…Bestimmungen des § 12 Abs. 10 UStG 1994 aber ohnehin nicht von Erfolg gekrönt gewesen, zumal nicht näher dargelegt wurde, inwiefern die Notwendigkeit der Vorsteuerberichtigung anlässlich des Liegenschaftsverkaufes rechtlich anders beurteilt hätte werden können. Weiters war nunmehr auf Grund des Parteienvorbringens zu prüfen, ob im gegenständlichen…
…Jahr 2004 in eine Masseforderung und eine Konkursforderung zu teilen. Der allergrößte Teil entfalle auf die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG (€ 53.507,89). Derartige Vorsteuerberichtigen seien nach nunmehr ständiger Rechtsprechung bloße Konkursforderungen, weil die zugrundeliegenden Vorsteuern in der Zeit vor Konkurseröffnung in…
…2406, werde ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG im Konkursverfahren nach Ansicht des OGH zu einer Konkursforderung und im Ausgleichsverfahren nicht zu einer bevorrechteten Forderung führe. Die gegenteilige Ansicht des VwGH sei abzulehnen. Eine andere Auslegung als die vom OGH…
…a UStG 1994 die Grundlage für den Vorsteuerausschluss bildet, an. Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2004 war daher insofern abzuändern, als die Vorsteuer in der erklärten Höhe von 81,41% anzuerkennen war, jedoch eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 nicht zu erfolgen hatte…
…seinem materiellen Gehalt einer Deutung als Abrechnungsbescheid zugänglich. Die Zulässigkeit der Kompensation müsse danach bestimmt werden, ob die aus der Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG resultierende Umsatzsteuerforderung für Dezember 2002 zu den Konkurs- oder Masseforderungen einzuordnen wäre. Entgegen der in der Berufungsbegründung vertretenen Auffassung…
…so ist die vom Finanzamt getroffene rechtliche Würdigung, dass eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UstG 1994 im Jahr 2005 (!) vorzunehmen ist, nicht nachvollziehbar, zumal eine Vorsteuerberichtigung gem. § 12 Abs. 10 UstG in dem Jahr zu erfolgen hat, in dem die Änderung der Verhältnisse eingetreten…
…a UStG 1994 als nicht mit der Sechsten Richtlinie vereinbar angesehen habe und deshalb einerseits im Jahr 2005 Vorsteuern in der Höhe der unternehmerischen Nutzung von 6,23% anerkannt und andererseits keine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von 11/12…
…2007 gegeben gewesen sei. Zur Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in 2008: Ursprünglich hätten die Eheleute im Hinblick darauf, den Verwaltungsaufwand im eigenen Bereich zu reduzieren, darüber nachgedacht, die gegenständliche Vermietung als Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG durchzuführen…
…wie folgt abgeändert. Umsatzsteuer 2004: Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994: -3.494,50 €. Die übrigen Bemessungsgrundlagen bleiben unverändert. Die Umsatzsteuer wird daher festgesetzt mit -376,96 € (Gutschrift). Umsatzsteuer 2005: Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994: -3.494,50 €. Die…
…des UStG 1994 sind) nur dann einer Vorsteuerberichtigung unterliegen können, wenn diese Instandhaltungsarbeiten über Antrag auf 10 Jahre abgesetzt wurden und gleichzeitig als Großreparaturen zu werten sind. Was daher die bezüglichen Instandhaltungsarbeiten 1998 betrifft, so kann für diese eine Vorsteuerrückverrechnung gemäß §12 Abs.10 UStG…
…lediglich auf Grund der äußeren Faktoren habe sich die Ertragslage der Vermietung verschlechtert. Mangels einer "Änderung der Verhältnisse" könne keine Vorsteuerberichtigung gemäß §12 Abs. 10 UStG 1994 vorgenommen werden. Der Amtsbeauftragte Dr. Manfred Thalmann brachte noch vor, dass das Finanzamt auf Grund allfälliger tatsächlich erwirtschafteter…
…von 8/10 vorgenommen werden sollen. Aufgrund der späten Fakturierung der Vorsteuer sei diese Korrektur bei der laufenden Buchhaltung übersehen worden. Im Zuge der BP sei der volle Betrag von EUR 87.000,00 gekürzt worden. Die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 UStG betrage jedoch…
…übermittelt. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die vom Finanzamt im Jahr 2006 vorgenommene Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 rechtmäßig ist. Als entscheidungsrelevant wird folgender Sachverhalt festgestellt: Der Bw. errichtete in den Jahren 2003 und 2004 auf einem Grundstück in E…
…Gebäudes im Ausmaß von 25 % gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 Vorsteuerberichtigungen (2001: S 51.492,60; 2002: € 748,42 und 2003: € 748,42) vorgenommen hat. Abgesehen davon, dass die Bestimmung des § 12 Abs. 10 UStG 1994 eine Nachholung von Berichtigungsbeträgen für vergangene…
…6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG verbunden mit der Konsequenz einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG fällt. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG sind Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 2 Abs…
…Mit Schreiben vom 8. September 2008 wurde auf eine Senatsentscheidung und eine mündliche Berufungsverhandlung verzichtet. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Rechtmäßigkeit der seitens des Finanzamtes gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 vorgenommenen Vorsteuerberichtigung. Wie obig ausgeführt wurde, handelt es sich bei…
…Lediglich auf Grund des Umstandes, dass im Jahr 2001 der Geldfluss nicht stattgefunden habe, werde von der Behörde die Aufgabe der Vermietung unterstellt und eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994 durchgeführt. 2. Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat: Am 25. Juli 2003 legte das…
…durchgehend die gleiche gewesen, lediglich auf Grund der äußeren Faktoren habe sich die Ertragslage der Vermietung verschlechtert. Mangels einer "Änderung der Verhältnisse" könne keine Vorsteuerberichtigung gemäß §12 Abs. 10 UStG 1994 vorgenommen werden. Der Amtssachverständige Dr. Manfred Thalmann brachte noch vor, dass das Finanzamt auf…
…durchgehend die gleiche gewesen, lediglich auf Grund der äußeren Faktoren habe sich die Ertragslage der Vermietung verschlechtert. Mangels einer "Änderung der Verhältnisse" könne keine Vorsteuerberichtigung gemäß §12 Abs. 10 UStG 1994 vorgenommen werden. Der Amtsbeauftragte Dr. Manfred Thalmann brachte noch vor, dass das Finanzamt auf…
…den diesbezüglichen Arbeitsbogen)]. Ferner wurde festgestellt, dass drei bislang vermietet gewesene Häuser verkauft worden waren; eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs.10 UStG 1994 in Höhe von € 79.199,90 ist ebenso unterblieben [(Niederschrift über die Schlussbesprechung bzw. Bericht vom 14. März 2007 zu ABNr…