…insbesondere der § 25 Abs.1 Zi.5 ZollR-DV, dass die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Titel XII der ZBefrVO jedenfalls mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs.2 ZollR-DG iVm § 185 BAO) zu erfolgen hat, soweit es sich um Waren des Anhanges II ZBefrVO, um andere…
…insbesondere der § 25 Abs.1 Zi.5 ZollR-DV, dass die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Titel XII der ZBefrVO jedenfalls mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs.2 ZollR-DG iVm § 185 BAO) zu erfolgen hat, soweit es sich um Waren des Anhanges II ZBefrVO, um andere…
…insbesondere der § 25 Abs.1 Zi.5 ZollR-DV, dass die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Titel XII der ZBefrVO jedenfalls mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs.2 ZollR-DG iVm § 185 BAO) zu erfolgen hat, soweit es sich um Waren des Anhanges II ZBefrVO, um andere…
…Waren des KN-Code 4901 sind in beiden Anhängen nicht genannt. Damit steht fest, dass sich der Bf. bei seinem Begehren auf vollständige Befreiung der Eingangsabgaben nicht erfolgreich auf die erwähnten Normen stützen kann. Da aber auch die sonstigen Bestimmungen der ZBefrVO bzw. des Zollkodex…
…den beiden Anhängen anhand des jeweils zutreffenden KN-Codes bezeichnet. Bei den streitgegenständlichen CDs handelt es sich zweifellos um solche, die unter der Warennummer 8524 in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen sind. Waren des KN-Codes 8524 werden in Anhang I nicht genannt. Anhang II lit…
…83 werden unter "Übersiedlungsgut" Waren verstanden, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten bestimmt sind. Insbesondere gelten als "Übersiedlungsgut" auch private Personenkraftwagen. Der verfahrensgegenständliche PKW ist zu meinem persönlichen Gebrauch bestimmt und stellt einen privaten PKW dar. Die Nutzung des PKW erfolgt nur zum Teil auch…
… 87 ZollR-DG vorgesehen, die Befreiungstatbestände des Titel XI ZBefrVO (Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden) sind in der Aufzählung nicht enthalten. Gemäß § 5 ZollR-DG liegt bei der Inanspruchnahme von zollrechtlichen Begünstigungen die Beweislast bei der Partei des Verfahrens. Wenn der Nachweis nach den…
… 87 ZollR-DG vorgesehen, die Befreiungstatbestände des Titel XI ZBefrVO (Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden) sind in der Aufzählung nicht enthalten. Gemäß § 5 ZollR-DG liegt bei der Inanspruchnahme von zollrechtlichen Begünstigungen die Beweislast bei der Partei des Verfahrens. Wenn der Nachweis nach den…
… 87 ZollR-DG vorgesehen, die Befreiungstatbestände des Titel XI ZBefrVO (Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden) sind in der Aufzählung nicht enthalten. Gemäß § 5 ZollR-DG liegt bei der Inanspruchnahme von zollrechtlichen Begünstigungen die Beweislast bei der Partei des Verfahrens. Wenn der Nachweis nach den…
…einer Ware im Sinne des Art. 40 ZK zuwiderläuft. Schon aus diesem Grund ist von einer vorschriftswidrigen Verbringung der Zigaretten, die gar nicht erst unter zollamtliche Überwachung gelangt sind, im Sinne des Art. 202 Abs.1 ZK auszugehen. Für den unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde II…
…oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis zu 250 Gramm. In Würdigung dieser Bestimmungen geht der UFS als Abgabenbehörde II. Instanz von einer gewerblichen Verwendung der gegenständlichen 278 Stk. Zigarren aus. Die vom Zollamt angenommene Bindung an die finanzstrafrechtliche Berufungsentscheidung des UFS vom 2.2…
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …
…Art. 28p der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie Nr. 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 in der Fassung des Anhanges II der Beitrittsakte Nummer 9 Abs.3 Buchstabe d. Demnach stelle die Einfuhr von Fahrzeugen vor dem Beitritt keinen Steuertatbestand dar. Zudem würden gemäß …