…auf die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte verzichten. Ihre Antwort lautete, dass die Verzichtserklärung nicht nowendig ist, da nicht beabsichtigt ist die Vinothek und Beherbergung als Nebenbetrieb zu führen um unter Umständen umsatzsteuerliche Nachteile (Weinverkäufe in der Landwirtschaft voll umsatzsteuerpflichtig) zu haben, sondern im Gegenteil soll der…
…Gewinn gemäß der Pauschalierungsverordnung 2001 im Rahmen einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zu ermitteln hätten, bestehe für diese jedenfalls die theoretische (im Falle eines Verbleibens in der umsatzsteuerlichen Pauschalierung) oder praktische Möglichkeit (im Falle eines Verzichtes auf die umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung), die sich ergebenden Vorsteuern gemäß der gängigen…
…seinen Willen kundtat auf die Pauschalierung der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft verzichten zu wollen und nach den allgemeinen Vorschriften es Umsatzsteuergesetzes versteuern zu wollen. Der Auffassung der steuerlichen Vertretung, dass diese Linzer Entscheidung auch so zu verstehen sei, dass die Neutralität der Umsatzsteuer eindeutig vom…
…auf die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte verzichten. Ihre Antwort lautete, dass die Verzichtserklärung nicht nowendig ist, da nicht beabsichtigt ist die Vinothek und Beherbergung als Nebenbetrieb zu führen um unter Umständen umsatzsteuerliche Nachteile (Weinverkäufe in der Landwirtschaft voll umsatzsteuerpflichtig) zu haben, sondern im Gegenteil soll der…
…Die vom Bw. angesprochene Vorsteuer und AfA stünde ihm auch bei freiwilliger Führung von Aufzeichnungen sowie Verzicht auf die Umsatzsteuerpauschalierung zu (vgl. u.a. § 22 Abs. 6 UStG 1995). Die Erklärung des gesamten Betriebsergebnisses unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb erscheint aus Sicht der vorstehenden Überlegungen…
…2004 hat die Abgabepflichtige begonnen, eine Ferkelzucht in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb zu installieren. Hiefür wurden bereits etliche Vorleistungen getätigt und ist beabsichtigt ein größeres Betriebsgebäude im Jahr 2005 bzw. Anfang 2006 zu errichten. Aus diesem Grund wird beantragt, ein Umsatzsteuersignal ebenfalls auf der StNr mitzuvergeben…
…14/0234). Der auf Vermietung des Objektes gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten. Dabei genügt es nicht, wenn die Vermietung eines Gebäudes als eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten bloß ins Auge gefasst und allenfalls sondiert wird, ob sich das…
…wie behauptet, der in Streit stehende Regelbesteuerungsantrag bereits vorgelegen haben muss, da er ansonsten die Erklärung auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung (welcher auch im strittigen Regelbesteuerungsantrag vom 21. November 2002 enthalten war) nicht nochmals abverlangt hätte. Nicht verständlich ist der Vorwurf der berufungswerbenden Gesellschaft, wenn sie…
…In Ermangelung eines Gewinnes und geprägt durch Jahrzehnte lange landwirtschaftliche Umsatzsteuerpauschalierung sei er gar nicht auf die Idee gekommen, dass diese Tätigkeit auch noch mit Steuern belastet sein könnte. Auch die KFZ-Steuer sei für ihn nie ein Thema gewesen, weil der Traktor ausschließlich für…
…sie dessen Eintritt unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht erwarten konnte (VwGH 10.5.2001, 98/15/0028; VwGH 9.6.2004, 2004/16/0096). Als "unabwendbar" gilt ein Ereignis, wenn sein Eintritt von der Partei mit den einem Durchschnittsmenschen…
…Was die behauptete Ungleichbehandlung betreffe ("es ist nicht ersichtlich, warum der einzelne Gesellschafter auf seine Sonderbetriebsausgaben verzichten muss, wenn die Gesellschaft pauschaliert") - wie bereits zum Thema "Freibetrag für investierte Gewinne und Pauschalierung" mehrmals in diversen Fachbeiträgen und UFS-Entscheidungen ausgeführt worden sei - stehe es dem…
…auf der verbleibenden Fläche weiterhin eine dem Hauptzweck eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entsprechende, wirtschaftlich ins Gewicht fallende Tätigkeit entfaltete. Handelt es sich bei den verpachteten Grundstücken nicht mehr um landwirtschaftliche Nutzflächen, kam die Anwendung des § 22 Abs 1 schon nach bisheriger Auffassung nicht in…
…dass der Berufungswerber beabsichtige, einen Regelbesteuerungsantrag gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994 zu stellen. Dieser Antrag sei auch tatsächlich am 9. Juni 1998 gestellt worden. Auf Grund eines langwierigen Zulassungsverfahrens den landwirtschaftlichen Hof betreffend sei in dieser Zeit wie auch im Streitjahr die Betreuung der…
…Der Bw. habe mit dem Hinweis auf die Rechnungsausstellung auf die Pauschalierung verzichtet. Als pauschalierter Landwirt wäre die am Antrag angeführte Begründung unzulässig und hätte entsprechend abschlägig behandelt werden müssen. Gerade in der Konstellation des Bw. (Antrag auf UID-Nummer und zusätzliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…der Neubau eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes mit einer Nutzfläche von über 500 m²). Für den Zeitraum 1994 bis 1999 verzichtete er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994. In der Umsatzsteuererklärung für 1998 wies er Umsätze aus dem landwirtschaftlichen Betrieb in…
…UStG (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer). Für die Jahre 2002 und 2003 reichte der Bw Umsatzsteuererklärungen ein, in welchen er jeweils einen Eigenverbrauch von 1.058,50 € (Milch 328,50 €; Fleisch 730 €) sowie Vorsteuern aus der Anschaffung bzw. Reparatur landwirtschaftlicher Geräte…
…noch nicht abgerechnete Leistungen erbracht. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ab dem Kalenderjahr 1994 liegt vor. Ab dem Jahr 2000 nahm der Berufungswerber wieder die Besteuerung durch Pauschalierung in Anspruch. Mit dem bekämpften, am 18.7.2000…
…als Betriebseinnahme gewinnerhöhend auswirken. Auf diese Weise hat S. ihre Gewinnermittlung zwar prinzipiell vorgenommen, sie hat allerdings die unbestrittenermaßen erhaltenen Umsatzsteuergutschriften nicht in einem Ausmaß von 70% als Betriebseinnahmen erfasst. Der erklärte Gewinn war daher entsprechend zu erhöhen und die Berufung schon aus diesem Grund…
…verpflichtet. Dies bezieht sich auch auf Landwirte, die der Pauschalierung im Sinne des § 22 UStG 1994 unterliegen, obwohl deren innergemeinschaftliche Lieferungen nicht steuerfrei sind. In Rechnungen (Gutschriften) über (steuerpflichtige) innergemeinschaftliche Lieferungen von pauschalierten Land- und Forstwirten ist also zwingend die UID-Nummer des leistenden Unternehmers…
…verpflichtet. Dies bezieht sich auch auf Landwirte, die der Pauschalierung im Sinne des § 22 UStG 1994 unterliegen, obwohl deren innergemeinschaftliche Lieferungen nicht steuerfrei sind. In Rechnungen (Gutschriften) über (steuerpflichtige) innergemeinschaftliche Lieferungen von pauschalierten Land- und Forstwirten ist also zwingend die UID-Nummer des leistenden Unternehmers…