…wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Zollamtes Z. als Berufungsbehörde erster Instanz über die Berufung vom 14. Februar 2011 gegen die Erledigung des Zollamtes Z. vom 21. Jänner 2011, Vordruck Za19, Block 000, Blatt 00, entschieden: Die Berufung vom 14. Februar 2011 wird gemäß § 273 Abs…
…November 2005, Zl. 206/10080/2005-2, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Vordruck Za19, Block 001004, wurde P.W., in weiterer Folge als Beschwerdeführer (Bf.) bezeichnet, vom Zollamt Flughafen Wien am…
…Jänner 2004, Zl. a, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Vordruck Za19, Block b, wurde Bf vom Zollamt 1 am 22. August 2002 eine gemäß Art. 202 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates…
…vom 28. Jänner 2004, Zl. a, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Vordruck Za19, Block b, wurde der Bf vom Zollamt 1 am 22. August 2002 eine gemäß Art. 202 der Verordnung (EWG) Nr. 2913…
…2. April 2005 zu zweifeln. Zudem enthalte die Erledigung eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die auf der rechten Seite des verwendeten Vordruckes Za19 vom 2. April 2005 (Original) angebrachte Behördenstampiglie des ZA Feldkirch enthalte den Vermerk "Finanzstrafbehörde erster Instanz" nicht, sodass der Bescheid jedenfalls der Abgabenbehörde zurechenbar sei…
…Ausfolgung des Fahrzeuges die Abgaben entrichtete, spricht dafür, dass diesem Vordruck Za19 lediglich die Funktion einer Zahlungsbestätigung zukommen kann, da auch nach dem Behördenwillen weder für die Person des Angestellten noch für die Fahrzeugeigentümerin zollschuldrechtliche Rechtswirkungen begründet werden sollten. Es handelt sich vielmehr um einen…
…Der Vordruck mit der Geschäftszahl 900/90045/2005 enthält die Abgabenberechnung für den oben genannten PKW. In diesem Vordruck Za19 lautet die Behördenbezeichnung: "Zollamt Feldkirch, Finanzstrafbehörde I. Instanz, A-6800 Feldkirch, Reichsstr. 151". Feld 1 ("Anmelder/Zollschuldner/Einzahler/Abgabenschuldner gem. § 29a TabStG") des Vordrucks lautet…
…Jänner 2011 einen "Vordruck Za 19, Block 00000, Blatt 00" mit der Bezeichnung "Mitteilung nach Art. 221 ZK, Bescheid gem. § 29a TabStG, Zahlungsbestätigung" aus. Bei diesem Vordruck mit der Geschäftszahl 222 handelte es sich allerdings um eine Zahlungsbestätigung und nicht um eine zollbehördliche Entscheidung mit…
…Untersuchung an die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1030 Wien. Noch am Amtsplatz teilte das Zollamt Wien, Zweigstelle Donau-Praterkai, dem Bf. mit Vordruck Za 19, "Mitteilung nach Art. 221 ZK", Block 04772 Blatt 12 gem. Art. 221 Abs…
…mündliche Zollanmeldung angemeldet wurden und der Vordruck Za 19 eine Mitteilung der Zollschuld nach Art. 221 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex, ZK) darstellt. Es ist daher unbestritten, dass der Vordruck vom Zollorgan ausgefüllt wurde und…
…Finanzstrafverfahren als Werterlag geleistet und daher vom Zollamt zu Recht nicht mit den diesem Verfahren zugrunde liegenden Abgabenvorschreibungen verrechnet worden ist. Unter Berücksichtigung einer am 28. April 2004 geleisteten Sicherheit in Höhe von € 3.500,00 (quittiert mit dem Vordruck Za 19, Block 00851…
…der Zollstelle auf dem Einheitspapier festzuhalten. Bei handelsstatistisch nicht meldepflichtigen Waren, wie im vorliegenden Fall, genügt anstelle des Einheitspapiers auch eine Quittung (amtlich aufgelegter Vordruck Za 19); sofern eine Sendung in der Einfuhr ausschließlich statistisch nicht meldepflichtige Waren beinhaltet, ist die zollamtliche Bestätigung über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.J., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. August 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung der motorbezogenen Versicherungssteuer für 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Änderung 30. April 2006) ist zu entnehmen, dass die Vordrucke für die Fahrzeugbriefe vom Kraftfahrt- Bundesamt ausgegeben werden. Es wird daher höflichst gebeten, beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Vordruck eines Fahrzeugbriefes (wenn möglich) für die Automarke Ferrari, welcher eindeutig als "Muster-Fahrzeugbrief" erkennbar sein soll, anzufordern…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 19. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 14. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 11.6.2008 stattgegeben. Im Übrigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 10. November 2008 und vom 18. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XGmbH, Ort,Straße, vertreten durch Stb, vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 28. August 2003 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder an ein Gericht gekommen sein muss. Finanzvergehen sind die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen oder Verbände. Nach…
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 19.582,40 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 30.523,32 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 50.105,72 | Topfsonderausgaben eingeschliffen | -39,99 | Kirchenbeitrag | -100,00 | Einkommen | 49.965,73 | Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.Z., Arbeiter, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen-Wels betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2002 entschieden: Den Berufungen wird Folge…