…neben Fehlens der Voraussetzungen nach § 11 Abs. 1 Z 3 und 4 UStG 1994 auch nicht das tatsächlich beabsichtigte Entgelt iSd § 11 Abs. 1 Z 5 UStG 1994 auswiesen, was angenommen werden durfte, weil das krasse Missverhältnis zwischen Leistungen und behauptetem Entgelt, wie der Verwaltungsgerichtshof…
…ersatzlose Behebung der Zurückweisungsbescheide vom 11. November 2011 begehrt werde, sodass der Stundungsantrag einer meritorischen Erledigung zugänglich sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 2012 wurden die Berufungen gegen die Zurückweisungsbescheide vom 11. November 2011 betreffend Mahnung und betreffend Stundungsantrag als unbegründet abgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid betreffend…
…Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die Tatsache der Unvollziehbarkeit entgegen. Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit § 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an…
…Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die Tatsache der Unvollziehbarkeit entgegen. Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit § 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an…
…Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die Tatsache der Unvollziehbarkeit entgegen. Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit § 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an…
…setzt die Identität der Sache im erstinstanzlichen und im Rechtsmittelverfahren voraus. "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat (VwGH 25.1.1991, 89/17/0089). Im Falle der meritorischen Erledigung einer Haftungsberufung…
…zusammen mit der Entscheidung über die Berufung vom 7. August 2003, nicht aber mit gesondertem Bescheid abzusprechen gewesen (Hinweis auf Ritz, a.a.O., wonach dann, wenn der Abänderungsantrag etwa in einem Schreiben vor Erledigung einer Berufung gestellt wird, dieser bei der meritorischen Berufungserledigung zu…
…freundlichen Grüßen Eine der tauglichen meritorischen Erledigung zugängliche Berufung lag in diesem Fall nicht vor. Gemäß § 250 Abs. 1 BAO muss eine Berufung nämlich enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird…
…24. Jänner 2003 einer Sachentscheidung über das weitere Zahlungserleichterungsansuchen vom 19. Februar 2003 nach wie vor entgegen. Der angefochtene, dieses Ansuchen meritorisch erledigende Zahlungserleichterungsabweisungsbescheid vom 19. März 2003 war daher, weil er infolge bereits entschiedener Sache nicht ergehen hätte dürfen und damit rechtswidrig war, aus…
…Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die Tatsache der Unvollziehbarkeit entgegen. Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit § 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an…
…Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die Tatsache der Unvollziehbarkeit entgegen. Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit § 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an…
…Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand die Tatsache der Unvollziehbarkeit entgegen. Der unabhängige Finanzsenat ist gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG in Verbindung mit § 289 Abs. 2 BAO berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…
…des Bf. ist den vorgelegten Verwaltungsakten jedoch nicht zu entnehmen. Einer meritorischen Erledigung dieses Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz stand aber schon die Tatsache entgegen, dass er die zwingend geforderte Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages nicht enthielt, sodass…