…auch vorher klaglos (und in Verbindung mit geringeren Kosten) funktioniert hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob es sich bei den Aufwendungen für einen Kanalanschluss um sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwand oder auf zehn Jahre verteilungspflichtige Instandsetzungsaufwendungen im Sinne des § 28 Abs…
…der Waschtisch, der Anschluss für die Waschmaschine und die entsprechenden Elektroinstallationen erneuert sowie die Wand- und Bodenfliesen neu verlegt. Strittig ist nun, ob es sich bei diesen Aufwendungen um sofort abzugsfähige Instandhaltungs- oder auf zehn Jahr verteilungspflichtige Instandsetzungsaufwendungen handelt. Gemäß § 28 Abs. 2 zweiter Teilstrich…
…2005 endgültig ergangenen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2002 und 2003 den Antrag, die Kosten der Dachsanierung des Gebäudes in der A-straße in B als sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwand (und nicht als auf zehn Jahre verteilungspflichtigen Instandsetzungsaufwand) zu behandeln. Im Jahr 2002 sei das Dach des Hauses…
…Gegen diese Bescheide erhob der BW fristgerecht Berufung und führte darin aus, dass es sich bei den von ihm angeführten Reparaturen um Instandsetzungsaufwand gehandelt habe, der auf 10 Jahre verteilungspflichtig sei. Eine VorSt Korrektur komme nicht in Betracht. Er habe fälschlich die Bezeichnung "Großreparaturen" verwendet. …
…Übergangsverlustes in der Gesamthöhe von 27.529,53 € in der Steuererklärung 2005 als Abzugsposten angesetzt worden (3.932,78 €). Der Übergangsgewinn sei jedoch zwingend dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zuzurechnen und bestehe für den Übergangsverlust eine Verteilungspflicht auf die nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträume…
…,Vorauszahlungen' liegen vor, wenn es sich um Zahlungen handelt, die wirtschaftlich einem konkreten späteren Zeitraum zuzurechnen sind. Die geleistete ,Vorauszahlung' in Höhe von € 16.800,00 unterliegt deshalb der Verteilungspflicht nach § 4 Abs. 6." Das Finanzamt folgte der Feststellung der Außenprüfung und erließ in…
…Rechnungssumme brutto | € 28.440,- Im gegenständlichen Fall war strittig, ob es sich bei den Aufwendungen der Liftsanierung um einen sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwand oder um einen auf zehn Jahre verteilungspflichtigen Instandsetzungsaufwand im Sinne des § 28 (2) EStG handelt. Der in den Jahren 2005 und…
…2006 brachte der Bw vor, dass es sich bei den Reparaturen um Instandsetzungsaufwand handle, der auf 10 Jahre verteilungspflichtig sei. Eine Vorsteuerkorrektur komme damit nicht in Betracht. In den vom Bw erstellten Erläuterungen habe er den falschen Ausdruck "Großreparaturen" versehentlich verwendet. Zudem verwies der Bw…
… 4 Abs. 6 EStG eine verteilungspflichtige Vorauszahlung vorliegen. Bei beiden Argumentationslinien sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise daher der Betrag von ATS 15.033,-- den jeweiligen Gewinnen des Prüfungszeitraumes nicht in voller Höhe wieder hinzuzurechnen. Vielmehr sei eine Abschreibung iHv 2 %, dies seien ATS 6.014,-- pro…
…abweichend als sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand angesetzt werden müssten. Es wurde vereinfachend pauschal insgesamt von Instandsetzungsaufwendungen ausgegangen. Auch bei Berücksichtigung einer allfälligen Verteilungspflicht bestimmter Aufwendungen kann mit der Vermietungstätigkeit insgesamt kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden. Die Amtspartei kann daher auch mit diesem…
…der Anschaffung der Wohnung stünden, handle, seien sie nach Maßgabe des Zahlungsflusses als sofort absetzbare Werbungskosten zu berücksichtigen. Lediglich eine Verteilungspflicht gemäß § 19 EStG 1988 könne sich ergeben. Über Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat hat der Bw. mit der Eingabe vom 24. Juli 2013 ua…
…verteilen ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung können, solange der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung nicht als verfassungswidrig aufhebt, dahingestellt bleiben (vgl. z.B. UFS vom 8.1.2004, RV/0037-G/03; kritisch zur Verteilungspflicht auch Doralt, EStG, § 4 Rz 413; Jakom/Marschner EStG, 2012, § 4…
… 6 Z 3 EStG 1988 ist im außerbetrieblichen Bereich der Vermietung und Verpachtung nicht vorgesehen. Da auch keine Vorauszahlungen vorliegen, kommt auch die Verteilungspflicht nach § 19 Abs. 3 EStG 1988 nicht in Frage. Der Berufung war in diesem Punkt stattzugeben. | | € | €…
…2003 und beantragte die Teilwertabschreibung an der C.. um € 37,308.347,64 zu erhöhen und somit insgesamt die Teilwertabschreibung in Höhe von € 63,181.977,78 anzuerkennen. Durch die Verteilungspflicht gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG ergebe sich im Veranlagungsjahr 2001…
…1988 abzugsfähig. Der Unabhängige Finanzsenat teilt auch nicht die Rechtsansicht, wonach die im Jahr 2006 entrichtete Kanalanschlussgebühr in Höhe von 3.311,33 € auf 10 Jahre zu verteilen ist. Eine solche Verteilungspflicht ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 28 Abs. 2 EStG 1988 sowie …
…abzugsfähig. Der Unabhängige Finanzsenat teilt nicht die Rechtsansicht des Bw., wonach die im Jahr 2006 entrichtete Kanalanschlussgebühr in Höhe von 3.311,33 € auf 10 Jahre zu verteilen ist. Eine solche Verteilungspflicht ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 28 Abs. 2 EStG 1988 sowie …
…ohne Erneuerung des Außenverputzes (s. sinngemäß EStR 2000, Rz 6467). Dahingegen wird eine "umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes beispielsweise mit Erneuerung der Wärmedämmung" explizit als Beispiel für einen auf 10 Jahre verteilungspflichtigen Instandsetzungsaufwand genannt (s. sinngemäß EStR 2000, Rz 6469). Der Grenzwert zwischen Ausbesserung des Verputzes…
…Instandsetzung verwendet, dann scheiden die Aufwendungen insoweit aus der Ermittlung der Einkünfte aus. - Soweit Instandsetzungsaufwendungen nicht durch steuerfreie Subventionen gedeckt sind, sind sie gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abzusetzen (allgemeine Verteilungspflicht für Instandsetzungsaufwendungen auf zehn Jahre). - Instandsetzungsaufwendungen bei Mietgebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen, bleiben sofort…
…3 EStG eine Rolle spielen. Das Problem liege darin, dass nicht von vornherein davon ausgegangen werden könne, dass die Bauzeit über einem Jahr liege. Die Verteilungspflicht gem. § 19 Abs. 3 EStG sei daher nicht von vornherein klar erkennbar. Dennoch sei im einen oder anderen Projekt…
…3 EStG eine Rolle spielen. Das Problem liege darin, dass nicht von vornherein davon ausgegangen werden könne, dass die Bauzeit über einem Jahr liege. Die Verteilungspflicht gem. § 19 Abs. 3 EStG sei daher nicht von vornherein klar erkennbar. Dennoch sei im einen oder anderen Projekt…