…davon aus, dass das betreffende Fahrzeug seinen dauernden Standort seit August 2007 in Österreich habe. Es sei daher die Normverbrauchsabgabe vorzuschreiben. Da Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung) der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen, ergebe sich…
…Die Bw ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in O., Deutschland. Im Zuge einer Anfrage der Bw an das Finanzamt Salzburg-Stadt vom 25.3.2010 hinsichtlich der Verwendung und Anmeldung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Österreich wurde bei der Bw eine Außenprüfung gem…
…das Fahrzeug zum Zwecke der Verwendung in Österreich gekauft worden sei. Die Übersiedelung von einem Mitgliedstaat in den anderen unter Mitnahme des Fahrzeuges würde nur dann als Übersiedlungsgut keine Erwerbsbesteuerung auslösen, wenn die Lieferung sachlich und zeitlich losgelöst von der Verbringung nach Österreich erfolgt wäre…
…hat, die Inanspruchnahme des formlosen sicherstellungsfreien Zollverfahrens der vorübergehenden gewerblichen Verwendung von ausländischen Beförderungsmitteln also ursprünglich rechtens gewesen ist bzw.- anders ausgedrückt- eine Verpflichtung zur Mitführung eines (ausgefüllten) Kontrollblattes nach der Kabotagekontrollverordnung ursprünglich nicht bestanden hat. Erst in Österreich ist das betreffende Sattelzugfahrzeug (bzw. dessen…
…das im Jahr 1999 in Gang gesetzte Verfahren der vorübergehenden Verwendung schon bei der nächsten Ausreise des Bf. mit der Ware gem. Art. 89 Abs. 1 ZK beendet worden ist. Diese Beendigung hat (da der Bf. laut seinen Angaben laufend von Österreich aus Auslandsreisen unternahm…
…bis zum 31. Dezember 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) arbeitet in Österreich als Personenbetreuerin und besitzt seit dem 14. Mai 2008 für diese Tätigkeit einen Gewerbeschein. Sie verfügt im Inland auch über einen Zweitwohnsitz. Nach einer…
…das Fahrzeug dauerhaft in Österreich zu belassen, wären die Voraussetzungen für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung des Fahrzeuges nicht vorgelegen. Mit Eingabe vom 5. November 1996 erhob die Bf. gegen diesen Bescheid den Rechtsbehelf der Berufung. Darin beantragte sie, dass in Stattgebung der Berufung der…
…20. Dezember 2004 angeschafften Traktor wurde vom Finanzamt beim Bw ua. die verhältnismäßige Verwendung angefragt und dazu im Schreiben vom 24. August 2005 mitgeteilt: Der Traktor werde zu 75 % gewerblich und zu 25 % in der Landwirtschaft genutzt. Es werde damit der Baggertransport im sog. Werksverkehr…
…vorübergehenden Verwendung gemäß Artikel 719 Absatz 11 Buchstabe d ZK-DVO erfüllte. Die österreichische Zollbehörde hat dazu basierend auf eine Gegenrechtserklärung der Schweiz mit einem den Behörden und auf Grund der elektronischen Zolldokumentation jedermann zugänglichen Erlass entschieden, dass eine natürliche Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in…
…das Fahrzeug in der Schweiz auf 28 Tonnen Gesamtgewicht von Bedeutung (siehe Finanzstrafakt Bl. 260). Laut Aktenlage wurde die Aufnahme dieser verbotswidrigen Verwendung nicht vorher dem Zollamt angezeigt. Für die Kabotagefahrten besorgte J durch das Berner Bundesamt für Verkehr ausgegebene Genehmigungen des Österreichischen Bundesministeriums für…
…September 2012 an, die Fahrten von der Wohnung zur deutschen Betriebsstätte und umgekehrt seien insgesamt als Verwendung in Österreich zu werten. Mit 13. September 2012 brachte der Unabhängige Finanzsenat die Auswertung sowie die Ansicht des Finanzamts auch der Berufungswerberin zur Kenntnis. Diese reagierte darauf mit…
…04.2005 erworben habe, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie noch in Tschechien berufstätig gewesen sei und noch nicht gewusst habe, dass ihr Dienstgeber ihr ein Angebot für eine zeitweilige Tätigkeit in Österreich machen werde. Sie habe die Eigentumswohnung günstig erwerben können, da sie diese…
…dass eine dauerhafte Einfuhr des PKW nicht beabsichtigt war. Gem. Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für in Art. 556 - 561 genannte Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 nach Maßgabe von Art. 579 abgegeben werden…
…mit diesem Fahrzeug nicht nach Österreich einreisen. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Bf. hinsichtlich der Wohnsitzverhältnisse sei festzuhalten, dass die formlose Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels zum privaten Gebrauch vom gewöhnlichen Wohnsitz der dieses Zollverfahren in Anspruch nehmenden Person abhängig sei…
…Umsatzsteuer könne nicht zur Vorschreibung gelangen, da das Fahrzeug für die deutsche Betriebsstätte angeschafft worden sei und nur eine vorübergehende Verwendung in Österreich vorliege. Laut Überprüfung der Fahrtenbücher durch das Finanzamt (Aktenvermerk) sei der angegebene Privatanteil beim Fahrzeug RO3 zutreffend; beim Fahrzeug RO1 scheinen im…
…in erster Linie ein, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug seinen dauernden Standort in Deutschland habe und dort auch durch den zweiten Gesellschafter der KG gewerblich genutzt werde. Zwar ist seiner Rechtsmeinung, dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Zulassung bis zu einem Jahr in Österreich verwenden…
…Gesetzgebers zuwiderlaufen. Im systematischen Zusammenhang mit dem Generaltatbestand des § 1 Abs 1 kommt es dabei nicht darauf an, ob eine Verwendung der Anhänger von "Anderen" in oder außerhalb Österreichs stattfindet. Diesem Interpretationsergebnis steht auch § 3 KfzStG 1992 nicht entgegen. Diese Norm umschreibt zwar, wer als…
…vorübergehenden Verwendung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Das Zollamt begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Kraftfahrer A. mit dem gegenständlichen Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger, das auf die Bf. zugelassen war, einen gewerblichen Gütertransport von Grieskirchen (Österreich…
…jetzt: des MinStG 1995) nur "Gasöl zum Verheizen" steuerlich zu begünstigen, mit dieser Bestimmung eine Mindestgeldstrafe von S 20.000,00 (für andere Verwendungen steuerbegünstigten Gasöls als zum Verheizen) vorsah. Bei einer im Einzelfall vorgenommenen Hinterziehung von niedrigen Beträgen hat die Relation zwischen der Abgabenhinterziehung…
…Arbeitnehmer - als Geschäftsführer selbständig über das Fahrzeug verfügen können und auch so darüber verfügt. Die Verwendung des Fahrzeuges sei ihm daher zuzurechnen. Dem Bw. sei es nicht gelungen, die in Österreich gelegene gesetzliche Standortvermutung durch einen Gegenbeweis zu widerlegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. …