…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin betreibt das Versicherungsgeschäft in der Rechtsform eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit. Den für das Jahr 2001 erklärten Gewinn in Höhe von 6…
…mündlichen Berufungsverhandlung führte der Berufungswerber ergänzend aus, die Bezüge von der Versicherungsanstalt_A, der Bank_A, der Bank_B, dem (deutschen)_Versicherungsverein , der Unternehmen_A und der Stiftung_A, seien in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Das Finanzamt stellte ausdrücklich außer Streit, dass der Abgabepflichtige im Jahr 2004…
…7 Abs. 3 fallen, | - | unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, | - | Unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, | - | beschränkt steuerpflichtige | | - | in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den…
…3 und 4 sein. (3) Gruppenträger können sein unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden…
… 8 Abs. 2 2. Teilstrich handelt es sich um die Einkommensverteilung eigentümerloser Körperschaften, wie Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereine, Anstalten, Stiftungen, Fonds oder Betriebe gewerblicher Art. Auch diese Bestimmung vermag die Qualifikation des Säumniszuschlages betreffend verspätet abgeführter KESt somit nicht zu tragen. Bleibt noch zu…
…1 Z 3 und 4 alle (übrigen) Körperschaften, die Genussrechte oder Partizipationskapital ausgeben können (Sparkassen, Hypothekenanstalten, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). Soweit an anderen Rechtsformen von Körperschaften überhaupt Beteiligungen denkbar sind, schließt sie der Wortlaut des § 10 Abs. 1 von einer Beteiligungsertragsbefreiung aus (denkbar wären Zuwendungen von…
… 10 Abs. 1 Z 3 und 4 alle (übrigen) Körperschaften, die Genussrechte oder Partizipationskapital ausgeben können (Sparkassen, Hypothekenanstalten, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). Soweit an anderen Rechtsformen von Körperschaften überhaupt Beteiligungen denkbar sind, schließt sie der Wortlaut des § 10 Abs. 1 von einer Beteiligungsertragsbefreiung aus (denkbar wären…
…sein. Gemäß § 9 Abs. 3 KStG 1988 sind Organträger unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne des Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können…
…3 KStG 1988 sei abschließend geregelt, dass als Organträger nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, zugelassen seien. Die Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beende die…
…Organgesellschaft nur bis zur Höhe ihres steuerlichen Gewinnes verrechnet werden können. Abs. 3: Organträger sind unbeschränkt steuerpflichtige - Kapitalgesellschaften, - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder - Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne…
…Organgesellschaft nur bis zur Höhe ihres steuerlichen Gewinnes verrechnet werden können. Abs. 3: Organträger sind unbeschränkt steuerpflichtige - Kapitalgesellschaften, - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder - Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne…
…haben; die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechtes, Kreditanstalten des öffentlichen Rechtes, die Österreichische Staatsdruckerei, weiters Rundfunkunternehmen sowie Elektrizitäts-…
…erst nach Auflösung aller sonstigen satzungsmäßigen und freien Rücklagen verwendet werden. Nach ihrer Auflösung ist die Rücklage neu zu bilden. (3) Bei kleinen Versicherungsvereinen sind der Risikorücklage 10 vH des Jahreserfolges so lange zuzuführen, bis sie 25 vH des satzungsmäßig vorgeschriebenen Betrages der Sicherheitsrücklage erreicht…
…GewStG gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Ist ein solches Unternehmen dem Willen eines anderen inländischen Unternehmens derart untergeordnet, dass es keinen eigenen Willen hat…
…der AG/Bw. - 2. Teil - Pensionseinrichtung lautet: ".. ab 01. Jänner 1940 unter der Bezeichnung "Pensionseinrichtung/alt" in eine Zuschusskasse in der Rechtsform eines kleinen Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit umgewandelt. ... Seit 01. November 1949 wurde das Pensionsinstitut nach den bisherigen Grundsätzen fortgeführt." Die vom Bw. zitierten Auszüge…
…Bezug einer deutschen Betriebspension, der "Pensionskasse MOR", eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit. Die Mittel für die Pensionsleistungen werden nur zu einem begrenzten - in meinem Fall geringen - Teil von der Anstalt als Auftraggeber der freien Mitarbeiter und zum überwiegenden Teil von diesen selbst aufgebracht. Sie werden in…
…Der Sonderbonus wurde für die Aufgabe des Stimmrechtes, welches auch bereits im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit vorhanden war, gewährt. Herr [der_Bw.] hat durch den Kauf der Polizze, sohin entgeltlich auch die Mitgliedschaft beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit erworben. Die dortige Betriebsprüfung war offensichtlich der Meinung, dass …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel über die Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 01-12/2010 vom 9. Mai 2011, StNr. xxx betreffend Versicherungssteuer (prozentuelle Versicherungssteuer) entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen folgende Bescheide des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel betreffend Haftungsbescheide anderer Art (prozentuelle Versicherungssteuer), StNr. xxx, | 1. | Bescheid über die Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 01-12/2005 vom 21…
§ 1 Abs. 1 VersStG ist daher gegeben, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung…