…die Bf. habe die verfahrensgegenständlichen Waren gem. Art. 91 Zollbefreiungsverordnung freigeschrieben und somit abgabenfrei belassen, obwohl es sich bei den Waren nicht um Warenmuster bzw. Warenproben von geringem Wert im Sinne der ZollBfrVO gehandelt habe. Mit diesen Stoffmustern habe die Bf. Waren beworben, die in…
…Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Empfänger die zugewendeten Gegenstände in seinem Unternehmen verwendet. Ausgenommen von der Besteuerung sind Geschenke von geringem Wert und die Abgabe von Warenmustern für Zwecke des Unternehmens. Geschenke von geringem Wert liegen vor, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem…
9. Wirtschaftsfördernde Befreiungen 9.1. Geringwertige Warenmuster oder -proben (C30) 9.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art im Hinblick auf deren Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu akquirieren (Art…
Artikel 232 Muster (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Muster gewährt, die ausschließlich zu Vorführ- und Ausstellungszwecken im Zollgebiet der Union verwendet werden, sofern die Menge der Muster für diesen Verwendungszweck angemessen ist. Der Antragsteller…
…sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Auch die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Für jeden Gegenstand des übertragenen Betriebes, der ganz oder teilweise…
…dem Einreihungsvorschlag 2106 90 92 60 beantragt. Die Bf hat dem Antrag u.a. ein Warenmuster und eine Warenbeschreibung angeschlossen. Die Technischen Untersuchungsanstalt (kurz: TUA) hat d as Warenmuster untersucht und zur Untersuchung den (in der mündlichen Verhandlung vorgelegten) Pr üfbericht vom 16. Mai 2014…
…ein Warenmuster und eine Warenbeschreibung angeschlossen war, erteilte das Zollamt Wien am 23. Dezember 2014 für eine Ware mit der Handelsbezeichnung "pure encapsulations, Melatonin 3 mg, hypo-allergenic dietary Supplement, 180 Capsules" die VZTA mit der Nummer: AT 2014/000xxx. Das Warenmuster wurde zuvor von…
…damit, dass die Warenmuster ihrem Unternehmen zuzurechnen seien und bis zur Weitergabe an die Kunden (die im Zeitpunkt des Verbringens nach Österreich noch nicht bekannt waren) in ihrem Eigentum gestanden seien. Die Weitergabe an die Kunden erfolgte im Namen der Bf. Auf einen Vorhalt des…
…der Befreiung ausgeschlossen sind (Art. 94 ZBefrVO) alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, und Brenn- und Treibstoffe. Unter Warenmustern und -proben sind alle Arten von Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben der von ihnen repräsentierten Warengruppe zur Erlangung von Bestellungen dienen sollen, zu verstehen…
…Einfuhr von Warenmustern oder -proben Als Warenmuster oder -proben gelten die für eine Warengruppe repräsentativen Waren, die durch die Art ihrer Aufmachung und die für die jeweilige Warenart oder -qualität angebotene Menge zu anderen Zwecken als zur Absatzförderung ungeeignet sind. Dazu zählen auch Warenmuster und…
…ist die Ware zu dem günstigsten Zollsatz außerhalb des Kontingentes abzufertigen, für den die Voraussetzungen vorliegen. Die Einfuhrsicherheit von 5 Euro pro Tonne ist einzubehalten. Die Kontingentstelle ist über das Ergebnis der Warenuntersuchung zu informieren und überträgt allenfalls bereits gezogene Kontingentmengen an die Kommission zurück.
…dem Anmelder aber auch frei, die unmittelbare buchmäßige Erfassung des außerhalb des Kontingentes zu erhebenden Abgabenbetrags zu beantragen. Die Echtheitsbescheinigung und alle sonstigen zweckdienlichen Unterlagen, zB Rechnungen oder Kopien davon, nicht aber Warenmuster, sind unmittelbar dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/8, vorzulegen. Nach Abschluss…
…C28 | Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen | C29 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | C31 | Werbedrucke und Werbegegenstände | C32 | Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder…
…für grenzüberschreitende Beförderungsmittel | 340 | 9930 2700 00 | Betriebsmittel für Schiffe oder Luftfahrzeuge | 350 | 9930 9900 00 | andere Bordvorräte für grenzüberschreitende Beförderungsmittel | 340 | 9990 2000 00 | Warenmuster und -proben (siehe Abschnitt 9.3.1.1.) | C30…
…5.2004, 2001/14/0040 - nicht zu folgen). Gelegentliche Besprechungen machen Räume nicht zu Kanzleiräumlichkeiten, Lagerräumlichkeiten, in denen Warenmuster oder Handelsartikel aufbewahrt werden und dadurch eine private Nutzung ausgeschlossen wird, ebenso ausschließliche Archive für berufliche Unterlagen. Ein mit Regal und Schreibtisch ausgestattetes "Archiv", welches für…
…2. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in den vom Zollamt elektronisch vorgelegten Verwaltungsakt und unter Berücksichtigung der seitens der Bf. nachgereichten Unterlagen und Warenmuster. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und der geschilderte Verfahrensgang. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu…
…2. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in die vom Zollamt elektronisch vorgelegten Verwaltungsakte und unter Berücksichtigung der seitens der Bf. nachgereichten Unterlagen und Warenmuster. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und der geschilderte Verfahrensgang. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu…
…2. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in die vom Zollamt elektronisch vorgelegten Verwaltungsakte und unter Berücksichtigung der seitens der Bf. nachgereichten Unterlagen und Warenmuster. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und der geschilderte Verfahrensgang. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu…
…und Getränkeverkauf für Publikum und Angestellte, allenfalls auch sonstigen, umfangsmäßig geringfügigen Verkäufen oder Darbietungen (etwa Vorführungen für Kinder) - ausschließlich Waren- bzw. Warenmuster zur Schau gestellt würden, auf deren Grundlage der Kauf nach erfolge. Demgemäß sei für das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Z…
…sind oder in solchen Formen (Kugeln, Tabletten, Täfelchen usw.) vorliegen, dass über ihre Bestimmung zum Einzelverkauf zu den genannten Zwecken kein Zweifel aufkommen kann. Dies ist bei dem gegenständlichen Warenmuster nicht der Fall, weil auf der Packung keinerlei Hinweise (Packungsgröße, Verwendungszweck, Anwendung, Handhabung) angebracht sind…