…Vorliegen einwandfreier Rahmenbedingungen wäre daher im Streitfall fraglich, ob eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung überhaupt in Betracht gezogen werden könnte. Unter Außerachtlassung dieser Streitfrage wird seitens der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates vorerst eine Analyse dahingehend durchgeführt, ob rein formal die Voraussetzungen im Sinne…
…vorgebracht wird, dass gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung eines anhängigen oder abgeschlossenen Verfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den dort näher angeführten Voraussetzungen zu bewilligen sei. Die Auffassung, dass ein solches Verfahren nicht stattzufinden habe, weil die…
…für einen Durchschnittsmenschen erforderliche Sorgfalt jedenfalls eingehalten hat und an den Gründen für die Verspätung nichts ändern konnte. Selbst wenn den Beschuldigten ein nicht erkennbares Verschulden treffen sollte, war dieses aufgrund obiger Ausführungen nur gering iSd § 167 FinStrG. Aus der Versäumung der mündlichen Verhandlung ist…
…gegenüber dem Finanzamt nicht erbracht worden. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2003 beantragte die Bw die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat. Ein weiteres Sachvorbringen wurde nicht erstattet. Nach Herstellung des Einvernehmens…
…abzuweisen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides war daher insoweit abzuändern, als der Antrag des Bf. zurückgewiesen wird. Die Versäumung einer mündlichen Verhandlung tritt im Übrigen dann nicht ein, wenn eine Partei hiezu nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geladen wurde (VwGH 20.11.1986, 86/02/0104)…
…Beginn der Verhandlung etwas zuzuwarten. Gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG sei dem Bf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung zu bewilligen, wenn er glaubhaft mache, durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen zu sein, zur Verhandlung zu erscheinen…
…an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, hätte die Behörde unter Umständen in wesentlichen Punkten anders entschieden. Ein wortgleicher Schriftsatz wurde von der Bw auch beim Finanzamt Wien 1/23 eingebracht. Über den Wiedereinsetzungsantrag wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist…
…zog der Bw. den Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gegen die Versäumung einer Frist §§ 108 bis 110 BAO) ist gemäß § 308 Abs.1 BAO auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in…
…sich demnach um einen minderen Grad des Verschuldens handle, werde um Bewilligung der Wiedereinsetzung ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen…
…2006 - also am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist - um 14:46 Uhr per Fax an seine steuerliche Vertretung weiter. Eine telefonische Vorausinfo erfolgte "frühestens am 18. Dezember 2006" (Vorhaltsbeantwortung vom 12. November 2007 inkl. Beilage /1). In der mündlichen Verhandlung erklärte der Bw. das so…
…als verspätet eingebracht zurückgewiesen und auch den verfahrensgegenständliche Antrag auf Aussetzung der Einhebung. Nachdem kein Vorbringen vorstellbar ist, das geeignet sein könnte eine anders lautende Entscheidung zu bewirken konnte von der Abhaltung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Die Berufung war spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 16…
…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den gesamten Senat. Diese Berufung wurde dem unabhängigen Finanzsenat direkt vorgelegt. In der am 24. Mai 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde seitens der Vertreterin der Bw. darauf hingewiesen, dass die…
…verwies auf die bisherigen Ausführungen. Mit Schriftsatz vom 7. April 2005 zog die steuerliche Vertretung der Bw. den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Falle einer stattgebenden Berufungsentscheidung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet…
…binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde I. Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. § 167 Abs.1 FinStrG : Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung…
…binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde I. Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. § 167 Abs.1 FinStrG : Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung…
…binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde I. Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. § 167 Abs.1 FinStrG : Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung…
…den vorigen Stand wäre daher zu bewilligen gewesen, was unter einem nochmals beantragt werde. Für den Fall der Stattgebung seines Rechtsmittels und Entscheidung über die Berufung beantrage der Bw. weiters die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung unter Ladung des Bw. zu Handen seines nunmehr bevollmächtigten Vertreters.…
…das Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung mit Bescheid vom 18. Juli 2013 mit der Begründung abgewiesen, dass auf dem Abgabenkonto kein Rückstand bestehe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des…
…Grund einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattzugeben wäre(vgl. VwGH vom 7.8.1992, 92/14/0033). Der Berufung war daher der Erfolg zu versagen und der Spruch des angefochtenen Bescheides abzuändern. Zum Antrag des Bw. auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung war, da das behauptete unabwendbare bzw. unvorhersehbare Ereignis unter Bedachtnahme der der Beschuldigten zumutbaren Aufmerksamkeit und Vorsicht im Zusammenhang mit der Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments für die Beschuldigte vorhersehbar bzw…