… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Verspätungszuschlag hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2004 und Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw wurde Mitte des Jahres 2002 (Ende…
…Bescheid vom 10. Dezember 2007 erfolgten Verhängung des Verspätungszuschlages in Höhe von € 254,74 (10% von € 2.547,46) betreffend die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005. Der Unabhängige Finanzsenat geht im vorliegenden Fall von folgendem Sachverhalt aus: Die Bw. ist umsatz…
…Verspätungszuschlag ist formell akzessorisch; er ist hinsichtlich seiner Bemessungsgrundlage an die bescheidmäßige Festsetzung der Stammabgabe gebunden. Eine Verspätungszuschlagsfestsetzung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil die Festsetzung der Stammabgabe rechtswidrig ist (vgl. Ritz, BAO3, § 135 Tz 16), mwA). Wird die Abgabenhöhe des die Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag…
…Mitarbeiterin erstmalig die Übermittlung des Za 130 vergessen hatte und anschließend krankheitsbedingt abwesend war, weshalb dieses Versehen erst nach ihrer Rückkehr bemerkt worden war. Überdies sei ein Verspätungszuschlag von 3 % keinesfalls gerechtfertigt. Diese Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 27. August 2003, GZ…
…FAV, vom 3. April 2003 betreffend Verspätungszuschlag 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der Abgabe ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. ist seiner Verpflichtung gemäß …
…vertreten durch Mag. Margit Müller, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12./13./14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Verspätungszuschläge betreffend die Umsatzsteuer für die Monate August 2000, September 2000, Oktober 2000, November 2000, Dezember 2000 und Jänner 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…sodass diese Umstände bei der Ermessenübung zu berücksichtigen seien. Somit würden die angefochtenen Bescheide den Berufungswerber (Bw.) in seinem Recht auf Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen verletzen. Mit Bericht vom 6. Mai 2010 legte die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Mit…
…September 2011 betreffend Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2007 bis 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielte in den Jahren 2007 bis 2010 Umsätze auf Grund der für das Ingenieursbüro erbrachten…
…Der angefochtene Bescheid sei daher aufzuheben. In eventu begehrte die Bw. die Festsetzung eines Verspätungszuschlages im Ausmaß von 2% der Umsatzsteuervorauszahlung 7-9/2011. Das Finanzamt legte die Berufung in der Folge ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat (=UFS) zur Entscheidung vor. Mit Faxnachricht…
…der innergemeinschaftlichen Lieferungen sind unstrittig. Das Finanzamt (FA) folgte den Feststellungen der Bp. und setzte Verspätungszuschläge im Maximalausmaß von 1% der jeweiligen Bemessungsgrundlage bzw. höchstens € 2.200,00 je ZM daher insgesamt €135.427,20 (2007 € 4.400,00; 2008 € 19.781…
…Im vorliegenden Fall mache die Steuerlast bei gewählter Selbstanzeige zuzüglich Anspruchszinsen 53,13%. Inklusive Verspätungszuschlag sei das Einkommen in der Höhe von € 1,248.000 mit 58,13% belastet. Das Abkommen mit der Schweiz hätte hingegen lediglich zu einer Steuer von rund € 243…
…November 2011 die hier strittigen Bescheide und setzte folgende Verspätungszuschläge fest: | Monat | Basis | % Satz | Betrag | Jän.11 | 97.440,05 | 0,20% | 194,88 | Feb.11 | 159.306,87 | 0,20% | 318,61…
…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Februar 2012 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber (Bw.), der von Deutschland aus ein Unternehmen…
…Mai und August eine Zahllast, in den übrigen Monaten wurden Gutschriften erklärt. Das Finanzamt setzte mit Bescheiden von 16. Dezember 2010 Verspätungszuschläge wegen verspäteter Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate März, April, Mai und August 2010 in der Höhe von 8 Prozent der erklärten Abgabenbeträge…
…und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 10. November 2010 betreffend Verspätungszuschlag für den Zeitraum Jänner, April Juni, Juli und Dezember 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um ein Handelsunternehmen mit…
…das Jahr 2009 nach und ersuchte um Richtigstellung der Steuerveranlagung 2009. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. September 2011 wurde die Körperschaftsteuer 2009 erklärungsgemäß in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer festgesetzt. Außerdem erfolgte die Vorschreibung eines Verspätungszuschlages zu dieser Abgabe mit Änderungsbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO vom 2…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. April 2010 betreffend Verspätungszuschlag hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die am 15. März 2010 von der bevollmächtigten Vertreterin des Berufungswerbers…
…September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. August 2011 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaftsvertrag vom 4. Juni 2003)…
…vom 7. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Mai 2011 betreffend Verspätungszuschlag 2008, 2009 und die Voranmeldungszeiträume 1/2010 bis 2/2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…