…nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitraums beruhen. Eine Subsumierung des berufungsgegenständlichen Sachverhalts unter die o.a. Norm ist somit nur möglich, wenn die nachträglichen Prämienzahlungen nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitraums durch den Geschäftsführer beruhen. Es ist in der Folge unumgänglich nötig zu…
…erarbeitenden System für Prämienzahlungen vorgenommen. Auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom T.M.J11 wurde der Anstellungs- und Versorgungsvertrag samt Zusatzvereinbarung mit Vereinbarung vom T.M../T.M.J8 einvernehmlich zum T.M.J6 aufgelöst. In dieser wurde einerseits festgehalten, dass der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin bei…
…ATS lag und auch für diese Berechnung mit dieser "fiktiven Prämie" versucht wurde eine ganz beträchtliche Verschiebung zu Gunsten des steuerlich begünstigten Teiles der Abfertigungszahlung zu erreichen. e.) Eine plausible und nachvollziehbare Erklärung bzw Begründung für das Vorliegen einer tatsächlichen Prämienzahlung wurde bisher nicht vorgelegt…
…Zufluss zum Zeitpunkt der Einzahlung durch die Berufungswerberin in den Management Incentive Plan sei nicht gegeben. Gemäß herrschender Judikatur und Lehre löse das Verfügen über einen noch nicht fälligen Anspruch für sich noch keinen Zufluss aus; daher führe auch das Verschieben der Fälligkeit einer noch…
…Zufluss zum Zeitpunkt der Einzahlung durch die Berufungswerberin in den Management Incentive Plan sei nicht gegeben. Gemäß herrschender Judikatur und Lehre löse das Verfügen über einen noch nicht fälligen Anspruch für sich noch keinen Zufluss aus; daher führe auch das Verschieben der Fälligkeit einer noch…
…Zufluss zum Zeitpunkt der Einzahlung durch die Berufungswerberin in den Management Incentive Plan sei nicht gegeben. Gemäß herrschender Judikatur und Lehre löse das Verfügen über einen noch nicht fälligen Anspruch für sich noch keinen Zufluss aus; daher führe auch das Verschieben der Fälligkeit einer noch…
…Bereich der Alternativ- und Naturmedizin, für Nahrungsergänzungsmittel, für kinesiologische Behandlungen, Massagen und ein Lichttherapiegerät sind als außergewöhnliche Belastung dann anzuerkennen, wenn die Zwangsläufigkeit durch ärztliche Verordnungen nachgewiesen ist. Die Berufungsbehörde hat (Schreiben vom 3. April 2013) die Bw. auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung im…
…der Geschäftsherrin laut Schlussbilanz mit S -89.759.709 negativ. Ein positiver Verkehrswert des Betriebes lag vor, da laut schlüssigem Schätzgutachten eines Sachverständigen im Betriebsgrundstück eine stille Reserve von S 135.628.455.- enthalten war. § 9 Z4 des Zusammenschlussvertrages legt zur Vermeidung der Verschiebung der…
…Zuflusses (§ 19 Abs. 1 EStG) zu erfassen sind, gleichzeitig aber doch der Ansicht zu folgen, dass es darum geht, eine Vorsorge zu treffen, um eine "Verschiebung von Steuerwirkungen" zu vermeiden. Hat kein tatsächlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart stattgefunden, liegen noch keine Gewinne bzw. Verluste vor. Bei…
…lediglich die Verschiebung stiller Reserven. Würden nämlich die Fa. S GmbH einen Betrieb und IS Bargeld auf eine atypisch stille Mitunternehmerschaft übertragen, so sollten die stillen Reserven bei jenem Gesellschafter steuerhängig bleiben, bei dem sie entstanden seien. Diese Form von Ergänzungsbilanzen diene ausschließlich der ertragsteuerlichen…
…der übernehmenden Mitunternehmerschaft verschobenen stillen Reserven entsprechen. Diese Korrekturposten seien dann aufzulösen, wenn die ihnen zugrundeliegenden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Die Ergänzungsbilanzen würden sich folglich auf jene stillen Reserven beziehen, welche im Zeitpunkt des Zusammenschlusses im Vermögen vorhanden gewesen wären, um eine Verschiebung der…
…in Höhe eines Viertels der Aufwendungen im Betrag von 730,00 € berücksichtigt, weiters Kinderfreibeträge für zwei nicht haushaltszugehörige Kinder und ein Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von 350,40 €. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. berufen und die Verschiebung der Versteuerung der Geburtenbeihilfe in das…
…nämlich mit der betragsmäßigen Aufteilung in 15.433,42 USD bzw. 79.345,69 USD (wohl richtig: 79.354,69 USD). Denn aufgrund der richtig zu stellenden Verschiebung der Beträge anhand der Proforma-Rechnung wäre bei Position 2 der Betrag um 14.040 USD und…
…ein Fehler im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Teilrechnungen begangen worden. Sofort nach Bekanntwerden des Fehlers wurde die Umsatzsteuer umgehend an das Finanzamt einbezahlt. Der begangene Fehler habe somit eine zeitliche Verschiebung der Umsatzsteuer ausgelöst, welche spätestens mit Verbuchung der Endrechnung abgeführt worden wäre…
…zu dem von der BP zum Ansatz gelangten linear gekürzten Einzelverkaufspreises des Getränkes und somit auch die Verschiebung von den 10 %igen zu den 20 %igen Umsätzen verringern müsse. In einer weiteren Vorhaltsbeantwortung vom 1. Oktober 2010 teilte die Bw. hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen für die…
…zumal der Gesetzgeber keine Staffelung (je nach Ausmaß des Überschreitens der Schwellenwerte) normiert habe. Die in § 6a NoVAG vorgesehene Steuerminderung (Bonus) sei sehr wohl gedeckelt. Auch habe der Gesetzgeber nicht bedacht, dass die "zügellose CO2-Besteuerung" zu einer Verschiebung der Zulassungszahlen hin zu den Dieselfahrzeugen…
…zumal der Gesetzgeber keine Staffelung (je nach Ausmaß des Überschreitens der Schwellenwerte) normiert habe. Die in § 6a NoVAG vorgesehene Steuerminderung (Bonus) sei sehr wohl gedeckelt. Auch habe der Gesetzgeber nicht bedacht, dass die "zügellose CO2-Besteuerung" zu einer Verschiebung der Zulassungszahlen hin zu den Dieselfahrzeugen…
…der 6. EG-Richtlinie oder Art. 177 der MWSt-Richtlinie gestützt werden könne. Zudem seien unter Verweis auf Unterberger in UFS aktuell, 2005/3 Seite 110ff die von der Richtlinie geforderten konjunkturellen Gründe für eine derartige Maßnahme nicht gegeben. Auch die Verschiebung der Befristung der…
…daraus resultierende Verschiebung von lediglich einer Prüfung habe ihre Studiendauer eher verkürzt und auf keinen Fall zu einer Verzögerung des Studienabschlusses geführt. Die kurze Studiendauer sei nur möglich gewesen, weil E. auch Ferienzeiten zu Studienzwecken genützt habe. Studienpläne würden nur einen Organisationsrahmen darstellen der nicht…
…die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, gehandelt hätte. Diese Nachzahlung sei somit nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG mit einem Fünftel (€ 80.304,40) steuerfrei zu belassen. Das Aktienoptionsprogramm sei Bestandteil des Entlohnungsschemas für Führungskräfte bei der Firma N gewesen…