…nicht in Österreich verwendet wurde. Der Richter übermittelte die Aufstellung dem Finanzamt mit dem Bemerken, dass er das dort Angeführte dem Grunde nach für glaubhaft und zahlenmäßig zutreffend halte und ersuchte um Stellungnahme. Das Finanzamt teilte daraufhin mit, dass die weitaus überwiegende Verwendung in Deutschland…
…verfügen, dürfen in Österreich mit ihrer ausländischen Zulassung verwendet werden, wenn der ausländische Zulassungsstaat Mitgliedstaat eines der in § 82 Abs. 1 KFG 1967 genannten internationalen Übereinkommen ist. Italien ist Mitgliedsstaat der genannten Übereinkommen. Die Zulässigkeit der Verwendung derartiger Fahrzeuge im Inland ist jedoch zeitlich begrenzt…
…Die Verwendung des PKWs in Österreich unterliegt daher nicht der NovA (§ 1 Z 3 NovAG), und auch nicht der KFZ-Steuer (§ 1 Abs 1 Z 3 KFZ-StG). 7.) Unzulässigkeit der Revision: Der Bf hat einen PKW mit deutschem Kennzeichen regelmäßig sowohl in Deutschland…
…und Weise der Verwendung des Kraftfahrzeugs zu treffen (vgl. VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276). Die Widerlegung der Standortvermutung und damit der Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 gilt regelmäßig als erbracht, wenn das Fahrzeug nachweislich weitaus überwiegend nicht in Österreich verwendet wird…
…davon aus, dass das betreffende Fahrzeug seinen dauernden Standort seit August 2007 in Österreich habe. Es sei daher die Normverbrauchsabgabe vorzuschreiben. Da Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung) der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen, ergebe sich…
…widerrechtliche Verwendung des Fahrzeuges in Österreich stattfand. Mit Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer (OZ 4) für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 Umsatzsteuergesetz 1994) wurde der Bf. für das KFZ Toyota RAV4, welches mit 5.4.2012 erworben und in Betrieb…
…anderen in Österreich zugelassenen Klein-PKW nicht möglich sei. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens erließ das Finanzamt eine abweisende BVE. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass aus dem Fahrtenbuch nur 19 Fahrten dem Betrieb der Hausverwaltung zugeordnet werden könnten, diese km-Anzahl ergebe keine betriebliche Verwendung…
…Die Bw ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in O., Deutschland. Im Zuge einer Anfrage der Bw an das Finanzamt Salzburg-Stadt vom 25.3.2010 hinsichtlich der Verwendung und Anmeldung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Österreich wurde bei der Bw eine Außenprüfung gem…
…zunächst einmal für den Standort „Familienwohnsitz“ in Österreich bestimmt war. Letztlich hat sich dies dann auch durch den tatsächlichen Geschehensablauf bestätigt. Rechtliche Grundlagen und Erwägungen Zur NoVA und KFZ-Steuer bzw. zur widerrechtlichen Verwendung: Der VwGH führte dazu in seinem Erkenntnis vom 25.4.2016…
…Aufstellung ist, in Verbindung mit dem E-Mail des Beschwerdeführers vom 28.11.2016 an die Finanzpolizei (vgl OZ 24), ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2014 insgesamt 130, im Jahr 2015 133 und im Jahr 2016 117 Tage im Jahr in Österreich war. Die…
…beizuschaffen. Der Verwender hat nachzuweisen, dass die im Wesentlichen dauernde Verwendung des Fahrzeuges tatsächlich in einem bestimmten anderen Land erfolgt ist und dass der dauernde Standort des Fahrzeuges nicht in Österreich gelegen ist (VwGH 21.09.2006, 2006/15/0025). Laut VwGH (28.10.2012…
…erst im Jahr 2013. Zum Anderen ist dem seit vielen Jahren in Österreich wohnhaften Bf. nicht bloß ein leichter Verschuldensgrad anzulasten, da ihm bewusst sein musste, dass die dauernde Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland nicht zulässig sein kann, und er sich jedenfalls…
…Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben ergebenden Pflichten dadurch nicht erfüllt, dass er das Fahrzeug an die nicht begünstigte (weil ausschließlich im Zollgebiet der Gemeinschaft wohnhafte) B. übergeben hat. Daran ändert auch nichts, dass der Bf. unmittelbar hinter bzw. vor B. mit einem in Österreich…
…In- und Ausland ergab - wie bereits oben ausgeführt - eine überwiegende Kilometeranzahl im Inland. Überwiegende Zeiten und Kilometer im Ausland konnten von der Bf. durch die vorliegenden Unterlagen nicht nachgewiesen werden. Von den vorliegenden Unterlagen und darin befindlichen Daten muss von einer überwiegenden Verwendung in Österreich…
…8 KFG entsprechender Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges. Die Widerlegung der Standortvermutung und damit der Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 KFG sind (jedenfalls) als erbracht anzusehen, wenn das Fahrzeug weitaus überwiegend nicht in Österreich verwendet wird…
…verwendete, hatte seinen gewöhnlichen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt unbestritten in Österreich und war somit im Zollgebiet der Union ansässig. Nach Art. 558 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO setzt allerdings die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel voraus…
…2010 ist eine Berechtigung des Bf. zur Verwendung von Beförderungsmitteln vorgesehen. Demgegenüber enthält eine im Abgabenverfahren vorgelegte - mit 4. Januar 2011 datierte und mit 4. Januar 2010 in Kraft getretene - Vereinbarung („Vertrag Firmenfahrzeug“) zwischen dem Beschäftiger und dem Bf. entsprechende Regelungen über die Benützung des…
…das Fahrzeug zum Zwecke der Verwendung in Österreich gekauft worden sei. Die Übersiedelung von einem Mitgliedstaat in den anderen unter Mitnahme des Fahrzeuges würde nur dann als Übersiedlungsgut keine Erwerbsbesteuerung auslösen, wenn die Lieferung sachlich und zeitlich losgelöst von der Verbringung nach Österreich erfolgt wäre…
…hat, die Inanspruchnahme des formlosen sicherstellungsfreien Zollverfahrens der vorübergehenden gewerblichen Verwendung von ausländischen Beförderungsmitteln also ursprünglich rechtens gewesen ist bzw.- anders ausgedrückt- eine Verpflichtung zur Mitführung eines (ausgefüllten) Kontrollblattes nach der Kabotagekontrollverordnung ursprünglich nicht bestanden hat. Erst in Österreich ist das betreffende Sattelzugfahrzeug (bzw. dessen…
…das im Jahr 1999 in Gang gesetzte Verfahren der vorübergehenden Verwendung schon bei der nächsten Ausreise des Bf. mit der Ware gem. Art. 89 Abs. 1 ZK beendet worden ist. Diese Beendigung hat (da der Bf. laut seinen Angaben laufend von Österreich aus Auslandsreisen unternahm…