…16/0153). Der Gesetzgeber hat den Tatbestand der erstmaligen fiktiven Zulassung in der Weise formuliert, dass die Steuerpflicht auf die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland abstellt, wenn dieses nach dem Kraftfahrgesetz zugelassen werden müsste. Abgabenrechtliche Folgen werden somit aus den einschlägigen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur…
…gewesen sein muss. Abschließend sei auf folgenden Umstand hingewiesen: Das Finanzamt bezeichnet den maßgeblichen Zeitraum des das Jahr 2009 betreffenden KfzSt-Bescheides mit "4 - 12/2009" (sohin April bis Dezember). Die Verwendung des Fiat Scudo im Inland begann jedoch erst im Mai 2009 (s. oben)…
…haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr (im Inland) zugelassen sind (§§ 37 bis 39). Gemäß § 82 Abs…
…deutsche Gesellschaft nur zum Schein und zur Hintanhaltung inländischer Abgabenpflichten erfolgte. Letztlich ist in dem hier zu entscheidenden Fall aber nur auf die Verwendung des Fahrzeuges abzustellen. Wer für die Tankaufwendungen aufgekommen ist, ließ sich weder im erstinstanzlichen Verfahren noch vor dem UFS mit Sicherheit…
…Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Für den gemäß § 1 Z 3 NoVAG steuerbaren Vorgang der "Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre" ist die Bestimmung des § 7 Abs…
…die Erklärung NoVA 2, eine Kopie des Kaufvertrages oder entsprechende Gutachten über den Wert des Fahrzeuges am Stichtag der erstmaligen Verwendung im Inland sowie eine Kopie des Zulassungsscheines bzw Typenscheines vorzulegen. Die Bw beantwortete das Schreiben mit dem Hinweis, dass sie mit dem gegenständlichen Fahrzeug…
…worden und der Kaufpreis von einem deutschen Bankkonto an die Bw. überwiesen worden. Die Bw. hatte daher nicht von einer Verwendung des Kfz im Inland, die zu einer NOVA-Pflicht im Sinne des § 1 Z 2 Normverbrauchsabgabegesetz in der 2004 gültigen Fassung geführt hätte, auszugehen…
…16/0107, ausgeführt, aus der dargestellten Rechtslage ergebe sich, dass die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Fahrzeuges (dort) der Normverbrauchsabgabe unterliegt, wenn es nach dem KFG 1967 zum Verkehr zuzulassen wäre. Gleiches gilt zufolge der dargestellten Rechtslage für die Steuerpflicht bei der Kraftfahrzeugsteuer. Zu…
…Z. 3 iVm § 4 Z. 2 NoVAG entstand die NoVA Schuld am 15. August 1999 für den Bw als denjenigen, der den PKW im Inland hätte zulassen müssen. Auch die widerrechtliche Verwendung iSd KfzStG 1992 beginnt somit erst am 15. August 1999. Gem. § 4 Abs…
…10 und die dort angeführte Rechtsprechung). Ein wesentliches Indiz für einen Einsatz in Österreich ist auch der Fahrzeugbestand. Der Berufungswerber hatte bis 11/2005 ein Allradfahrzeug (Golf Syncro) im Inland in Verwendung. Dieses Fahrzeug sollte dann von einem Oldtimer (Mercedes Benz 220 D/8, Bj…
…angemeldet. c. In der mehr als fünzigprozentigen Verwendung des Fahrzeuges im Inland werde die Begründung eines dauernden Standortes erblickt. Auch sei von der BP der Nachweis erbracht worden, dass der Bw. das Fahrzeug mehr als drei Tage nacheinander im Inland verwendet habe. d. Die Kosten…
…und das Fahrzeug vom Bw überwiegend in Österreich genutzt werde, habe das in Rede stehende Kraftfahrzeug daher vom Bw als von einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung Verwendung gefunden, weshalb eine widerrechtliche Verwendung nach § 1 Abs.1 Z 3 KfzStG vorliege…
…wurde festgestellt, dass Sie einen PKW mit dem ausländischen Kennzeichen FL im Inland verwenden. Da Ihr Wohnsitz in S.-GasseX/Y, 9999 Wien ist, gilt die gesetzliche Vermutung des § 82 (8) KFG, dass das von Ihnen verwendete Auto seinen dauernden Standort im Inland hat. Zwischenzeitige…
…jedoch laut den Berufungsausführungen bis zum 29. April 2011 im Eigentum von AB gestanden. Anschließend sei der PKW an den Berufungswerber verkauft worden. Die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse seien für die Kraftfahrzeugsteuerpflicht grundsätzlich ohne Belang. Entscheidend sei die tatsächliche Verwendung im Inland. Entsprechend der vorliegenden Unterlagen (Sachverhaltsermittlung…
…Verwendung durch andere Personen unterbrochen wurde und daher bei jedem Nutzungszeitraum neu zu laufen begann, weshalb jede Nutzung für sich gesondert zu beurteilen war, war nicht unzulässig, weil sie jeweils einen Zeitraum betraf, der geringer als einen Monat war. Kraftfahrrechtlich war die Zulassung im Inland…
…Die grundsätzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischen Kennzeichen finden sich in § 82 KFG 1967. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und…
…1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr (im Inland) zugelassen sind (§§ 37 bis 39). Gemäß …
…auch nach ihren eigenen Angaben der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw im Inland sei, seien die Voraussetzungen der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 gegeben. Die Bw wurde eingeladen, aufgezählte Unterlagen zum Beweis des Gegenteiles (insbesondere der dauernden Verwendung der Fahrzeuge in Deutschland) mitzubringen…
…einer widerrechtlichen Verwendung festzusetzen. Rechtliche Schlussfolgerung Somit ist der festgestellte und als erwiesen erachtete Sachverhalt unter den Tatbestand des § 82 Abs. 8 KFG 1967 (idF BGBl. 1994/505) zu subsumieren, wonach Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das…