…geschäftsleitende Holding genauso wie sonstige gemischte Holdinggesellschaften und lässt den Vorsteuerabzug nur im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zu. Der EuGH hat sich mit der geschäftsleitenden Holding im Urteil vom 27. September 2001, Rs C-16/00 "Cibo Participations", Slg I-6663, befasst. Aus Art…
…und de facto weitgehend auch nichtunternehmerische Bereiche abdecke. Laut Rechtsprechung des EuGH steht ein Vorsteuerabzug für diesen Bereich von vorneherein nicht zu. Die die unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre betreffenden Vorsteuern seien angemessen aufzuteilen. Darunter fielen insbesondere die Vorsteuern aus Gemeinkosten, Wanderwege mit kostenpflichtigen Führungen. Darüber…
…74,65% unternehmerisch (im Sinne des UStG) genutzten Hauses K., darauf stütze, dass das Gebäude gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG zur Gänze als dem Unternehmen zugeordnet gelte. Sohin müsse nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG der volle Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten zustehen…
…nur mündlich vereinbart worden. In ihrer Stellungnahme zur Berufung hält die Abgabenbehörde fest, dass die Provisionen als Umsatzminderungen verbucht worden seien. Die erhaltenen Provisionserlöse seien mit dem Provisionsaufwand an Dritte saldiert worden. Dies sei umsatzsteuerrechtlich nicht zulässig. Im Berufungsverfahren sei vom Bw. der Vorsteuerabzug aus…
…ebenfalls zu hoch wäre, als schlichtweg unglaubwürdig zurückzuweisen. Es wurde in jedem Fall mit der Abmessung des Bauplanes - die Aussagen des Betriebsprüfers e bestätigen dies auch - eine probate und faire Methode der Aufteilung des Nutzungsverhältnisses zwischen Eigenverbrauch und unternehmerischer Sphäre gewählt. Es wäre am Steuerpflichtigen…
…Ein Vorsteuerabzug sei nur anteilig zu gewähren. Ist eine private Nutzung auf Grund der Vereinbarung zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Hotel außerhalb der als Eigennutzung vereinbarten Zeiten ausgeschlossen, so sei nur dieser Zeitraum der Eigennutzung der nichtunternehmerischen Sphäre zuzuordnen. Der Unabhängige Finanzsenat forderte daraufhin mit…
…unter Vorlage entsprechender Beilagen im Besonderen Folgendes aus: "" KONZEPT In der Beilage "Raumnutzungs- und Unternehmensentwicklungs-Konzept 2007 bis 2027" (Stand: August 2009) wird das Unternehmen vorgestellt (s. S 3). Die Ausführungen im Konzept stellten die Basis für die unternehmerischen Entscheidungen des Bw und in Folge…
…Vorlage entsprechender Beilagen dazu im Besonderen Folgendes aus: "" KONZEPT In der Beilage "Raumnutzungs- und Unternehmensentwicklungs-Konzept 2007 bis 2027" (Stand: August 2009) wird das Unternehmen vorgestellt (s. S 3). Die Ausführungen im Konzept stellten die Basis für die unternehmerischen Entscheidungen des B und in Folge…
…der Bw. nur in jenem Teilbereich gegeben ist, in welchem sie die Dienstleistungen an Beteiligungsgesellschaften erbringt. In diesem unternehmerischen Bereich steht der Bw. gem. § 12 Abs. 1 UStG 1994 i.V. mit § 2 Abs. 1 UStG 1994 der Vorsteuerabzug zu. Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig…
…wobei die Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist. Die Tatsache des grundsätzlichen Vorliegens eines Betriebes gewerblicher Art wurde vom Finanzamt nicht ausdrücklich verneint, sondern lediglich das Recht auf Vorsteuerabzug infolge zu geringer unternehmerischer Nutzung und wegen Nichtsvorliegens eines anzuerkennenden Leistungsaustausches aus der Vereinbarung mit der Gemeinde. Gemäß …
…Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer der Empfänger der Leistung ist und dass die Leistung für den Unternehmensbereich des Leistungsempfängers bestimmt ist. Erforderlich ist, dass die Leistung in die unternehmerische Sphäre des Unternehmers eingeht. Zwar kann das zivilrechtliche Eigentum an einem Gegenstand für…
…Ausgaben etc. prognostizieren - aber er könne sie definitiv nicht beeinflussen -, sondern sich eigentlich nur an einer Mischung aus Vergangenheits- und Zukunftsprognosen orientieren. Auf diesen Orientierungen baue aber nun die Liebhabereiverordnung auf, die seiner Meinung nach kein taugliches Mittel zur steuerlichen Bewältigung der anstehenden Fragen darstelle…
…dem nicht unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, wird in der Regel ein Aufteilungsschlüssel angewandt. Die Sphärentrennung wurde im Laufe des Berufungsverfahrens zugestanden, weshalb sich darob weitere Ausführungen erübrigen. Strittig ist einerseits, ob bestimmte Aufwendungen wie Treibstoffe für den Chorleitertag und Trachtenbekleidung nicht generell vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen…
…Auch nach Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit kann daher ein Leistungsbezug noch das Unternehmen betreffen und zum Vorsteuerabzug berechtigen (EuGH 3.3.2005, Rs C-32/03 "Fini H", SWI 2005, 241). Diese Grundsätze gelten auch für Kapitalgesellschaften. Die Löschung einer Kapitalgesellschaft hat nur deklarative Wirkung…
…Zeitpunkt ihrer Anschaffung zu unternehmerischen Gegenständen werden, sodass sie nicht von der Privatsphäre in die unternehmerische Sphäre hinüberwandern müssten. Und das EuGH-Urteil vom 11.7.1991, C-97/90, ("Lennartz") bestätigt auch, dass für Einlagen aus der nichtunternehmerischen Sphäre der Vorsteuerabzug nachträglich nicht zusteht…
…handelt innerhalb der unternehmerischen Sphäre. Wer daher beispielsweise Leistungen unentgeltlich erbringt, leistet zwar, ist aber nicht unternehmerisch tätig, da die Leistung nicht auf einen Leistungsaustausch abzielt. Nach Beiser (Der Leistungsaustausch als Tatbestandselement der Umsatzsteuerbarkeit und des Vorsteuerabzuges, SWK 2007, S 507) begründet nur eine wechselseitig…
…2005 mitgeteilt, dass aus gebührenrechtlichen Gründen nur Anbote erstellt worden seien. Nach Anführen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietung und zu den Kriterien für eine steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelangte der Prüfer zu dem Schluss, dass…
…1 Z 1 UStG 1994 könne der Vorsteuerabzug nur aus Leistungen vorgenommen werden, die für das Unternehmen des Bestellers bezogen würden und die in die unternehmerische Sphäre des Leistungsempfängers eingingen. Folgende Kriterien seien für die Bestimmung der Person des Leistungsempfängers maßgebend: - der zivilrechtliche Leistungsanspruch (Reiß…
…wirtschaftliche Tätigkeit, die mit der Beteiligung nichts zu tun hat (gemischte Holding), so tritt zu der nichtunternehmerischen Sphäre eine unternehmerische Sphäre hinzu. In diesen Fällen kommt ein Vorsteuerabzug nur insoweit in Betracht, als die Vorleistungen mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. Ruppe, UStG…
…nicht Leistungsempfänger ist, ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt (vgl Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG Kommentar IV § 12 Anm 193). Nach Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG Kommentar IV § 12 Anm 233 muss die Verwendung der bezogenen Leistungen in der unternehmerischen Sphäre objektiv möglich und durchgeführt sein. Das ist…