchungsanstalt zur Kenntnis gebracht, wonach der bei der Abfertigung als Warenmuster entnommene Weichweizen lediglich einer mittleren Standardqualität des KN-Codes 10019099 20 2553 1 entspräche. Gestützt auf das Untersuchungsergebnis hat das Hauptzollamt Wien mit Bescheid vom 26. April 1999, Zl…