…gemäß § 12 BAO die Gesellschafter einer Gesellschaft bzw. Personenvereinigung ohne eigener Rechtspersönlichkeit, die als solche abgabenpflichtig sei, persönlich für die Abgabenschulden der Gesellschaft haften würden, wobei sich der Umfang der Haftung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts richte. Als Komplementär würde der Bw. daher uneingeschränkt…
…Grundstücken und von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden (in der Folge: grundstücksgleiche Rechte), steuerfrei. Scheiner /Colacny/ Caganek Kommentar zur Mehrwertsteuer, Anm. 28 z. § 16 Abs. 1 Z. 16 UStG 1994 zählen zu den grundstücksgleichen Rechten das Baurecht, Realapotheken und Mineralgewinnungsrechte…
…Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Auf die OEG sind gemäß …
…Betrieb anfallenden Betriebskosten bzw. die Absetzung für Abnutzung für vermietete Gebäude mit 1,5% der Anschaffungskosten für vermietete Gebäude decken. Ob eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken vorliegt, ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen (vgl. VwGH 28.1.1982, 81/15/0072…
…auch auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Ist ein Wirtschaftsgut mit einem Gebäude derart verbunden, dass es nicht ohne Verletzung der Substanz an einen anderen Ort versetzt werden kann, ist es grundsätzlich als Teil des Gebäudes und damit…
…ist ein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO auszuschließen. Steuerrechtlich bietet nämlich diese Gesetzesbestimmung die Handhabe, der Umgehung von Abgabepflichten entgegenzuwirken. Sie besagt: (1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Missbrauch…
…Gewässerflächen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, die von der Umsatzsteuer unecht befreit sind. Eine Option in die Umsatzsteuerpflicht nach § 6 …
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Gemäß § 197 Abs. 1 KO haben Konkursgläubiger, die ihre Forderungen bei Abstimmung über den Zahlungsplan nicht angemeldet haben, Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote nur insoweit, als diese der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht…
…§ 40 InvFG 1993 als wesentlich, weil bei der Auslegung jener Bedeutung der Vorzug zu geben ist, die die Gesamtregelung konsequent erscheinen lässt (siehe Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band I, 8. Auflage, Seite 21). Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen. Die Feststellungen…
…EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung des BGBl I Nr. 100/2006 ordnet an: Spekulationsgeschäfte sind: 1. Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung beträgt: a) Bei Grundstücken und anderen Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen…
…2004. Der Bw. kam demzufolge schon nach den bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit heranzuziehenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes (§ 3 Abs 1 EEG iVm § 79 BAO) im Berufungsjahr keine Rechtsubjektivität zu bzw. ist die KEG für das Jahr 2003 bereits aus zivilrechtlicher Sicht nicht anzuerkennen. Nachdem…
…3 Abs. 1 ErbStG jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts (Z 1) sowie jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (Z 2). Allein strittig ist im Gegenstandsfalle die der Schenkungssteuer zugrundegelegte Bemessungsgrundlage. Nach dem…
…1.) Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. 2.) Gemäß § 128 HGB…
…ist von den unter § 1 Abs 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei…
…0065, Slg. Nr. 6059/F, und die Vorjudikatur). Der im Bewertungsrecht gebrauchte Begriff "Bestandteil" ist im Sinne des bürgerlichen Rechts auszulegen (vgl. Twaroch-Frühwald-Wittmann, aaO 81). Als Bestandteile bezeichnet man danach die Teile einer zusammengesetzten Sache; ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache…
…welcher Rechtsansicht von Seiten des Berufungswerbers mittels Schreibens vom 2. Feber 2011 im Ergebnis zugestimmt wurde. 2. Bemessungsgrundlage: Nach § 19 Abs. 1 ErbStG idgF. richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs. 2 etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes…
…sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5 gehören, Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Gemäß Abs…
…Die Gesellschafter einer Personengesellschaft werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche" Gesellschafterstellung, auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts…
…Da bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden infolge vorweggenommenen Besitzkonstitutes bei Eigentumserwerb des einen Ehegatten an Fahrnissen der andere Ehegatte Miteigentümer wird (vgl. OGH 11.7.2001, 3 Ob 57/01f), wurde Herr FM auch nach Auflösung der Gesellschaft nach Bürgerlichen Rechtes Miteigentümer jener Wirtschaftsgüter…
…und 31 EStG 1988. Gemäß § 30 Abs. 1 EStG 1988 stellen ua. Veräußerungsgeschäfte von den Vorschriften des bürgerlichen Rechts unterliegenden Grundstücken und Rechten, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, Spekulationsgeschäfte dar. § 30 EStG 1988 erfasst die Realisierung…