…gegen den Einkommensteuerbescheid eines Klienten ein. Mit Bescheid des für die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid zuständigen Finanzamtes Wien 1/23 wurde die Bw. gemäß § 84 BAO mangels Befugnis zur steuerlichen Vertretung in Österreich als Bevollmächtigter abgelehnt. Das Finanzamt führt hiezu näher aus, gemäß § 20 Abs…
…Verteidiger sind die gemäß § 39 StPO in die Verteidigerliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaftstreuhänder zugelassen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ausländische Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder zur Vertretung im Finanzstrafverfahren befugt. Nur der Beschuldigte oder sein Verteidiger kann - abgesehen von hier nicht zutreffenden Fällen des § 151 Abs…
…Vorlageanträgen gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung vom 22. Jänner 2003 und eine am 3. Februar 2003 zugestellte Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2003 in Sachen Überrechnung bezieht (zu letzterer vgl Schreiben der steuerlichen Vetretung vom 9. Jänner, Postaufgabe 9./10. Jänner 2007, UFS-Akt Bl 23…
…Kommunalsteuer, S 93 ff und Sedlacek; ÖStZ 1997, S 89. 1) Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft 2) Fehlen der Vetretungsbefugnis 3) Fehlen des Unternehmerrisikos Zwischen der o.a. GmbH und dem Geschäftsführer S. besteht ein Geschäftsführervertrag, welcher dem Lohnsteuerprüfer bereits zur Kenntnis gebracht…
…die an den Vertretenen selbst erfolgt, wäre unwirksam (VwGH 30.3.1993, 92/11/0236). Eine allgemeine Bevollmächtigung zur Vertretung beinhaltet auch die Ermächtigung zur Empfangnahme von Schrifstücken iS des § 9 ZustG (VwGH vom 22. Mai2003, 2003/17/0021). Die allgemeine Strafvollmacht beinhaltet auch die…
…gemäß § 295 Abs.1 BAO, welcher den Verlust ebenfalls nicht berücksichtigte.) Die Bw. erhob durch ihre steuerliche Vertretung Berufung: "Die C-AG, an der die AL zu 100% beteiligt ist, sei gem. Art II UmGrStG zum 31.12.2000 in die C-KG umgewandelt worden…
…Bw. gegen die Zuständigkeit der Festsetzung des Haftungsbescheides Berufung einbringen und wie folgt begründen: Da der Bw. zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer 1-8/2001 nicht mehr vetretungsbefugter Geschäftsführer der GmbH gewesen sei, und somit keinerlei Einflussnahme auf irgendwelche Festsetzung, Schätzung…
…Bw. gegen die Zuständigkeit der Festsetzung des Haftungsbescheides Berufung einbringen und wie folgt begründen: Da der Bw. zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer 1-8/2001 nicht mehr vetretungsbefugter Geschäftsführer der GmbH gewesen sei, und somit keinerlei Einflussnahme auf irgendwelche Festsetzung, Schätzung…
…Bw. gegen die Zuständigkeit der Festsetzung des Haftungsbescheides Berufung einbringen und wie folgt begründen: Da der Bw. zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer 1-8/2001 nicht mehr vetretungsbefugter Geschäftsführer der GmbH gewesen sei, und somit keinerlei Einflussnahme auf irgendwelche Festsetzung, Schätzung…
…dass u.a. der Abs. 2 des § 81 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden ist. Solcherart haben die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) eine vertretungsbefugte Person namhaft zu machen, bzw. darf das Finanzamt, wenn eine Namhaftmachung unterbleibt, einen Vertreter bestellen. Hinsichtlich der…
…wie bereits ausgeführt, die Gewerbe des Unternehmensberaters, Vermögenstreuhänder und Buchhalter betreiben und sei daher jedenfalls gemäß § 172 Abs. 4 GewO zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden, also auch vor Abgabenbehörden, und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt. Die Bw behaupte, dass den zitierten Bestimmungen der WTBO und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Dr. Martin König, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf, vom 6. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. Jänner 2004 betreffend Einkommensteuer 2002, StrNr 095/7023 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
… in der Begründung wurde darauf verwiesen, dass das Vertreterpauschale nur dann zustehe, wenn die Vertretungstätigkeit ausschließlich ausgeübt werde. Mit Eingabe vom 27. August 2008 wurde Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 eingebracht. Die Berufung richte sich gegen die Nichtgewährung des Vertreterpauschales. Das Finanzamt erließ…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1999 und 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt so lange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als…
…b zu verweisen. Das Finanzamt A erließ folgende, mit 30. März 2010 datierte Bescheide an den Bw z.H. seiner damaligen steuerlichen Vertretung: 1) Zurückweisungsbescheid, mit dem die Berufung vom 15. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 188 BAO der Jahre 2002 bis 2008 als…
…ob und wann die beiden gegenständlichen Personenmehrheiten jeweils ihre Stellung als Mitunternehmerschaft verloren hätten, falls sie als Mitunternehmerschaften anzuerkennen wären. T) Vertretung der aus der 1. Geschäftsherrin und den an ihr still Beteiligten zusammengesetzten Personenmehrheit: Um das Vorbringen des Bw zur Unzulässigkeit der Zustellungen am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. XX.XX.19XX, A_whft., vom 17. September 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19. August 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Spruch Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…