…ein Lohnzettel elektronisch übermittelt worden sei, erscheint nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates als durchaus denkmöglich. Dass das Finanzamt im Erstverfahren keine weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit den Lohnzetteln der Bw. angestellt hat, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Liegt nämlich eine tatsächliche Unvollständigkeit von Erklärungen…
…diesem Tag tatsächlich Kenntnis von den beiden Lohnzettlen erlangen konnte. Fest steht aber nach der Aktenlage auch, dass sich das Finanzamt in seiner Begründung der angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nicht auf die - oben dargestellten - und auch aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates neu hervorgekommenen Tatsachen im Sinne des …
…Kenntnis von den für die Besteuerung des Berufungswerbers maßgeblichen Daten zu verschaffen, ändere nichts daran, dass dies tatsächlich erst anlässlich der Bearbeitung einer Berufung eines späteren Jahres geschehen sei. Denn es sei - wie oben ausgeführt - unerheblich, ob der Abgabenbehörde die neu hervorgekommenen Tatsachen im Erstverfahren…
…die übermittelten Lohnzettel aufzuweisen haben. Im gegenständlichen Fall besteht Streit darüber, ob der Bw. für Abgabennachforderungen, welche sich aus der Vorlage berichtigter Lohnzettel seitens seines ehemaligen Arbeitgebers ergeben haben, zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses herangezogen werden könne. Dazu ist festzuhalten, dass Tatsachen im Sinne…
…im Zuge von Erhebungen im Zusammenhang mit der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2006 bekannt und ist somit als neu hervorgekommene Tatsache zu qualifizieren. Nach § 84 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte im berufungsverfangenen Zeitraum als Dienstnehmer der Fa. S Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Höhe dieser Einkünfte wurde am Lohnzettel ursprünglich mit S 209.696,- (KZ 245 des Lohnzettels) ausgewiesen. Das Finanzamt ging bei der Veranlagung von den gemäß …
…ein Originalschreiben seiner Gattin VN_Gattin FN_Bw mit zugehörigen Kopien der Lohnzettel von 2005 bis 2008. Aus den Lohnzetteln sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (E.a.n.s.A.) mit den in der im Anschluss dargestellten Tabelle ausgewiesenen Beträgen ersichtlich. Mit Schriftsatz vom…
…der "XYCafe" GmbH unter Vorlage von Lohnzetteln der geschiedenen Gattin an, dass der Bw im Jahr 2004 kein Entgelt von der GmbH erhalten habe. 8.1. Tz 10 "Bankgutschrift" Im Jahr 2004 sei die Verbuchung einer Gutschrift in Höhe von 4.600,00 € (netto…
…und die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abgewiesen werden musste. Der Ansicht des Berufungswerbers in seinem Schreiben vom 28.4.2011, von der Vorgangsweise seines Arbeitgebers, wonach dieser, wie vom Betriebsstättenfinanzamt gefordert, einen zweiten Lohnzettel ausgestellt habe, habe er erst vor…
…die möglichen Folgen von unvollständigen bzw. unrichtigen Erklärungsangaben hinreichend klargemacht) wohl über die (grundsätzlichen) Folgen seiner Handlungsweise im Klaren war. Insbesondere konnte der Bf. schon angesichts der Erfahrungen aus dem Jahr 1999, bei dem die im Zusammenhang mit einem Internetanschluss geltend gemachten Werbungskosten im Gesamtausmaß …
…genannte Betrag von 1.692,00 € wiederfindet. Darüber hinaus war für die Bw. an Hand des dem Bescheid angefügten Lohnzettels unschwer feststellbar, dass das Pendlerpauschale im wiederaufgenommenen Einkommensteuerbescheid 2007 unter dem Punkt "sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag" in der in der Bescheidbegründung…
…bewies die Entlassungsdiagnose "Chronische Obstipation" im Krankenhausbericht vom 21. September 2009 (von chronischer Obstipation wird gesprochen, wenn über mehr als drei Monate der Stuhlgang regelmäßig vier Tage ausbleibt, starkes Pressen erforderlich ist und ein Gefühl der unvollständigen Darmentleerung bestehen bleibt). Trotz der Glaubwürdigkeit des mit…
…seitens des Bw. der Antrag auf Vorlage des Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. März 2009 wurde dem Rechtsmittel des Bw. betreffend den Abweisungsbescheid hinsichtlich der Gewährung von Familienbeihilfe für die Tochter J im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis…
…der Berufung behauptet, nicht den Tatsachen entsprächen, auf, berichtigte Lohnzettel zu übermitteln. Weiters ersuchte das Finanzamt den Bw. um schriftliche Stellungnahme betreffend der von diesem im Berufungsschreiben erstellten Ausführungen, wonach der Bw. nicht in Österreich wohnhaft sei. Außerdem wies das Finanzamt den Bw. darauf hin…
…Korrektur der bisher erfassten Lohneinkünfte von der C.W. veranlasst. Dem Berufungsantrag wird durch Ansatz der korrigierten (=entsprechend verminderten) Lohneinkünfte der Cw entsprochen bzw. insoweit Folge gegeben. Das Vorbringen des Bw. im Abgaben- und Berufungsverfahren hinsichtlich Familienheimfahrten ist von Widersprüchen und nur unvollständigen Vorhaltsbeantwortungen geprägt: …
…im Zuge des Verfahrens mehrfach vorgelegten Bescheid des Insolvenzentgeltfonds ergibt sich, dass es sich bei dieser Firma um eine sog. Sozial- und Steuerbetrugsfirma handelt. Die Firma ist in Konkurs und der Masseverwalter konnte an der angegebenen Geschäftadresse kein Bestandsobjekt finden, von dem aus das Unternehmen…
…Bw. und Frau AA im Jahr 2007 kein gemeinsamer Haushalt und somit auch keine Lebensgemeinschaft bestanden habe. Die fristgerecht eingebrachte Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung des Pendlerpauschales, der Kosten für die Familienheimfahrten und gegen die Unrichtigkeit des von der "Y." dem Finanzamt übermittelten Lohnzettels…
…einzutragen (vgl. BGBl. II Nr. 116/2005). Anhand des von der Berufungswerberin im Zuge des Verfahrens vor der Abgabenbehörde erster Instanz vorgelegten korrigierten Lohnzettels für den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis 30. Juni 2005, welcher den bisher übermittelten Lohnzettel ersetzt, ist ersichtlich, dass die…
…BAO wiederaufzunehmen gewesen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall würde das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwiegen, und die…
…der im Jahr 2009 ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung bei der GmbH beschäftigt war. Weiters wurden die in der Bilanz als steuerfreie Reisekosten, Nächtigungsgelder sowie Kilometergelder mangels Vorlage von Aufzeichnungen der Lohnbesteuerung unterzogen. Die Nachforderung der Lohnabgaben für das Jahr 2007 resultiert daher ausschließlich auf…