Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Lenneis und die Referentin ADir. Karbalaei-Bagher sowie die weiteren Mitglieder Mag. Martin Saringer und Dr. Peter Zacherl über die Berufung der Bw., vertreten durch Wolfgang Valentin,, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9…
sondern mangels Berechtigung zur Ausbildung. Die Bw hat nun telefonisch vorgebracht, dass sie die Dateien der Bewerbungen gelöscht habe, weil sie nicht erwartet habe, dass diese von Bedeutung sein könnten. Diesfalls wäre es aber an der Bw gelegen, den Weg der Glaubhaftmachung zu beschreiten. Die…
…Einkünfte eine Wohnsitzverlegung zumutbar wäre und die Bewirtung eigener Mitarbeiter keine Werbungskosten darstellten. In der dagegen erhobenen Berufung führt der Bw aus: Sein Dienstvertrag sei bis 31.12.2013 befristet, somit nicht sicher. Die Vorstellungskosten seien aber unabhängig davon als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar (Doralt, EStG, …
…Einnahmen aber erst in einem späteren Veranlagungsjahr anfallen (vorweggenommene bzw. vorbereitende Werbungskosten). Abzugsfähig sind daher zB Vorstellungskosten (zB Reisekosten) und sonstige Aufwendungen zur Postensuche, Aufwendungen zur Prüfung der wirtschaftlichen Lage des künftigen Dienstgebers oder Berufsvorbereitungsseminare mit spezifisch fachlichem Schwerpunkt hinsichtlich der angestrebten Tätigkeit (vgl. Doralt…
…beim Kunden zu seinen Aufgaben gehört. Vom Finanzamt wurde daher zu Recht, keine Vertreterpauschale gewährt und der Bw. hat in seinem Vorlageantrag dagegen auch keinen Einwand vorgebracht. 2. Vorstellungskosten Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabenpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht…
…2, Stichwort Vorwerbungskosten, und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Abzugsfähig sind daher z.B. Vorstellungskosten (z.B. Reisekosten) und sonstige Aufwendungen zur Postensuche (Doralt, EStG9, § 16 Tz 16). Vom Bw im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen geleistete Fahrtkosten können daher dem Grunde nach Werbungskosten sein. Feststellungen…
…= 1.670,90 S, bisher 1.724,80 S; Vorstellungskosten W. 709,4 km x 4,90 = 3.476,06 S, bisher 3.645,60 S; Vorstellungskosten L. 636,2 km x 4,90 = 3.117,38 S, bisher 2.665,60…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen : | | Bemessungsgrundlage | Abgabe |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ernst Josef Huber, Wirtschaftstreuhänder, 4840 Vöcklabruck, Bahnhofstraße 4, vom 27. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 29. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 6850 Dornbirn, Marktstraße 30, vom 27. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W, vom 27. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch AD Herbert Pablee, vom 29. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 nach der am 1. Oktober 2009 in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 14. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2006 ergeht vorläufig im Sinne des § 200 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom 10. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dippold Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck a.d. Mur, Kolomann Wallisch Platz 23/II, vom 18. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 15. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw,vom 5. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vertreten durch die Gerstgrasser Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 6700 Bludenz, Kirchgasse 1, vom 8. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des o.Univ.Prof.A, vertreten durch B, vom 20. Dezember 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 15. Oktober 2007 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 2003 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten F. über die Berufung des Bw., vom 14. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Hofrätin Drin. Christa SCHARF, vom 1. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Schrottenbaum & Partner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, Brosswaldengasse 12, vom 14. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach über die Berufungen der Bw., vertreten durch die Winkel Steiner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 6845 Hohenems, Schweizerstraße 77, sowie Dr…