…1993 sei keine nennenswerte Reduktion der Barvorlagen erfolgt. Für das Vorliegen von Dauerschulden sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jener Zeitraum maßgebend, der der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dient, wobei die Qualifizierung als Dauerschuld losgelöst von der Frage der Eingebundenheit in die Organschaft ab 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-neu GmbH, ADRESSE, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. August 2007 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr*****, StNr*** nach der am 22. Oktober 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas, sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
…fußfreie Sandalen, Opanken). Besteht das Oberteil aus verschiedenen Stoffen, so ist für die Einreihung der Stoff maßgebend, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör - oder Verstärkungsteilen wie Knöchelschützer, Randeinfassungen aller Art zum Schutz oder zur Verzierung, andere Verzierungen (z.B. Quasten, Pompons…
…der Lederoberteile werde deutlich, dass das Textilmaterial nur die Funktion eines Futters erfülle und daher jedenfalls nicht die charakteristischen Merkmale eines Oberteiles innehätten. Die Lederteile als Verzierung oder Verstärkungsteile und die Fütterung als tragenden Teil zu bezeichnen, entspreche nicht den Tatsachen. Schneide man das Leder…
…man, dass dahinter bereits das Futter zum Vorschein komme. Daher könne das Leder weder als Verzierung noch als Verstärkungsteil betrachtet werden. Die Bfin verwies überdies auf die Untersuchung der Sandalen durch die Technische Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung (TUA) im Jahr 2003, welche dieselbe Sandale betroffen habe…
…Verbindlichkeit iSd Art. 11 Abs. 1 KapAnsRL 2008/7/EG. Die Kapitalgesellschaft habe zur Verstärkung ihres Wirtschaftspotentials die Bareinlage abzüglich der Kosten des Börseganges, dh. nur diese Nettogröße erhalten. Sei im Rahmen der Selbstberechnung von einer höheren Bemessungsgrundlage ausgegangen und die Steuer davon entrichtet worden…
…11 Abs. 1 KapAnsRL 2008/7/EG. Die Kapitalgesellschaft habe im Ergebnis zur Verstärkung ihres Wirt-schaftspotenzials die Bareinlage (Kapitalerhöhung samt Agio) abzüglich der Kosten des Börseganges erhalten. Nur diese Nettogröße sei als Bemessungsgrundlage für die Gesell-schaftsteuer heranzuziehen. Sei im Rahmen der Selbstberechnung von…
…11 Abs. 1 KapAnsRL 2008/7/EG. Die Kapitalgesellschaft habe im Ergebnis zur Verstärkung ihres Wirtschaftspotenzials die Bareinlage (Kapitalerhöhung samt Agio) abzüglich der Kosten des Börseganges erhalten. Nur diese Nettogröße sei als Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer heranzuziehen. Sei im Rahmen der Selbstberechnung von einer höheren…
…Gemäß § 9 Abs. 2 Z 1 KVG haftet für die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten: der Erwerber. Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20.4…
…dass Personen, die nach Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, durch Geltendmachung dieser Haftung zu Gesamtschuldnern werden. Das Rechtsmittel der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehen müssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20.4…
…Auf Grund des § 9 Abs. 2 Z 1 KVG haftet beim Erwerb von Gesellschaftsrechten der Erwerber. Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20.4.1989…
…Grund des § 9 Abs. 2 Z 1 KVG haftet beim Erwerb von Gesellschaftsrechten der Erwerber für die Gesellschaftsteuer. Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20…
…Einheits-, sondern der Verkehrswert der Nachlassliegenschaft maßgebend (vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehen müssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20.4.1989…
…Einheits-, sondern der Verkehrswert der Nachlassliegenschaft maßgebend (vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehen müssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20.4.1989…
…von Rücklagen auch dann von der Besteuerung ausgenommen sei, wenn dieser Umwandlungsvorgang nicht gleichzeitig zu einer Verstärkung des Wirtschaftspotenzials der Gesellschaft beitrage." Der Gedanke der Einmalbesteuerung wird aber noch weitergeführt: Überträgt eine Kapitalgesellschaft ihr gesamtes Vermögen, einen Betrieb oder Teilbetrieb auf eine andere Kapitalgesellschaft und…
…bei einer Gärtnerei als Hilfskraft gearbeitet, dann diverse Hilfsarbeitertätigkeiten bei anderen Firmen. Seit Verkehrsunfall vor ca. 5 Jahren Schmerzen in der linken Schulter mit Verstärkung seit kurzem. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): keine Untersuchungsbefund: Adipöser Mann in gutem AZ, Caput und Collum unauff., Thorax: symmetrisch…
…13 Abs. 2 ErbStG haftet neben dem Erwerber aber auch der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Gemäß…
…bereits erkannt hätte werden können, dass es sich bei der gegenständlichen Ware keinesfalls um ein "Ducretet Piano" gehandelt habe. Vielmehr stelle die gelieferte Ware einen Bauteil zur Verstärkung von Funksignalen, und nicht wie das Zollamt vermeint einen "Hausrundfunkempfänger aller Art" dar. Das letztgenannte Gerät müsste…
…betriebliche Veranlassung wird in einem solchen Fall nur dann angenommen werden können, wenn das Termingeschäft im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, das Betriebskapital zu verstärken. Das folgt aus den Grundsätzen, die der BFH für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens aufgestellt hat…