…Keine Beförderung ist daher die Vermietung von Beförderungsmitteln, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger selbst die Beförderung vornimmt. Maßgebend ist im Einzelfall, was der Unternehmer nach der zivilrechtlichen Vereinbarung schuldet (Gebrauchsüberlassung für einen bestimmten Zeitraum oder Beförderung für eine bestimmte Strecke). Die Beistellung von Bedienungspersonal (Chauffeur)…
…Vermietung von Beförderungsmitteln an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Die ist im konkreten Fall Österreich. Nach § 3a Abs. 13 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung bestimmen, dass sich ua. der Ort der Leistung bei Vermietung von…
…abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 hat die Betriebsprüfung die Ansicht vertreten, dass keine steuersatzbegünstigte Beförderungsleistung vorliege, sondern von einer bloßen Vermietung von Beförderungsmitteln auszugehen sei. Laut Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1999 unterzog die Bw. die Umsätze weiterhin dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs…
…oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 Z 1 bis 14 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung…
…um Doppelbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung genutzt oder…
…um Doppelbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung genutzt oder…
…um Doppelbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung genutzt oder…
…um Doppelbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung genutzt oder…
…Im vorliegenden Fall also in der Schweiz. Von dieser Grundregel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 seien insbesondere zwei Ausnahmen zu prüfen, deren Anwendbarkeit die Grundregel verdrängen würde. Erstens die Personenbeförderung gemäß § 3a Abs. 10 UStG 1994 und zweitens die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels gemäß …
…um Doppelbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, daß sich der Ort einer im Abs. 10 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung genutzt oder…
…EG-RL. Dieser Absatz lautet: (3) Um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, können die Mitgliedstaaten bei den in Absatz 2 Buchstabe e) bezeichneten Dienstleistungen und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln. a) den Ort einer Dienstleistung, der nach diesem Artikel im Inland liegt, so behandeln…
…Selbstanzeige: 1. Sachverhalt 1.1. Nicht kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln Das österreichische Unternehmen Bw vermietet Transportfahrzeuge und Anhänger an die ungarische Ges1 und in der Folge an die Ges2 mit Sitz in Ungarn. Bis zum 31.12.2009 lautete der § 3a Abs. 10 Z 12…
…gegenständlichen Verträgen um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung von Beförderungsmitteln. Dies ergibt sich aus dem Vertragstext, wonach die Bw. (Vermieterin) der Mieterin die Beförderungsmittel zum vermieten und verwalten überlässt. Zutreffend ist, dass vereinbart ist, dass während der Vertragsdauer der Mieter auch der Betreiber des Beförderungsmittels sein wird…
…09.2003 ausgesprochen, dass § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG 1994 in der ursprünglichen Fassung des BGBl 1995/21 richtlinienwidrig ist. Die Vermietung von Beförderungsmitteln soll nach der 6. MwSt-Richtlinie "endgültig" am Ort der festen Niederlassung des Vermieters besteuert werden. Nach den…
…sondern von einer bloßen Vermietung von Beförderungsmitteln auszugehen sei. Entsprechend dieser Rechtsansicht erließ das Finanzamt für die Jahre 1997 und 1998 vorläufige Umsatzsteuerbescheide und vorläufige Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO. Die Umsätze wurden dem normalen Steuersatz von 20…
…Tatbestand einer PKW-Vermietung vorliegen, so wird dazu der Vollständigkeit halber bemerkt, dass das Mietentgelt bzw. die Leasingraten nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen würden, weil ein Leasingunternehmen, das sein Unternehmen vom übrigen Gemeinschaftsgebiet aus betreibt, mit seiner in der Vermietung von Beförderungsmitteln bestehenden Leistung nicht…
…b) UStG wegen des Widerspruchs zu den Vorgaben der 6. MwSt-RL unanwendbar ist und daher keine Besteuerung in Österreich erfolgen kann. Nach der genannten Entscheidung soll die Vermietung von Beförderungsmitteln nach der 6. MwSt-RL "endgültig" am Ort der festen Niederlassung des Vermieters besteuert…
…vom 25. April 2008 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Über das Vermögen des Berufungswerbers (Bw.), dessen Tätigkeit vorwiegend in der Vermietung von (geleasten) Beförderungsmitteln bestand, wurde am 24. Dezember…
…Ausflugsfahrten) mit Beförderungsmitteln jeder Art; Unterbringung (in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern), Vermietung von Unterkünften; Verpflegung; Betreuung durch selbständige Reiseleiter; Nebenleistungen (zB Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen, Sprachkurse, Opernbesuche, Festspielbesuche, Autorennen). Die Besteuerung gemäß § 23 kommt auch für kurzfristige (zB Auslandsaufenthalte von Schülern während der Schulferien) Sprach- und…
…das Jahr 2000 klar erkennbar nur im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung gestanden sei. Bezüglich der strittigen Werbungskosten brachte der Bw. vor, die bisher berücksichtigten Beträge in Höhe von € 880,40 und € 664,34 würden Tagesdiäten sowie sonstige…