…6 Abs. 1 Z 8 lit. g UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Für die Annahme des Vorliegens eines gemäß § 6 Abs. 1…
…Verkauf von Wertpapierdepots finanziert. Im Jahr 1998 habe der Bw 26 % der Anteile an der C-GmbH) erworben und die Geschäftsführung übernommen. Noch im selben Jahr sei es wegen Streitigkeiten mit dem Mehrheitsgesellschafter zum Austritt des Bw als Geschäftsführer und Gesellschafter gekommen. Auf Grund einer…
…da die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. d UStG 1994 unecht von der Umsatzsteuer befreit sind und der allenfalls noch strittige Betrag von 5.178,20 € unter die Steuerbefreiung für Kleinunternehmernehmer…
…an, wobei dieser im Zusammenhang mit der Option des Bw, auf möglichen Erwerb von Ges.m.b.H. Anteile eine Rechengröße für die Ermittlung des prozentuellen Ausmaßes der Beteiligung bildet. Ein Wert einer Gemeinschaftspraxis oder dem Wert des Unternehmens einer weiteren Gesellschaft ist hingegen dem…
…den Gesamteinsatz einer Spielgemeinschaft zu gewährleisten, der Umsatzsteuer unterliegen oder ob es sich um durchlaufenden Posten iSd § 4 Abs. 3 handelt, die nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt zählen bzw. eventualiter, ob diese strittigen Beträge als steuerfreie Entgelte für die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen…
…zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmäßig verbundenen Umsätze. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit g UStG 1994 sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ist unter einer Anstalt…
…sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sind Leistungen nur dann umsatzsteuerbar, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden. Entgelt ist dabei alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung…
…sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sind Leistungen nur dann umsatzsteuerbar, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden. Entgelt ist dabei alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung…
…bedienen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung bei den Gesellschaftern liege daher nicht vor. Tz 21) Vermietung der Räume in T Das Unternehmen habe an der o.a. Adresse Büroräumlichkeiten (die einzigen des Unternehmens) angemietet gehabt. Es stehe nicht im Belieben der Finanzverwaltung, die Höhe von Mieten, die…
…Z 1 und 2 fallenden Umsätzen sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. g leg cit unecht steuerfrei. Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines…
…Bw. hat keinen tatsächlichen Vergleich ihrer Produkte mit von Kapitalanlagegesellschaften vertriebenen Produkten vorgenommen. Ein Gleichsetzen der von der Bw. angebotenen Versicherungsverträge in der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Anteilen an Kapitalanlagegesellschaften im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise würde eine fundiertere Auseinandersetzung mit den Ähnlichkeiten und Unterschieden voraussetzen, als…
…Nicht in einem derartigen engen Zusammenhang stehen aber beispielsweise der Verkauf von Anteilen und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften (vergleiche beispielsweise schon Kolacny / Mayer, Umsatzsteuergesetz 1994 ² , Tz.11 zu § 3a), weshalb unter gewissen Voraussetzungen im Falle der Vermittlung von potentiellen Grundstücksgesellschaftern…
…Nicht in einem derartigen engen Zusammenhang stehen aber beispielsweise der Verkauf von Anteilen und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften (vergleiche beispielsweise schon Kolacny / Mayer, Umsatzsteuergesetz 1994 ² , Tz.11 zu § 3a), weshalb unter gewissen Voraussetzungen im Falle der Vermittlung von potentiellen Grundstücksgesellschaftern…
…Nicht in einem derartigen engen Zusammenhang stehen aber beispielsweise der Verkauf von Anteilen und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften (vergleiche beispielsweise schon Kolacny / Mayer, Umsatzsteuergesetz 1994 ² , Tz.11 zu § 3a), weshalb unter gewissen Voraussetzungen im Falle der Vermittlung von potentiellen Grundstücksgesellschaftern…
…Nicht in einem derartigen engen Zusammenhang stehen aber beispielsweise der Verkauf von Anteilen und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften (vergleiche beispielsweise schon Kolacny / Mayer, Umsatzsteuergesetz 1994 ² , Tz.11 zu § 3a), weshalb unter gewissen Voraussetzungen im Falle der Vermittlung von potentiellen Grundstücksgesellschaftern…
…auch weitere Gesellschafter der XGmbH., S. , verpflichteten sich im Jahr 2009 insgesamt 60% der Anteile an der PH zugunsten der Kreditgeber der P.AG,S. , wie folgt zu verpfänden: 40% der verpfändeten Anteile dienten der Besicherung eines Kredites der VAG in Höhe von EUR 500…
…als auch weitere Gesellschafter der XGmbH , verpflichteten sich im Jahr 2009 insgesamt 60% der Anteile an der PH zugunsten der Kreditgeber der P.AG.,S., wie folgt zu verpfänden: 40% der verpfändeten Anteile dienten der Besicherung eines Kredites der VAG in Höhe von EUR 500…
…Bw als auch weitere Gesellschafter der XGmbH , verpflichteten sich im Jahr 2009 insgesamt 60% der Anteile an der PH zugunsten der Kreditgeber der PAG wie folgt zu verpfänden: 40% der verpfändeten Anteile dienten der Besicherung eines Kredites der VAG in Höhe von EUR 500.000…
…als auch weitere Gesellschafter der XGmbH, verpflichteten sich im Jahr 2009 insgesamt 60% der Anteile an der PH zugunsten der Kreditgeber der P.AG wie folgt zu verpfänden: 40% der verpfändeten Anteile dienten der Besicherung eines Kredites der VAG in Höhe von EUR 500.000…