…Dezember 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.) gemäß §§ 15 ff AbgEO die Vollstreckbarkeitsklausel im Rückstandsausweis aufzuheben, in eventu die im Rückstandsausweis unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeiten zu berichtigen, die Vollstreckung aufzuschieben und die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller vollzogenen Vollstreckungsakte einzustellen. Der innerhalb der gesetzlichen Nachfrist im Sinne…
…des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel; §229 BAO). Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber…
…die in den Jahren 1985 bis 1992 und 1995 entstanden sind. Weiters enthielt der Rückstandsausweis eine Vollstreckbarkeitsklausel. Mit Bescheid vom 26.3.1996 verfügte das Finanzamt die Löschung eines Abgabenbetrages von 800.000 ATS, weil bis dahin alle Möglichkeiten der Einbringung der gegenständlichen Abgaben erfolglos…
…gegliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zu Grunde liegenden Abgabenforderung ist nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenfestsetzung…
…Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Wie das Finanzamt zutreffend ausführt, liegt zwar ein Rückstandsausweis vom 9. Dezember 2011 vor, jedoch…
…Anschrift des Abgabenpflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die berufungsgegenständliche Pfändung beruht auf dem Rückstandsausweis vom 9. November 2011, der vollstreckbare…
…Dieser hat Name und Anschrift des Abgabenpflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Wenn der Bw. die Vollstreckbarkeit der pfändungsgegenständlichen Abgaben in…
…zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Im gegenständlichen Fall hat bei Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides ein solcher Rückstandsausweis vorgelegen. Nach dem Rückstandsausweis des Finanzamtes für Gebühren…
…zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden wäre (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis wäre Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Auf Grund des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 9. November 2011 wären die zuständigen Organe des Finanzamtes beauftragt und berechtigt…
…und den Vermerk zu enthalten hat, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Im Gegenstandsfall hat bei Herausgabe des angefochtenen Pfändungsbescheides ein solcher Rückstandsausweis vorgelegen. Das Finanzamt Salzburg Land - Abgabensicherung hat mit Datum 17.Dezember 2009 einen Rückstandsausweis über den Betrag von € 121.645…
…und den Vermerk zu enthalten hat, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Im Gegenstandsfall ist bei Herausgabe des angefochtenen Pfändungsbescheides ein solcher Rückstandsausweis über € 155.515,76 nicht vorgelegen. Die am Abgabenkonto in dieser Höhe ausgewiesene Abgabenschuld war zu diesem Zeitpunkt überwiegend gem…
…den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 65 Abs 1 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben…
…Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, aufgegliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 29. Juli 2010 und betrifft Umsatzsteuer 2004, 2005…
…Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, aufgegliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 29. Juli 2010 und betrifft Umsatzsteuer 2004, 2005…
…zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Dem gegenständlichen Pfändungsverfahren liegt der Rückstandsausweis vom 18. Mai 2008 zu Grunde. Da somit der hier zu beurteilenden Forderungspfändung ein…
…Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Im § 229 BAO sieht das Gesetz nur die Ausstellung eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren vor…
…den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 15 Abs. 2 erster Satz AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit…
…und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die verfahrensgegenständliche Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17.10.2006, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von €…
…Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß § 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Gemäß …
…Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 9. Juni 2006, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten…