…der KN-Position 0602 1090, welche zugleich Waren des Anhangs B der VO (EG) Nr. 338/97 seien, vorsätzlich vorschriftswidrig und ohne Vorlage einer notwendigen Einfuhrgenehmigung in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 35 Abs. 4 FinStrG…
…mit dem amtlichen Kennzeichen Y, auf welcher Eingangsabgaben in Höhe von € 3.382,86 (Zoll € 1.057,14 + Einfuhrumsatzsteuer € 2.325,72) lasteten, vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht und hiedurch einen Schmuggel gemäß § 35 Abs.1 lit.a FinStrG, erste Alternative…
…Februar 2004 des Finanzamtes W als Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Beschuldigte schuldig erkannt, im Zeitraum September bis November 2002 und Feber bis Juli 2003 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von €…
…des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und das Erkenntnis des Erstsenates wie folgt abgeändert: I.1. K ist schuldig, er hat als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck in den Jahren 2005 und 2006 fortgesetzt und vorsätzlich I.1.a. betreffend die Voranmeldungszeiträume Juni, Juli…
…vorsätzlich betreffend die Lohnzahlungszeiträume Oktober bis Dezember 2005 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 20.705,18 (10/05 € 6.051,22 + 11/05 € 6.494,11 + 12/05 € 8.159,85) und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
…Höhe von EUR 16.875,43 vor. Der Begründung nach führte der fehlende Ausfuhrnachweis zur Abweisung des Erstattungsantrages und das vorsätzliche Entfernen der Filets bei den 110 Hintervierteln zur Sanktionsvorschreibung. Gegen diese Entscheidung brachte der Masseverwalter mit Schreiben vom 19. Februar 2004 frist- und formgerecht…
…St. Pölten als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. Xges.m.b.H. unter der St.Nr. 123 vorsätzlich Lohnsteuer für 2005 (Abfuhrdifferenz) in Höhe von € 66.709,14 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw…
…als verantwortlicher LKW-Fahrer im Auftrag des Frachtführers, der Firma S GmbH & Co KG Handelsgesellschaft, HT, im Amtsbereich des Zollamtes Linz Wels vorsätzlich, unter Nichtbeachtung der in den Artikeln 38 bis 40 des Zollkodex (ZK) normierten Gestellungspflicht, die mit Versandschein T1 Nr. 06DE12 vom 11…
…dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: Mag.A ist schuldig, er hat, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land vorsätzlich in der Zeit vom 10. August 2006 bis 5. Dezember 2006, 1. Februar 2007…
…Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf) zur Str.Nr. 500/2010/00089-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet: Es bestehe der Verdacht, dass der Bf vorsätzlich Mitte Oktober 2009 in Asten von einer unbekannten Person Zigaretten im (amtlich kundgemachten) Kleinverkaufspreis gem. § 9 TabMG 1996 von € 3.600…
…sei bewusst gewesen, dass es sich um Schmuggelware handelte und der Ankauf solcher Zigaretten verboten sei. Aufgrund dieses Sachverhalts erging am 5.4.2006 ein Einleitungsbescheid des Zollamtes Wien gemäß § 83 Abs.1 FinStrG wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs…
…geb. 1234, wohnhaft in XXXX, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…gegen SG, Werkmeister, geb. XXX, wohnhaft in ABCD, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. November 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des…
…arbeitslos, geb. 1234, wohnhaft in XXX, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. November 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Oktober 2009…
…S-GmbH vorsätzlich Lohnsteuer für die Monate 04-05/2008 in Höhe von € 5.110,12 und 07-11/2009 in Höhe von € 13.207,36 sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen für 04-05/2008 in Höhe…
…der Anlastung von 36.800 Stück = 184 Stangen Zigaretten der Marke "Chesterfield". Die relevanten finanzstrafrechtlichen Bestimmungen sind: Gemäß § 37 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung…
…mit der Anlastung von 6400 Stück = 32 Stangen Zigaretten der Marke "Memphis". Die relevanten finanzstrafrechtlichen Bestimmungen sind: Gemäß § 37 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung…
…vom 23.9.2009 neuerlich aus, dass keine ausreichenden Voraussetzungen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorlägen, wenn die Behörde für den Zeitraum Juni 2007 ohne nähere Eingrenzung das vorsätzliche An-sich-bringen von 10.000 Stück Zigaretten unbekannter Marken vorwirft. Dem Bericht der Polizeiinspektion N. …
… 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 1.072,71, Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 2.886…