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Findok · Richtlinien

ZK-2030

Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente

geltende FassungRichtlinie2026-0.698.655gilt ab 01.09.2026

Inhaltsverzeichnis der ZK-2030

Wortlaut laut Findok

Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (siehe Anhang I ZBefrVO) Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (siehe Anhang II ZBefrVO) Anhang 3: (siehe Anhang III ZBefrVO) Anhang 4: (siehe Anhang IV ZBefrVO) Anhang 5: Siehe DVO 80/2012 und DVO 197/2013 Anhang 6: Goldmünzen (siehe die jeweiligen VO im BGBl. II) Anhang 7: Liste zu § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004 Notwendige Ergänzungen des Hausrats ohne Grundlagenbescheiderfordernis Werden Waren dieses Anhangs mittels Verfahrenszusatzcode 363 angemeldet, so gelten sie als notwendige Ergänzungen des Hausrats im Sinne von § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004, sofern der Warenwert je Sendung den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt. | KN-Code | Warenbeschreibung | ex | Kapitel 33, Kapitel 34, Kapitel 38 bis Kapitel 97 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten Anhang 8: Übersicht der Verfahrenszusatzcodes Anhang 8A: Verfahrenszusatzcodes (VZC) für Einfuhrabgabenbefreiungen | VZC | Beschreibung | C01 | Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen | C02 | Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat) | C03 | Heiratsgut (die aus Anlass der Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke) | C04 | Erbschaftsgut | C05 | Zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmter Hausrat | C06 | Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten | C07 | Sendungen mit geringem Wert | C08 | Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden | C09 | Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden | C10 | Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben | C11 | Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate | C12 | Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate | C13 | Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile) | C14 | Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen | C17 | Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung | C18 | Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle | C19 | Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen | C20 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren | C21 | in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde | C22 | von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV | C23 | von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde | C24 | Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden | C25 | Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden | C26 | Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren | C27 | Auszeichnungen und Ehrengaben | C28 | Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen | C29 | Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren | C30 | Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert | C31 | Werbedrucke und Werbegegenstände | C32 | Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren | C33 | Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren | C34 | Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen | C35 | Werbematerial für den Fremdenverkehr | C36 | Verschiedene Dokumente und Gegenstände | C37 | Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung | C38 | Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung | C39 | Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen | C40 | Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer | C41 | Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung | C51 | Ausfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Gemeinschaft in ein Drittland | C52 | Gleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel | 301 | Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (BefrVO Titel XI) | 320 | Dienstbedarf, Heizmaterial, Baumaterial und Dienstfahrzeuge zum ausschließlichen Ge- oder Verbrauch diplomatischer oder konsularischer Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich (§ 89 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) | 321 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Diplomaten und Berufskonsuln sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder (§ 89 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) | 322 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder im Rahmen des ersten Dienstantritts (§ 89 Abs. 1 Buchstabe c ZollR-DG) | 330 | Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen (§ 90 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) | 331 | Dienstbedarf und Dienstfahrzeuge für ausländische Kulturinstitute (§ 90 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) | 340 | Bordvorräte (§ 91 ZollR-DG) | 350 | Treib-, Schmier- und sonstige Betriebsstoffe in gewerblich verwendeten Wasser- und Luftfahrzeugen (§ 92 ZollR-DG) | 355 | Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden im Grenzverkehr (§ 6 Abs. 6 UStG 1994) | 360 | Waren für amtliche Zwecke internationaler Organisationen mit Amtssitz in Österreich (IntOrg Org) | 361 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen sowie der haushaltsangehörigen Familienmitglieder (IntOrg Pers dipl) | 362 | Hausrat zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl1) | 363 | Notwendige Ergänzungen des Hausrats zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl2) | 364 | Motorisierte Beförderungsmittel und deren Anhänger, Motorboote, Flugzeuge und ähnliche Beförderungsmittel zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl3) | 370 | Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals der Organisation des Vertrages zum umfassenden Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) (CTBTO Pers nondipl) | 380 | Waren zum Verkauf in Commissary-shops (Commissary) | 390 | Gemäß bilateraler Luftverkehrsabkommen abgabenfreie Waren (Luftverkehr) | 399 | andere völkerrechtliche Befreiungen (übriges Völkerrecht)

Normen und Schlagworte

Bücher

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.698.655
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0122-IV/6/2016
Stammnummer
71544
Enthalten in Fassung
12 (geltend: 12)
Gültig
01.09.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF