…Dies waren vor allem Fahrten zu Kundschaften. In Anlehnung an oben genannte gesetzliche Bestimmungen sind also Verpflegungsaufwendungen nur anzuerkennen, wenn tatsächlich Mehraufwendungen angefallen sind. Kostenunterschiede der Verpflegung treffen Steuerpflichtige an ihrer Arbeitsstätte genauso wie Steuerpflichtige während einer Reise und führen daher zu keinen Werbungskosten bildenden…
…1 Z. 2 lit. a EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen liegt. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der üblichen (günstigeren) Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen, deren Aufwendungen als Teil der Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig sind (VwGH 22.3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 3. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 17. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 wird abgeändert. Die…
…gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel Reise ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Ergebnis dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden…
…Reisen ist zusammengefasst folgende: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten im Zusammenhang mit Reiseverpflegung liegt in dem in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Mehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind…
Werden wie im vorliegenden Streitpunkt dargelegt, die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 9. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch FA, vom 19. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…den Richtlinien regelt das Gesetz, dass lediglich Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen zu berücksichtigen sind. In Anlehnung an oben genannte gesetzliche Bestimmung sind aber Verpflegungsaufwendungen in Zusammenhang mit beruflich veranlassten Reisen nur anzuerkennen, wenn tatsächlich Mehraufwendungen angefallen sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 4. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
…Aufenthalt ermögliche es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten statt nicht abzugsfähiger (üblicher) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung rechtfertige. Schon im Erkenntnis vom 20.4.1999, 98/14/0156, sah der VwGH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Plz Rd, Str, vom 23. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 17. August 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung abgeändert. Im…
…einer beruflich veranlassten Reise ist, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Ob die zwei Tatbestandselemente zutreffen, ist durch Würdigung aller Umstände…
…dem Bw. im Streitjahr 2009 Kinderbetreuungskosten im Ausmaß von € 4.764,44 erwachsen sind. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes sind daher nicht die gesamten, seitens der Kinderbetreuungseinrichtungen in Rechnung gestellten Verpflegungsaufwendungen, sondern - soweit der entsprechende Nachweis der Unverzichtbarkeit auf Einzelleistungen wie z.B. Verpflegung…
…überhaupt nur in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F.Z., B., geb. xy, K.,J12, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin, 9500 Villach, Moritschstraße 2, vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADir Alexander Spielmann, vom 9. Juni 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des W H, Adresse1, vom 8. Oktober 2010 und 22. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 24. November 2010 bzw. 14. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 und 2009 entschieden: Die Berufungen werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde D, K-Straße 34b, vom 21. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 8. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 11. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise (aufgrund der Ortsunkenntnis) angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 27. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…