Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Igerz & Co Wirtschftstreuhand, Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, vom 27. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 30. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1994…
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…1 EStG1988 | 34.770,10 € x 14,95 % | 5.198,13 € | Vollsatzeinkünfte | 2.896,57 € x 29,91 % | 866,36 € | Einkommensteuer | 6.064,49 € b) Die Berufung betreffend den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr…
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß …
…Aufsichtsratsbezüge und Einkünfte bestimmter Freiberufler. Dänemark besteuere Stiftungserträge an der Quelle; Österreich wende auf diese Einkünfte den Vollsteuersatz an, was im Ergebnis zu einer nicht zulässigen Doppelbesteuerung führe. Zum besseren Verständnis betreffend des Einkommensteuerbescheides 2000 sei bemerkt, dass den offen gelegten Einkünften aus Kapitalvermögen von…
…eine inländische Nichtbank falle für den Zinsertrag keine Kapitalertragsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz stünde nicht zur Diskussion. Damit stelle die "Vollsatzbesteuerung" der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 keine Diskriminierung im Sinne der…
…eine inländische Nichtbank falle für den Zinsertrag keine Kapitalertragsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz stünde nicht zur Diskussion. Damit stelle die "Vollsatzbesteuerung" der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 keine Diskriminierung im Sinne der…
…Berufung gewählten "Tarifbesteuerungsvariante" sämtliche ausländische Kapitaleinkünfte den Vollsatzeinkünften (Zinsen) bzw. Halbsatzeinkünften (Dividenden) zuzuordnen seien. Da die ausländischen Investmentfonds ihre ordentlichen Erträge nicht entsprechend aufgliedern würden, werde ein derartiger Nachweis nicht möglich sein, weshalb das Finanzamt beabsichtige, die Erträge aus ausländischen Investmentfonds der Vollsatzbesteuerung zu unterwerfen…