…Besteuerung seines Einkommens frühestens ab € 2.572,00 monatlich einsetzen. Unter Zugrundelegung einer weiteren Berechnungsmethode, die angemessene Verpflegung eines Zivildienstleistenden mache nämlich pro Tag € 11,26, bei 365 Tagen € 4.109,90 und bei drei Kindern € 12.379,70 pro Jahr…
…sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Weiters bestimmt § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…
…neben dem Abzug von diversen Sonderausgaben auch die Berücksichtigung von verschiedenen als Werbungskosten bezeichneten Aufwendungen. Im Einzelnen handelte es sich dabei um im Jahr 2001 | Fahrt-, Verpflegungs- und Nächtigungsaufwendungen im Rahmen von absolvierten Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltungen | öS | 54.475,50 | Beiträge…
…7.2010 wurde das Veranlagungsverfahren zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2009 rechtskräftig abgeschlossen. Mit Wiederaufnahmeantrag vom 14.2.2012 machten Sie zusätzlich die Verpflegungs- und Platzgeldkosten im Zusammenhang mit der Betreuung Ihres Sohnes T. geltend. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist nur aus einem der taxativ…
…im Vergleich zu jenen Kosten, welche bei einem Studium in Innsbruck, Graz oder Wien anfielen (Wohnungsmiete, Verpflegungs- und Fahrtkosten und Studiengebühren), so würden sich kaum Unterschiede ergeben. In den Berufungsvorentscheidungen begründete das Finanzamt die Abweisung des Berufungsbegehrens mit dem Hinweis, dass Ausbildungskosten eines Kindes ebenso…
…diesem Zusammenhang ins Treffen geführten Vereinsrichtlinien lauten in ihrer Rz 774 folgendermaßen: Erhalten die in den Rz 763 bis Rz 767 genannten Personen - unabhängig von der Qualifikation der von ihnen erzielten Einkünfte - von begünstigten Rechtsträgern zur Abgeltung ihrer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen…
…der Bw. unterstützenden Vereinsrichtlinien lauten in ihrer Rz 774 folgendermaßen: "Erhalten die in den Rz 763 bis Rz 767 genannten Personen - unabhängig von der Qualifikation der von ihnen erzielten Einkünfte - von begünstigten Rechtsträgern zur Abgeltung ihrer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen, soweit diese…
…die Ansicht der Berufungswerberin unterstützenden - Vereinsrichtlinien lauten in ihrer Rz 774 folgendermaßen: Erhalten die in den Rz 763 bis Rz 767 genannten Personen - unabhängig von der Qualifikation der von ihnen erzielten Einkünfte - von begünstigten Rechtsträgern zur Abgeltung ihrer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen…
…meine geltend gemachten Verpflegungskosten auch tatsächlich entstanden sind, habe ich diese in Höhe des amtlichen Taggeldes geltend gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir im beantragten Jahr weder Verpflegungs- noch Quartierkosten bezahlt, daher sind sie von mir in Höhe des Taggeldes geltend gemacht worden. Wie mir bekannt…
…meine geltend gemachten Verpflegungskosten auch tatsächlich entstanden sind, habe ich diese in Höhe des amtlichen Taggeldes geltend gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir im beantragten Jahr weder Verpflegungs- noch Quartierkosten bezahlt, daher sind sie von mir in Höhe des Taggeldes geltend gemacht worden. Wie mir bekannt…
…meine geltend gemachten Verpflegungskosten auch tatsächlich entstanden sind, habe ich diese in Höhe des amtlichen Taggeldes geltend gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir im beantragten Jahr weder Verpflegungs- noch Quartierkosten bezahlt, daher sind sie von mir in Höhe des Taggeldes geltend gemacht worden. Wie mir bekannt…
…Frage kann auf sich beruhen. 2.) Rz 774 der VereinsR 2001 lautet zwar: "Erhalten die in den Rz 763 bis 767 genannten Personen - unabhängig von der Qualifikation der von ihnen erzielten Einkünfte - von begünstigten Rechtsträgern zur Abgeltung ihrer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen…
…der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern (Stand 1.7.2004) enthalte unter Punkt XI. "Reisekosten-, Verpflegungs-, Nächtigungs- und Weggelder" folgende Definition des Begriffes Dienstreise: "Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Angestellte zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrages den Dienstort verlässt. Eine Dienstreise liegt auch vor…
…Im Fahrtenbuch hatte der Bw. 216 Fahrten eingetragen, wobei er für 48 eintägige Reisen einen Verpflegungs-mehraufwand gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 erklärte. Im mit Berufung vom 29.5.2002 form- und fristgerecht angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2001 vom 15.5.2001 wurden vom…
…Die Fahrzeit beträgt somit vom Wohnort bis zur Schule ca. 1,5 Stunden ohne Wegzeit. Weiters liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Zuerkennung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung rechtfertigende (Verpflegungs)Mehraufwendungen vor, wenn eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht…
…Medikamenten und Hilfsmitteln jeweils nach Abzug des Kostenersatzes zusammen. Bei den beantragten sonstigen außergewöhnlichen Belastungen iHv € 4.577,64 handle es sich um die Kosten der Unterbringung und Verpflegung seiner Gattin während seines Krankenhausaufenthalts. Die Pflege durch seine Gattin während seines Krankenhausaufenthalts sei (überlebens…
…eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand der Verpflegung entsteht. Da auch in diesem Zusammenhang Nächtigungskosten beantragt wurden ist diesbezüglich zu erwähnen, dass diese grundsätzlich nur dann angesetzt…
…Umfang der vertraglich festgesetzten Verpflichtungen gemäß Punkt 5 des Übergabsvertrages. Die zur Verfügung zu stellenden Wohnungs-, Verpflegungs- und Versorgungsleistungen übersteigen den aktuellen Sachbezugswert in Höhe von monatlich 196,20 € bei Weitem. " Die wesentlichen Passagen insbesonder der Punkt V. des im Berufungsschreiben erwähnten Übergabsvertrages lauten: …
…die Ansicht der Bw. unterstützenden Vereinsrichtlinien lauten (Rz 774): "Erhalten die in den Rz 763 bis Rz 767 genannten Personen - unabhängig von der Qualifikation der von ihnen erzielten Einkünfte - von begünstigten Rechtsträgern zur Abgeltung ihrer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen, soweit diese Beträge…
…der Bw. unterstützenden Vereinsrichtlinien lauten in ihrer Rz 774 folgendermaßen: "Erhalten die in den Rz 763 bis Rz 767 genannten Personen - unabhängig von der Qualifikation der von ihnen erzielten Einkünfte - von begünstigten Rechtsträgern zur Abgeltung ihrer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen, soweit diese…