…der Bw. die für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wesentlichen Wirtschaftsgüter, nämlich "a) Büro- und EDV-Einrichtung, Software, b) Vorratsvermögen und c) Kundeliste". Ausdrücklich festgehalten wurde, dass - soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt - Passiva durch die Käuferin nicht übernommen werden (siehe § 1 Z. 1 des…
…Fall eindeutig ergebe, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter als ungebraucht zu qualifizieren seien. Durch die Vermietung der in den Jahren 1999 bis 2001 angeschafften und sich im Vorratsvermögen befindlichen Klaviere im Jahr 2002, seien diese erstmals im Jahr 2002 dem Anlagevermögen zuzuführen gewesen, da sich durch…
…Non-food-Systems", welche zum 31. Dezember 1996 im Vorratsvermögen mit einem Wert von S 16.055.988,00 (€ 1,166.834,15) aufschienen im Jahr 1997 nur um S 12,711.814,00 (€ 923.803,55) verkauft werden konnten, woraus ein wirtschaftlich…
…der Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers (auf das Vorhandensein einer diesbezüglichen Gewerbeberechtigung sei bereits hingewiesen worden) Vorführzwecken und werde sodann weiterveräußert. Der Vorführwagen stelle daher der Entlastung zugängliches Vorratsvermögen dar und sei nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen. Darüber hinaus zählten auch Doralt/Mayr, im Kommentar zum EStG 1988…
…ATS 16.000,00 im Jahr 2000 auf rd. ATS 19.000,00 im Jahr 2001 gestiegen. Da sich im Vorratsvermögen der Bw. auch Einkäufe aus Vorjahren befunden hätten, welche mit deutlich niedrigeren historischen Anschaffungskosten (Preis pro Carat in US-Dollar und US-Dollar-Kurs…
…00 festzusetzen. Gegen diesen Bescheid erhob die BW durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und führte dazu aus, dass nicht nur Anlagevermögen sondern auch Vorratsvermögen fremdfinanziert werden könne. Die Form der Finanzierung könne nicht entscheidend für die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlage- oder Umlaufvermögen sein.…
…Zl. 2306/74 (in dem die Zuordnung von Vorführkraftfahrzeugen entweder zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen bzw. "Vorratsvermögen" zur Beurteilung anstand), ausgesprochen, dass unter Vorführkraftfahrzeugen Kraftfahrzeuge zu verstehen seien, die von Anfang an nur mit dem Ziel einer - der raschen technischen Abnutzung und wirtschaftlichen Wertminderung angemessenen…
…2. Die Registrierungskosten führen auch nicht zu zukünftigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten - sei es als selbstständiger immaterieller Vermögensgegenstand oder als (unselbstständiger) Bestandteil der beschafften bzw. hergestellten Stoffe des Vorratsvermögens. 3. Die Registrierungskosten sind in der Handels- und Steuerbilanz in dem Jahr als laufender Aufwand zu erfassen…
…keinesfalls als notwendiges Anlagevermögen der Bw beurteilt werden. Allein auf Grund des Ausschlusses von gewillkürtem Betriebsvermögen könne jedenfalls bis Ende März 1998 eine Zurechnung des Vorratsvermögens der W-OEG als Anlagevermögen der Bw nicht in Frage kommen. Für den Zeitraum ab März 1998 sei festzuhalten…