…nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitraums beruhen. Eine Subsumierung des berufungsgegenständlichen Sachverhalts unter die o.a. Norm ist somit nur möglich, wenn die nachträglichen Prämienzahlungen nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitraums durch den Geschäftsführer beruhen. Es ist in der Folge unumgänglich nötig zu…
…Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Senat wurde zurückgezogen. Die ergänzende Stellungnahme wurde dem Finanzamt am 04.02.2025 zur Kenntnisnahme übermittelt. Die mündliche Verhandlung wurde für den 11.02.2025 angesetzt. Mit E-Mail vom 11.02.2025 wurde um Verschiebung der mündlichen…
…Insgesamt erhielt die Bf. im Zeitraum Jänner 2012 bis Juli 2012 Prämienzahlungen in Höhe von 16.327,87 €. Im Zuge der Auflösung des Dienstverhältnisses erhielt die Bf. von den ihr gesetzlich zustehenden Abfertigungsansprüchen im Ausmaß von vier Monatsgehältern drei Monatsgehälter im Juli 2012 (27…
… 77 Abs. 5 EStG 1988 nicht mehr möglich, liegt die Nachzahlung eines laufenden Bezuges vor, der - sofern keine willkürliche Verschiebung vorliegt - nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 zu versteuern ist (siehe Rz 1105a und 1106). Beispiel 1: Ein Versicherungsvertreter hat auf Grund des…
…erarbeitenden System für Prämienzahlungen vorgenommen. Auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom T.M.J11 wurde der Anstellungs- und Versorgungsvertrag samt Zusatzvereinbarung mit Vereinbarung vom T.M../T.M.J8 einvernehmlich zum T.M.J6 aufgelöst. In dieser wurde einerseits festgehalten, dass der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin bei…
…ATS lag und auch für diese Berechnung mit dieser "fiktiven Prämie" versucht wurde eine ganz beträchtliche Verschiebung zu Gunsten des steuerlich begünstigten Teiles der Abfertigungszahlung zu erreichen. e.) Eine plausible und nachvollziehbare Erklärung bzw Begründung für das Vorliegen einer tatsächlichen Prämienzahlung wurde bisher nicht vorgelegt…
…Zufluss zum Zeitpunkt der Einzahlung durch die Berufungswerberin in den Management Incentive Plan sei nicht gegeben. Gemäß herrschender Judikatur und Lehre löse das Verfügen über einen noch nicht fälligen Anspruch für sich noch keinen Zufluss aus; daher führe auch das Verschieben der Fälligkeit einer noch…
…Zufluss zum Zeitpunkt der Einzahlung durch die Berufungswerberin in den Management Incentive Plan sei nicht gegeben. Gemäß herrschender Judikatur und Lehre löse das Verfügen über einen noch nicht fälligen Anspruch für sich noch keinen Zufluss aus; daher führe auch das Verschieben der Fälligkeit einer noch…
…Zufluss zum Zeitpunkt der Einzahlung durch die Berufungswerberin in den Management Incentive Plan sei nicht gegeben. Gemäß herrschender Judikatur und Lehre löse das Verfügen über einen noch nicht fälligen Anspruch für sich noch keinen Zufluss aus; daher führe auch das Verschieben der Fälligkeit einer noch…
…Bereich der Alternativ- und Naturmedizin, für Nahrungsergänzungsmittel, für kinesiologische Behandlungen, Massagen und ein Lichttherapiegerät sind als außergewöhnliche Belastung dann anzuerkennen, wenn die Zwangsläufigkeit durch ärztliche Verordnungen nachgewiesen ist. Die Berufungsbehörde hat (Schreiben vom 3. April 2013) die Bw. auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung im…
…tragen hatte. Ob die ursprüngliche Prämienzahlung an die Versicherung jemals steuerliche Auswirkung entfaltet hat, ist hier nicht von Belang. Von Belang ist ausschließlich die tatsächliche Belastung im streitgegenständlichen Jahr 2023. Auch wenn die Beschwerdeführerin die Zahlung seitens der Versicherung nicht in Anspruch genommen hätte, diese…
…Prämienzahlungen zu einer Kranken- und Unfallversicherung bei der M Versicherung. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens, in dem auch die bisher anerkannten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen einer näheren Überprüfung unterzogen worden sind, erließ das Finanzamt mit Ausfertigungsdatum 28. Juni 2012 eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidungen in der…
41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
…wenn sich die Art der Leistung ändert (zB Rentenzahlung an Stelle einer Kapitalzahlung), das die Leistungspflicht auslösende Ereignis geändert wird (zB eine Er- und Ablebensversicherung tritt an die Stelle einer Ablebensversicherung oder aus einer kombinierten Versicherung wird eine reine Erlebensversicherung), eine Er- und Ablebensversicherung auf…
…13 Abs 5 Z 2 KStG 1988 die Möglichkeit einer Verschiebung der „Entnahme-Besteuerung“ vor. Die aufgrund einer Entnahme entstehende Steuerpflicht verschiebt sich gem. § 13 Abs 5 Z 2 KStG 1988 auf Antrag, wenn der bei sofortiger Besteuerung entstehende Unterschiedsbetrag zwischen den steuerlich maßgebenden Buchwerten…
…5 EStG 1988 auf seine Einkünfte aus Kapitalvermögen anstelle des besonderen Steuersatzes von 25% den allgemeinen Steuertarif anzuwenden. Im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer 2012 brachte das Finanzamt zusätzlich zu den erklärten Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von 1.410 Euro einen Betrag in…
…Zusammenschluss-Partner kommt. Eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten liegt vor, wenn die im Zusammenschlussvermögen vorhandenen Gesamtreserven ganz oder teilweise auf den (die) anderen Zusammenschlusspartner übergehen und auch von diesem (diesen) versteuert werden muss (müssen). Unmaßgeblich ist dabei der auf den Steuerpflichtigen anzuwendende Steuertarif. Da grundsätzlich…
…der Geschäftsherrin laut Schlussbilanz mit S -89.759.709 negativ. Ein positiver Verkehrswert des Betriebes lag vor, da laut schlüssigem Schätzgutachten eines Sachverständigen im Betriebsgrundstück eine stille Reserve von S 135.628.455.- enthalten war. § 9 Z4 des Zusammenschlussvertrages legt zur Vermeidung der Verschiebung der…
…Zuflusses (§ 19 Abs. 1 EStG) zu erfassen sind, gleichzeitig aber doch der Ansicht zu folgen, dass es darum geht, eine Vorsorge zu treffen, um eine "Verschiebung von Steuerwirkungen" zu vermeiden. Hat kein tatsächlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart stattgefunden, liegen noch keine Gewinne bzw. Verluste vor. Bei…