…eine Anfechtung nicht in Betracht kommt. Damit tritt eine Versteinerung der Rechtslage ein. Auf Grund des Legalitätsprinzipes ist der Unabhängige Finanzsenat als Verwaltungsbehörde sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch an die übrigen Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes gebunden. Der gegenständliche Fall ist kein Anlassfall…
…VfGH 28.11.2006, G 18/06). Damit tritt eine Versteinerung der Rechtslage ein. Auf Grund des Legalitätsprinzipes (Art. 18 Abs. 1 B-VG) ist der Unabhängige Finanzsenat wie auch das Finanzamt als Verwaltungsbehörde sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch an die…
…nicht dazu gekommen, die neuen Bebauungsbestimmungen 1988 hätten also mit der Bauverzögerung nichts zu tun, zumal eine Stammbewilligung auch bei nachfolgender Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nicht erlösche (Versteinerungswirkung). Außerdem hätte die eingereichte Bauplanung sogar den ab 1988 geltenden Bebauungsbestimmungen im Wesentlichen entsprochen, so dass…
…Konzernbesteuerung unterlaufen würde. Einzelne Autoren verweisen nach Ansicht des Senats zu Recht darauf, dass die Rechtsansicht des BMfF zu einer volkwirtschaftlich bedenklichen Versteinerung bestehender Strukturen aus steuerlichen Gründen führen würde. Nach Ansicht des Senates kann aus den EB zum SteuerreformG 2005 abgeleitet werden, dass der…
…Konzernbesteuerung unterlaufen würde. Einzelne Autoren verweisen nach Ansicht des Senats zu Recht darauf, dass die Rechtsansicht des BMfF zu einer volkwirtschaftlich bedenklichen Versteinerung bestehender Strukturen aus steuerlichen Gründen führen würde. Nach Ansicht des Senates kann aus den EB zum SteuerreformG 2005 abgeleitet werden, dass der…
…zu verweisen. Danach ist für den Mineralölsteuerbereich auf eine historische Fassung der KN, auf die KN-Fassung im Zeitpunkt der Annahme der ÄnderungsRL zur RL 92/81/EWG abzustellen (sog. Versteinerung; vgl. dazu die Ausführungen im Kommentar zu den Verbrauchsteuern auf Mineralöl vom Mag. Helmut…
…zu verweisen. Danach ist für den Mineralölsteuerbereich auf eine historische Fassung der KN, auf die KN-Fassung im Zeitpunkt der Annahme der ÄnderungsRL zur RL 92/81/EWG abzustellen (sog. Versteinerung; vgl. dazu die Ausführungen im Kommentar zu den Verbrauchsteuern auf Mineralöl vom Mag. Helmut…
…diese Auslegung der Befreiungsbestimmung durch den später erfolgten Beitritt Österreichs zur EU und der damit verbundenen Geltung der Richtlinien nicht zum Nachteil der Bw. geändert werden. Hier wirkt die Versteinerung der Befreiungsvorschrift im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom 17…
…VfGH 28.11.2006, G 18/06). Damit tritt eine Versteinerung der Rechtslage ein. Auf Grund des Legalitätsprinzips (Art. 18 Abs. 1 B-VG) ist der Unabhängige Finanzsenat wie auch das Finanzamt als Verwaltungsbehörde sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch an die…
…sehen, der nach § 16 BewG zu bestimmen ist. Trotz des aus dem BewG ableitbaren Grundsatzes der Versteinerung einmal gefundener Werte hält er § 16 Abs 1 (Änderung der Bemessungsgrundlage) für anwendbar, sodass sich durch die Höhe der effektiv zufließenden Renten nachträgliche Änderungen der Bemessungsgrundlage ergeben können…
…worden seien und dass eine derartige Einforderung nicht als für notwendig beurteilt wurde. Im Bezug auf die Aufwendungen für die Fernbrille wies der steuerliche Vertreter auf eine gewisse "Versteinerung der Judikatur des VwGH" hin und merkte an, dass auch Judikatur immer wieder zu hinterfragen wäre…
