…wegen zu beurteilen. Das zuständige Finanzamt habe mit rechtskräftigem Bescheid vom 14. September 2000 die Rechtsauffassung vertreten, dass keine Organschaft vorliege. Der Vorfragetatbestand des § 303 BAO setze selbst nach Ansicht der Finanzverwaltung Parteienidentität hinsichtlich der Vor- und Hauptfrage voraus (AÖFV 2006/192, Pkt. 1.4…
…als Hauptfrage zu lösen gehabt und auch gelöst. Abgabenbescheid und Sachhaftungsbescheid sind in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinn vor, dass die Entscheidung einer anderen Behörde, diesfalls einer Finanzstrafbehörde, erforderlich gewesen wäre. Die Abgabenbehörde hatte sich im Exekutionsverfahren…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…Der Bescheid ist in der Folge unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten…
…als Hauptfrage zu lösen gehabt und auch gelöst. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien festgesetzten Eingangsabgaben wären zu bestimmten Entrichtungszeitpunkten zu entrichten gewesen…
…als Hauptfrage zu lösen gehabt und auch gelöst. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien in dem die Hauptfrage lösenden Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären…
…als Hauptfrage zu lösen gehabt und auch gelöst. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien im - die Hauptfrage lösenden - Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären zu…
…als Hauptfrage zu lösen gehabt und auch gelöst. Es liegt diesbezüglich kein vom Bf. eingewendeter Vorfragetatbestand in dem Sinne vor, dass die Entscheidung einer andern zuständigen Behörde erforderlich gewesen wäre. Die durch das zuständige Hauptzollamt Wien im - die Hauptfrage lösenden - Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären zu…
…a BAO), eines Neuerungstatbestandes (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO) oder eines Vorfragetatbestandes (§ 303 Abs. 1 lit. c BAO) bedarf. Zusätzlich muss die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeiführen. Mit dem…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vom 11. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Hofrätin Dr. Edith Satovitsch, vom 9. März 2011 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2009 entschieden: 1. Die Berufung gegen…
Unterposition 8704 21 Nummer 1: "Vierradangetriebenes Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 2779 cm³, einer Doppelkabine und einer getrennten Ladefläche auf einem separaten Fahrgestell. Die Gesamtnutzlast (Personen, einschließlich Fahrer und Facht) beträgt 625 kg mit einer vorgesehenen Frachtkapazität von ca. 350 kg…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Kapfer + Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6021 Innsbruck, Salurner Straße 1, vom 15. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 13. Februar 2007, Zl. 800000/x/2006, betreffend Einfuhrumsatzsteuer entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. B.,Rechtsanwälte, vom 10. März 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 8. Februar 1999 betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1993, die Berufung vom 11. März 1999 gegen die Bescheide vom 10. Februar…