…ausgeglichen. "Lt. Ihrem Auftrag vom 1.10.2003 Währungswechsel" wurde das Kreditkonto Kto.3 "wegen JPY 3,571.429,00" unter Anwendung der Konvertierungskurse 1 EUR = CHF 1,548000 und 1 EUR = JPY 128,950000 mit CHF 42.873,76 belastet. Auch auf…
…hier berufungsgegenständliche, Feststellungen getroffen: Tz. 1 des Betriebsprüfungsberichtes (Fremdwährungskredit CHF): 2003 wurde beim aufgenommenen Fremdwährungskredit ein Währungswechsel von japanischen Yen in schweizer Franken vorgenommen. Dabei sei der bei der Konvertierung entstandenen Kursgewinn nicht als Erlös erfasst worden, sondern vom Konto 3103 "Fremdwährungskredit JPY" auf das…
…die Obligation entspringe, nicht geändert habe. Der bloße Währungswechsel in der betrieblichen Sphäre führe nicht zum Wechsel des Schuldverhältnisses und damit zur Gewinnrealisierung. Ein Gewinn im bilanzrechtlichen Sinn sei grundsätzlich erst dann realisiert, wenn er durch einen Umsatzakt in Erscheinung getreten sei. Bei Annahme einer…
…in der durch den Umstieg in den Euro im Oktober 2007 bewirkten geänderten Bewirtschaftungsart ohne die Sondertilgungen 2010 und 2013 und ohne neuerlichen Währungswechsel 2009 im absehbaren Zeitraum von 20 Jahren zu einem Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten führen hätte können. Die der Berufung…
…Deshalb sei nunmehr zwangsläufig von nicht abzugsfähiger familienhafter Mitarbeit auszugehen. Darüber hinaus sei dieser Aufwandsposten betragsgleich immerhin über volle sieben Jahre (2000 bis 2006) unverändert und stereotyp ungeachtet aller Inflationen einschIießlich Währungswechsel (1. Jänner 2002) sowie doch sehr gravierender Änderungen allfälliger familiärer Verhältnisse (wie Scheidung…
…547,-- | öffentliche Abgaben inkl. staatliche Kreditgebühr 0,8% | EUR | 6.377,26 | | EUR | 562.924,26 Effektiver Jahreszinssatz 3,2 % fiktiver Jahreszinssatz bei Zahlungsverzug siehe Schalteraushang Währungswechsel: Wechsel in EUR bzw. in dem Kreditgeber genehme frei konvertierbare Fremdwährungen gegen…
…schriftlichen, unwiderruflichen Auftrag zur Konvertierung erteilt. Der ursprünglich vereinbarte Vertrag bleibe zur Gänze bestehen. Der aus dem Währungswechsel resultierende Kursvorteil in Höhe von 67.315,88 EUR sei in der Bilanz nicht als Gewinn, sondern als steuerneutraler Posten erfasst. In zivilrechtlicher Sicht liegt keine Novationvor…
…Währungswechsel von SFr in JPY lediglich eine Konvertierung dar, wobei der ursprüngliche Darlehens- bzw. Kreditvertrag dadurch nicht verändert werde; es erfolge lediglich eine Änderung der Währung. Der Kreditvertrag bleibe hinsichtlich Laufzeit, Tilgung, Sicherheiten weiterhin aufrecht; es erfolge auch kein Wechel des Gläubigers. Durch den Währungswechsel…
…in einigen Währungen Zinssätze für einen Kredit gegenüber einer Eurofinanzierung günstiger sind. Im Fall steigender Wechselkurse (dh. der Eurogegenwert der Fremdwährung steigt) ergibt sich bei einem Währungswechsel bzw. bei der Rückzahlung der Finanzierung ein Gewinnpotential, im Falle sinkender Kurse ein entsprechendes Verlustpotential. Handelsrechtlich sind Kursverluste…
…Kontonummer J) und mit S 150.000,00 durch ein G-Bank-Darlehen (Kontonummer K) finanziert habe. Alle diese Kreditverträge samt Nebenvereinbarungen wie die Möglichkeit des Währungswechsels und Kontoauszüge dieser Darlehen seien vorzulegen, ebenso die jährlichen Abrechnungen des G-Bank-Darlehens und der gewährten Zinsstützungen…
…2006. Die Bw. und auch die genannten Autoren vertreten die Auffassung, dass aufgrund der unterschiedlichen praktischen Ausgestaltung von Darlehens- und Kreditverhältnissen die Abwicklung eines Währungswechsels nicht stets zum Verlust der Identität von altem und neuem Schuldverhältnis und damit zur Gewinnrealisierung führt. "Eine Novation, bei der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WE, gegen den Bescheid FA, vertreten durch MB, vom 12. Juli 2001 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Maschinenbaukonstrukteur in SB und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KK gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid angeführten Abgabe bleiben unverändert. Die Fälligkeit dieser…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 10. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 12. Juli 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin fand im 27. April bis 9. Juli 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Z. vom 27. Oktober 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. September 2003, Zl. 100/044455/2003, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird geändert. Die Eingangsabgaben werden wie folgt neu festgesetzt (Beträge…