Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W.S., H., R.-Str., gesetzlich vertreten durch die Masseverwalterin Mag. Claudia Lecher, Rechtsanwältin, 6850 Dornbirn, Steinebach 18, vom 12. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9…
…dass die Berufungswerberin die Verpflichtung gemäß § 80 Abs. 1 BAO nur in jenem Zeitraum traf, in dem sie die Vertreterstellung innehatte. Nur in diesem Zeitraum konnte sie eine nach § 9 Abs 1 BAO relevante Pflichtverletzung begehen und den Haftungstatbestand verwirklichen. Bei der Umsatz- und Kapitalertragsteuer…
…der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. 5. 2010 keine Folge. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Vertreterstellung des Bw. und die Uneinbringlichkeit der Abgabe bei der erstschuldnerischen GmbH unstrittig seien. Dem Vorbringen des Bw. sei zu entgegnen, dass die Abgabenbehörde die Grundlagen für…
…Primärschuldnerin. Mit Vorhalt vom 6. März 2006 teilte das Finanzamt dem Bw unter Hinweis auf die Konkurseröffnung über das Vermögen der KEG, seine Vertreterstellung und den Umstand der Ausschüttung einer Quote von 15,4 % mit, dass dort näher aufgelistete, vor Eröffnung des Konkursverfahrens fällige Abgabenschulden…
…sei und dem gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenrecht widerspreche. Der am 15. Mai 2003 über die Bw. eröffnete Konkurs wurde mit Beschluss des Gerichtes vom 6. Dezember 2006 aufgehoben, sodass nunmehr dem Geschäftsführer die Vertreterstellung zukommt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz 1996, BGBl…
…Aus Anlass der Konkurseröffnung forderte das Finanzamt den Berufungswerber mit Schreiben vom 22. April 2002 unter Hinweis auf seine ehemalige Vertreterstellung bei der AB-GmbH und die damit verbunden gewesenen abgabenrechtlichen Pflichten zur Bekanntgabe und zum Nachweis auf, weshalb er nicht Sorge tragen hätte können…
…sind. Das Finanzamt zog R.G. ohne nähere Überprüfung vorgenannter Umstände allein aufgrund seiner im Firmenbuch ausgewiesen gewesenen Vertreterstellung zur Haftung heran. Diese Haftungsinanspruchnahme erfolgte allerdings nicht für die bereits dem Berufungswerber im Haftungsweg vorgeschriebenen rückständigen Gesellschaftsabgaben, sondern ausschließlich für die rückständige Umsatzsteuer 1995, die…
…durch Betriebseinstellung zu vermeiden, bei Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen des Vertretenen zu stellen oder bei zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Vertreterstellung zu beenden. Darüber hinaus wäre im Falle von nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehenden Mitteln eine für die Uneinbringlichkeit kausale…
…zuständigen Vertreters nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen (VwGH 13.4.2005, 2005/13/001). Die Haftungsinanspruchnahme des mit der Finanzgebarung des Vertretenen nicht befassten Geschäftsführers kann nicht (allein) auf dessen Vertreterstellung gestützt werden kann. Will das Finanzamt die Haftung geltend machen, ist vielmehr die…
…Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unstrittig ist das Bestehen der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen, deren Uneinbringlichkeit bei der erstschuldnerischen GmbH sowie die Vertreterstellung des Bw. im Zeitraum, in welchem die Abgaben fällig wurden (vgl…
…Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 2.2. Unstrittig ist das Bestehen der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen sowie die Vertreterstellung des Bw. im Zeitraum, in welchem die Abgaben fällig wurden. Als alleinigem Geschäftsführer…
…2010 und 19. März 2012 - unbestritten der alleinige Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Er hätte daher für die Abgabenentrichtung der Gesellschaft zu sorgen gehabt. Sind die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und die Vertreterstellung gegeben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Vertreters, im Rahmen der…
…seien bei der erstschuldnerischen GmbH uneinbringlich. 1.4. In der Berufung vom 21.6.2007 wurden die Höhe der haftungsgegenständlichen Abgaben, die Vertreterstellung des Bw. sowie die Abweisung des Konkursantrages mangels Masse außer Streit gestellt. Bestritten wurde hingegen die gänzliche Uneinbringlichkeit der Abgaben sowie ein…
…dass sie den Bauauftrag lediglich als Vertreter (im fremden Namen und auf fremde Rechnung) erteilt hat. Diese Vertreterstellung ist auch (wie dem Schreiben vom 6. November 2002 an die AG zu entnehmen ist) in Zusammenhang mit dem der AG erteilten "Jahresbauauftrag Stadtgemeinde S 2002" zu…
…2009 und 15. Juli 2010 - unbestritten der alleinige Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Er hätte daher für die Abgabenentrichtung der Gesellschaft zu sorgen gehabt. Sind die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und die Vertreterstellung gegeben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Vertreters, im Rahmen der…
…1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung wäre daher unzulässig. Maßgeblich für die Vertreterstellung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH (Ritz, BAO4, § 9 Tz 1 mit Judikaturnachweisen). Auch ein Liquidator zählt zum Kreis der haftungsrechtlich verantwortlichen Vertreter der…
…zuständigen Vertreters nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen (VwGH 13.4.2005, 2005/13/001). Die Haftungsinanspruchnahme des mit der Finanzgebarung des Vertretenen nicht befassten Geschäftsführers kann nicht (allein) auf dessen Vertreterstellung gestützt werden kann. Will das Finanzamt die Haftung geltend machen, ist vielmehr die…
…2002 und 15. Jänner 2007 - unbestritten der alleinige Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Er hätte daher für die Abgabenentrichtung der Gesellschaft zu sorgen gehabt. Ist die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und die Vertreterstellung gegeben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Vertreters, im Rahmen der…
…die abgabenbehördlichen Prüfungen bei der GmbH durchgeführt worden seien. Entscheidend für die Heranziehung zur Haftung für die nicht entrichteten Abgaben sei vielmehr, dass diese fällig geworden seien, als die Vertreterstellung des Bw. noch aufrecht gewesen sei. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer 2000 sei am 15. 2…
…Da der Bw. in diesem Zeitraum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war, oblag ihm die Entrichtung der während dieser Zeitspanne fällig gewordenen Abgaben der KG. Ist die Uneinbringlichkeit und die Vertreterstellung gegeben, so ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Vertreters, im Rahmen…