…Die Metalleinfassung (i.e. Umfassungszarge) ist an der Blech- und Kunststoffwand des Rasuls angeschraubt. Die Türe des Rasuls ist aus Glas. Darauf befindet sich eine Verzierung mit Farbschmelzglas, die in die Türe eingeschmolzen worden ist ( Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom 25.6.2007…
…Angaben gefolgt und davon ausgegangen, dass die Gipskartondecken nicht wieder entfernt werden können, ohne zerstört zu werden. Rechtsfolgen: Die Zwecke der Gipskartondecken gehen über den Zweck der Verzierung der Räume des Dachgeschoßes wesentlich hinaus. Sie erfüllen wesentliche bautechnische Funktionen (insbesondere Raumbegrenzung). Sie können nicht ohne…
…1226/63). Ein Teil der Glastüren weist Farbschmelzglasapplikationen auf. Dabei handelt es sich um farbige Verzierungen durch Farbschmelzglas (siehe Fotos 4,6,18,43,81) die dadurch zustande kommen, dass buntes Glas, versehen mit Ornamenten und zum Teil mit Abbildungen von weiblichen oder männlichen Akten…
…der den größten Teil der Außenfläche bilde. Dies unabhängig von Zubehör- und Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen. Nach der zusätzlichen Anmerkung im Punkt 1 zu Kapitel 64 würden als "Verstärkungsteile" im Sinne der Anmerkung 4 Buchstabe a) alle Teile…
…man, dass dahinter bereits das Futter zum Vorschein komme. Daher könne das Leder weder als Verzierung noch als Verstärkungsteil betrachtet werden. Die Bfin verwies überdies auf die Untersuchung der Sandalen durch die Technische Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung (TUA) im Jahr 2003, welche dieselbe Sandale betroffen habe…
…99 3300 beantragt. Begründend wurde ausgeführt, dass nach Anmerkung 4 Buchstabe a) zu Kapitel 64 des österreichischen Gebrauchszolltarifes als Obermaterial der Stoff gelte, der unabhängig von Zubehör- und Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen, den größten Teil der Außenfläche bilde.…
…99 3300 beantragt. Begründend wurde ausgeführt, dass nach Anmerkung 4 Buchstabe a) zu Kapitel 64 des österreichischen Gebrauchszolltarifes als Obermaterial der Stoff gelte, der unabhängig von Zubehör- und Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen, den größten Teil der Außenfläche bilde.…
…Etiketten; A. B. für Plakate, Buchillustrationen, Speisekarten, Werbekalender; F. H. für Etiketten von Vöslauer Mineralwasser, Weihnachtskarten, Werbekalender, Kfz-Kennzeichen, Verzierung von Werbeflächen; E. S. für Plakate für AUA und Bankwerbung; G. K. für Spielkarten; M. D. für Werbespielkarten; H. L. für Wiener Werbeplakate usw. Alle…
…KN lautet: Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff…
…im Zusammenhang mit Möbel die Zusatzangabe "aus Eisen". Verwendet man den Begriff "Garnitur" als Synonym für "Verzierungen" oder für zusammengehörende Gegenstände so ergibt sich zwischen der im Feld 31 angegebenen Warenbezeichnung und der Warennummer ebenfalls ein Widerspruch. Bei Kaminverzierungen aus Eisen wird es sich - wie…
…verwendet werden (Girlanden, Laternen etc.); Dekorationsmaterial für Weihnachtsbäume (Lametta, farbige Kugeln, Tiere und andere Figuren, etc.), Verzierungen für Kuchen, die mit einem bestimmten Fest in Verbindung stehen (z.B. Tiere, Fahnen). 2) Gegenstände, die nach herkömmlichem Brauch in der Weihnachtszeit/Adventzeit verwendet werden, z.B…