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UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…die als Wanderarbeitnehmerin nach Art. 13 Abs. 2 lit a der Verordnung 1408/71 dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt, ist durch den Leistungsausschluss aufgrund der bestehenden Altersgrenze in Ms im konkreten Fall ebenfalls nicht gegeben, da unabhängig von der Staatsbürgerschaft alle den…

UFSW RV/3973-W/08Anspruch auf Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe nach der Verordnung 1408/71, wenn Kindesvater im Inland nichtselbständig erwerbstätig und Kindesmutter mit den Kindern in Ungarn wohnt und erwerbstätig iSd Verordnung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…Berufungswerber (Bw), ein ungarischer Staatsbürger, machte mit Antrag vom 28. Jänner 2008 für das Jahr 2007 Differenzzahlungen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72, inklusive Kinderabsetzbetrag geltend. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. April 2008…

UFSF RV/0026-F/03Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe einer im Ausland lebenden Antragstellerin für deren ebenfalls im Ausland lebenden Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2003

…in den Eingaben der rechtlichen Vertretung (siehe hiezu die dort angeführte EuGH- und VfGH-Rechtsprechung) aufgrund Berücksichtigung obigen Rechts bzw. der Ergänzungsabkommen nicht vorgenommen. Laut Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige…

UFSW RV/0447-W/09Familienbeihilfe eines im Inland beschäftigten ungarischen Staatsbürgers für seinen in Ungarn studierenden Sohn, wenn die in Ungarn lebende Mutter keinen Anspruch auf ungarisches Kindergeld hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Die Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…53 Abs. 1 FLAG 1967) vom Anwendungsvorrang des Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 verdrängt wurde und nach dieser Bestimmung der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR dem ständigen Aufenthalt in Österreich gleich zu halten ist. Nach § 2 Abs. 1 lit…

UFSW RV/1188-W/11"Selbständige" im Sinne der VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…1 Buchst. A der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des…

UFSW RV/3127-W/09Familienbeihilfe und Art. 10 Abs. 3 DVO 574/72, wenn beide Elternteile nach der VO 1408/71 verschiedenen Rechtsvorschriften unterliegen und die Familie den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem dritten Mitgliedstaat innehat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…höher als die der Bw. in Österreich gewesen seien. Gemäß der Verordnung 1408/71 sei daher für diese Zeit Deutschland vorrangig zuständig für die Auszahlung der Familienbeihilfe. Die Bw. brachte gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung ein und führte darin aus, dass man ihr die Familienbeihilfe…

UFSW RV/2632-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn für einen Zeitraum lt. E 411 im EU-Ausland vom Ehegatten kein Antrag gestellt wurde und somit lt. VO 1408/71 Art. 76 Abs.2 in Österreich nur die Differenzzahlung gebührt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2010

…gestellt worden sei. Auf Grund dieser Bescheinigung wurden mit Bescheid vom 25.2.2009 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die Monate September bis Dezember 2008 zurückgefordert. Als Begründung wurde auf die Verordnung 1408/71 der Europäischen Kommission verwiesen, wonach für den Fall, dass beide…

UFSW RV/2822-W/02Kein Eigenanspruch des in Österreich studierenden Kindes, wenn der den Unterhalt leistende Elternteil in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und beschäftigt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…prüfen, welcher Mitgliedstaat nach EU- Recht (als unmittelbar anzuwendendes Recht) vorrangig die Familienleistungen zu erbringen hat. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern…

UFSW RV/2823-W/02Kein Eigenanspruch des in Österreich studierenden Kindes, wenn der den Unterhalt leistende Elternteil in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist und dort auch wohnt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…prüfen, welcher Mitgliedstaat nach EU- Recht (als unmittelbar anzuwendendes Recht) vorrangig die Familienleistungen zu erbringen hat. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern…

UFSG RV/0573-G/07Derjenige Elternteil, der die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, gilt hinsichtlich der Familienleistungen nach Gemeinschaftsrecht als Familienangehöriger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

… 53 Abs 1 FamLAG zu lesen, wonach EWR-Staatsbürger mit Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt werden und hierbei der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen (wie die EU-Verordnung 1408/71), dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten…

UFSW RV/2695-W/10Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…auch mit Nebenwohnsitz angemeldet. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und führt dazu aus: "Gemäß Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit haben Arbeitnehmer oder Selbständige, die den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates unterliegen…

UFSL RV/1298-L/10Kein Anspruch auf Differenzzahlungen bei fehlender Versicherung in Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2011

…den Berufungszeitraum nur die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, zur Anwendung kommen könnte, da die Verordnung (EG) Nr…

UFSW RV/0434-W/06Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2006

…2005 auf Gewährung der Familienbeihilfe für die drei minderjährigen Kinder ab Mai 2004 mit der Begründung ab, dass sich der Artikel 77 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 nur auf Empfänger von Alters- oder Invalidenrenten, Renten wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit beziehe…

UFSW RV/3903-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe/Differenzzahlung bei zeitweiser geringfügiger Beschäftigung bzw. mangelnden Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011

…wieder Notstandshilfe bzw. Krankengeld bezogen. Auf die Bw. findet daher - soweit sie tatsächlich unselbständig oder selbständig erwerbstätig war - die Verordnung 1408/71 Anwendung. Sie ist in diesem Umfang Österreichern gleichgestellt. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe wäre dann gegeben, wenn der Sohn der Bw. im Berufungszeitraum in…

UFSW RV/0353-W/10Kein Familienbeihilfenanspruch, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2010

…Gatte der Bw. ist seinen eigenen Angaben zu Folge in Irland beschäftigt, er unterliegt daher in Anwendung der Verordnung 1408/71 den Rechtsvorschriften Irlands und hat nach den Rechtsvorschriften Irlands Anspruch auf irische Familienleistungen. Tatsächlich wurde die irische Kinderbeihilfe ab November 2007 bezahlt. Entsprechend der…

UFSW RV/1844-W/02Steht Schulfahrtbeihilfe für den Schulbesuch im Ausland (Paris bzw. Bielefeld) zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…kann im Beschwerdefall dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Schulfahrtbeihilfe nach § 30a FLAG um eine Familienleistung im Sinn des Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 handelt, wie sie der EuGH im Urteil vom 10. Oktober 1996 in den Rechtssachen Hoever und Zachow, Rs…

UFSW RV/2292-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der im Inland ausgeübten Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…freien Zugang zum Arbeitsmarkt habe. Die Verordnung 1408/71 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Wanderarbeiter und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern (im Weiteren VO 1408/71 genannt) sei deshalb auf den Bw. nicht anzuwenden. In…

UFSW RV/1843-W/02Steht Schulfahrtbeihilfe für den Schulbesuch im Ausland (Paris) zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…kann im Beschwerdefall dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Schulfahrtbeihilfe nach § 30a FLAG um eine Familienleistung im Sinn des Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 handelt, wie sie der EuGH im Urteil vom 10. Oktober 1996 in den Rechtssachen Hoever und Zachow, Rs…

UFSW RV/0351-W/10Kein Familienbeihilfenanspruch, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2010

…aufhält." Der Bw. ist seinen eigenen Angaben zu Folge in Irland beschäftigt, er unterliegt daher in Anwendung der Verordnung 1408/71 den Rechtsvorschriften Irlands und hat nach den Rechtsvorschriften Irlands Anspruch auf Familienleistungen. Tatsächlich wurde die irische Kinderbeihilfe ab November 2007 bezahlt. Entsprechend der Bestimmung…