…nicht zum Vorsteuerabzug, da nicht betrieblich veranlasst bzw. auch nach dem § 8 KStG 1988 nicht abzugsfähig. Selbst wenn man die fallweise Übernachtung einzelner LKW-Fahrer unterstellen könnte, wäre damit die überwiegende betriebliche Nutzung noch nicht erwiesen. Auch ist eine Aufteilungsmöglichkeit der Wohnung für diese Zwecke…
…2006/15/0185; UFS vom 22.10.2009, RV/0535-G/07), u.a. weil dieses Fahrzeug kein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist. Da auch inländische Unternehmer keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für PKWs haben (bzw. nur im Rahmen des § 12), kann die Bw. durch die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung…
…angeregten Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens konnte daher abgesehen werden. 8) Als haltlos erweist sich auch der Einwand der Bw, wonach der Ausschluss des Vorsteuerabzuges für privat genutzte Wohnungen insoweit dem Gemeinschaftsrecht widerspreche, als es dadurch zu einer Diskriminierung von Steuer-Inländern und zu einer Wettbewerbsverzerrung komme…
…zugerechnet werden und auf die im Abgabenverfahren dargelegte Rechtsansicht verwiesen. Allgemein bekannt ist, dass Aufwendungen für eine Privatwohnung sowie für Einrichtungsgegenstände als Kosten der Lebensführung grundsätzlich weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch im Wege abgezogener Vorsteuern umsatzsteuerlich geltend gemacht werden können. Auch die dem Bf…
…Sandra Puffer, ergangenen Erkenntnis vom 28.5.2009, 2009/15/0100, habe der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass der Vorsteuerabzug für privat genutzte Gebäudeteile auf die durch die 6. MwSt-RL gedeckte Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gestützt werden…
…vgl. Beiser, Das Fehlerkalkül des EuGH und der Vorsteuerabzug für die Privatwohnung im Betriebsgebäude, SWK 2013, 546). Die Ansicht, der Einzelne solle sich auf ihn gegenüber nationalem Recht begünstigende Richtlinien berufen können, findet sich in der Rechtsprechung des EuGH (für viele EuGH 22. 2. 1990…
…auf die Privatwohnung (8,41% der Nutzfläche des Gesamtgebäudes) entfallenden Nettobaukosten würden unbestritten € 230.000,00 betragen. Da das gesamte Gebäude dem Betrieb zugeordnet sei, habe er die aus den Bauleistungen resultierenden Vorsteuern zur Gänze geltend gemacht. Als Ausgleich für den sofortigen Vorsteuerabzug bezüglich…
…des § 11 UStG 1994 entspricht, der Leistungsempfänger vom leistenden Unternehmer die Ausstellung einer formgerechten Rechnung verlangen kann. In diesem Fall kann der Vorsteuerabzug erst für den Voranmeldungszeitraum vorgenommen worden, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (vgl. VwGH 17.9.1996, 95…
…dass eine volle Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen zulässig sei, dem Unternehmer in diesem Fall der volle Vorsteuerabzug gebühre und eine Korrektur für die private Verwendung über den Eigenverbrauch erfolge. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung (vgl zB 2009/15/0100 vom 28…
…das bestehende Altgebäude integriert wurde" und demnach der Nutzflächenanteil der Privatwohnung am Gesamtgebäude unbestritten 4,15 % betrage. Dies habe zur Folge, dass auf Grund der untergeordneten Privatnutzung der Vorsteuerabzug zur Gänze zustehe. Die Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch betrage für das Streitjahr € 271,86 (Halbjahresabschreibung). …
…iZm § 3a Abs. 1 Z. 1 UStG 1994, wonach bei gemischt genutzten Gebäuden ein Vorsteuerabzug für den privaten Anteil nicht zulässig wäre. Dem Begründungsteil der Einkommensteuerbescheide ist zu entnehmen, dass die auf die Arbeitsräumlichkeiten im Haus entfallenden Abschreibungsbeträge, nicht einkünftemindernd zu berücksichtigen gewesen wären, da…
…1 Z. 1 UStG 1994, wonach bei gemischt genutzten Gebäuden ein Vorsteuerabzug für den privaten Anteil nicht zulässig wäre. Dem Begründungsteil der Einkommensteuerbescheide ist zu entnehmen, dass die sich auf die Arbeitsräumlichkeiten des Wohnhauses entfallenden Abschreibungsbeträge nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen gewesen wären, da die…
…Diese Unterscheidung ist inkonsequent und offensichtlich nur deswegen "erforderlich", weil es sonst zum zweifellos unzutreffenden Ergebnis käme, dass sogar für ausschließlich nichtunternehmerisch genutzte Gegenstände der Vorsteuerabzug zustünde. Wird hingegen die in den UFS-Entscheidungen vertretene Beurteilungsreihenfolge eingehalten, erübrigt sich besagte Inkonsequenz. Auch Lohse in Achatz…
…75 ff) ausschließlich die beiden Sachbescheide. Sie rügte umfangreiche Verfahrensfehler und bekämpfte die Verweigerung des gesamten Vorsteuerabzugs (der "Vorsteuerkorrektur"). Im Kern brachte sie vor, für die Herrn und Frau X*** jun. zur Verfügung gestellte Dienstwohnung im Ausmaß von 172,11 m² seien bei einem amtlichen…
…deshalb die Vorsteuer für den nicht unternehmerisch genutzten Teil des Neubaues nicht abzugsfähig sei. Nach einer diesem Vorbringen Rechnung tragenden Berufungsvorentscheidung (mit Ausfertigungsdatum 29. November 2004) wurde im Vorlageantrag vom 30. Dezember 2004 unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht wiederum der volle Vorsteuerabzug für den Neubau…
…Obwohl sein Auftreten hier identisch war, verweigerte das Finanzamt den Vorsteuerabzug nur für das Betriebswohnhaus. 3.1.1 Leistungsempfänger Bei den hier zu beurteilenden Leistungen handelt es sich im Kern um Bauleistungen. Leistungsempfänger ist dabei - anders als vom Finanzamt argumentiert - nicht notwendigerweise der (rechtliche oder…
…der Vorsteuerabzug zustünde. Ein Abweichen von diesem Regelfall im Sinne eines nicht steuerbaren Eigenverbrauches wäre also nur dann gedanklich möglich, wenn die Ausnahmebestimmung von Art 6 Abs.2 6. Mehrwertsteuerrichtlinie überhaupt greift. Nach dieser Bestimmung wird die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den…
…Zur Begründung der Wiederaufnahme der Verfahren verweist der Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 11. September 2009 bezüglich des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs für die Kosten der Wohnung auf die Tz 2, aus der hervor geht: Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens konnte die betriebliche Nutzung der…
…nach § 5 EStG 1988 ermittelt. Im Betriebsgebäude befindet sich auch die Privatwohnung. Das Ausmaß der privaten Nutzung des Betriebsgebäudes beträgt 10,78 % der Gesamtnutzfläche. Mit Eingabe vom 1. September 2004 wurde seitens der Bw. die Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1998 bis 2002 gemäß …
…01). Maßgeblich ist dabei die notwendige innere Verbindung mit der Privatwohnung des Steuerpflichtigen, sodass eine räumliche Trennung für sich alleine noch kein Abgehen von der Annahme eines nur in beschränktem Umfang steuerlich zu berücksichtigenden Arbeitszimmers zu begründen vermag (BFH vom 21.7.2003, VI B…