…und Verpachtung von Grundstücken für Wohnzwecke dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 % unterliege, sodass die im Zuge der Berufungsvorentscheidung vorgenommene Versteuerung des Nutzungseigenverbrauches mit dem Normalsteuersatz unzulässig sei. Vielmehr werde auch unter Hinweis auf die diesbezügliche Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen die Anwendung des…
…es zwar richtig sei, dass zur Auslegung und Abgrenzung dieser Kompetenztatbestände im Hinblick auf die Normierung verschiedener Spiele in erster Linie auf die Versteinerungstheorie und damit jene unterverfassungsrechtliche Rechtslage abzustellen sei, die der Verfassungsgesetzgeber im Versteinerungszeitpunkt am 1.10.1925 vorgefunden habe, aber die Einbeziehung…
…es zwar richtig sei, dass zur Auslegung und Abgrenzung dieser Kompetenztatbestände im Hinblick auf die Normierung verschiedener Spiele in erster Linie auf die Versteinerungstheorie und damit jene unterverfassungsrechtliche Rechtslage abzustellen sei, die der Verfassungsgesetzgeber im Versteinerungszeitpunkt am 1.10.1925 vorgefunden habe, aber die Einbeziehung…
…es zwar richtig sei, dass zur Auslegung und Abgrenzung dieser Kompetenztatbestände im Hinblick auf die Normierung verschiedener Spiele in erster Linie auf die Versteinerungstheorie und damit jene unterverfassungsrechtliche Rechtslage abzustellen sei, die der Verfassungsgesetzgeber im Versteinerungszeitpunkt am 1.10.1925 vorgefunden habe, aber die Einbeziehung…
…es zwar richtig sei, dass zur Auslegung und Abgrenzung dieser Kompetenztatbestände im Hinblick auf die Normierung verschiedener Spiele in erster Linie auf die Versteinerungstheorie und damit jene unterverfassungsrechtliche Rechtslage abzustellen sei, die der Verfassungsgesetzgeber im Versteinerungszeitpunkt am 1.10.1925 vorgefunden habe, aber die Einbeziehung…
…es zwar richtig sei, dass zur Auslegung und Abgrenzung dieser Kompetenztatbestände im Hinblick auf die Normierung verschiedener Spiele in erster Linie auf die Versteinerungstheorie und damit jene unterverfassungsrechtliche Rechtslage abzustellen sei, die der Verfassungsgesetzgeber im Versteinerungszeitpunkt am 1.10.1925 vorgefunden habe, aber die Einbeziehung…
…Gesellschaftsmitteln solle zu keiner endgültigen Nichtbesteuerung führen. Der Bw entgegnete, Wiesner weise im genannten Artikel jedoch auf folgende durch das Gesetz ungeklärte Frage hin: "Offen bleibt bei Wahrung der Versteinerungstheorie die Frage, welche (erhebliche) Bedeutung die 10-Jahresfrist des § 32 Z 3 EStG 1988 hat…
…Gesellschaftsmitteln solle zu keiner endgültigen Nichtbesteuerung führen. Der Bw entgegnete, Wiesner weise im genannten Artikel jedoch auf folgende durch das Gesetz ungeklärte Frage hin: "Offen bleibt bei Wahrung der Versteinerungstheorie die Frage, welche (erhebliche) Bedeutung die 10-Jahresfrist des § 32 Z 3 EStG 1988 hat…
…dass die Optionsentscheidung zum "Glücksspiel" wird, mit Verweis auf Staringer. Das Optionsmodell ist "durch eine absolute Versteinerungswirkung gekennzeichnet und erlaubt in keinen Fällen ein Abgehen von der ursprünglichen Optionsentscheidung." Weiters wird hingewiesen, dass das Optionsmodell im Vergleich zu typischen Wahlrechten eine Sonderstellung einnimmt (s. Fürnsinn…