…die Auffassung, dass ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 generell nur dann gewährt werden könne, wenn es sich um im Inland ausgeführte Umsätze handle. Wie von der Bw. zutreffend…
…habe den Feststellungen der Betriebsprüfung zufolge bis dato kein Zahlungsfluss stattgefunden. Überdies hänge die Fiktion des Betriebes gewerblicher Art bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts davon ab, ob auf Grund seiner Entgeltlichkeit ein zivilrechtlicher Miet- oder Bestandsvertrag begründet worden sei.…
…Vorteil aus diesem Mietverhältnis den Einkünften der Berufungswerberin (Vermieterin) aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind. Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften gehören gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 ua. auch Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, also insbesondere von Grundstücken…
…die den Steuererklärungen für die Jahre 2003 und 2004 beigelegten Formulare E 1b (Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden für 2003 und 2004) enthalten betreffend die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung folgende handschriftliche Vermerke des Bw.…
…EWG (6. EG-RL) eine richtlinienkonforme Interpretation von Gesetzesbegriffen geboten ist. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in seinem Erkenntnis vom 30.11.2003 (VwGH 30.11.2003, 2000/15/0109) die Auffassung, dass die Begriffe "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts sind, die eine…
…die auf gewerblichen Grundstückshandel schließen lassen würden. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stelle der Verkauf von Wohnungen bei zufällig sich bietender Gelegenheit keine gewerbliche Tätigkeit dar. Vielmehr handle es sich um Vermögensverwaltung in Form von Vermietung und Verpachtung. Die Bw. beantragte die Vorlage der Berufung…
…Von der Amtspartei wurde daraufhin mitgeteilt, dass auch seitens des Finanzamt keine Hinweise auf eine gegenteilige Ansicht gefunden wurden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs.1 Z.16 in Verbindung mit § 12 Abs.3 UStG 1994 ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
…Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene…
…das EU Recht eingeräumten Dispositionsmöglichkeit für die verlustträchtige Vermietung von privatem Wohnraum eine "unechte" Steuerbefreiung getroffen. Die Wirkungen dieser "unechten" Steuerbefreiung aufgrund Liebhaberei könne aber höchstens in dem Rahmen wirken, den die MwSt-Richtlinie biete. Darunter falle auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gem…
…allerdings keinen Aufschluss über die Bedeutung des Begriffs "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken", weshalb auf die Judikatur des EuGH zurückzugreifen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH stellen die in der MwStSystRL vorgesehenen Befreiungen (u.a. für die Vermietung von Grundstücken) eigenständige Begriffe des Unionsrechts dar…
…Bw., dass die Vorschreibung von Umsatzsteuer auch dann nicht in Betracht käme, wenn der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zu bestimmen wäre, da der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des …
…Bw., dass die Vorschreibung von Umsatzsteuer auch dann nicht in Betracht käme, wenn der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zu bestimmen wäre, da der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des …
…S 134.245,00 | Zinsen für Bankguthaben | S 16,19 | Verlust | - S 429.157,19 Unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (von Grundstücken und Gebäuden) machte der Bw. nur Angaben zu den Anschriften zweier Grundstücke (S...g. und F...pl.)…
…Bw., dass die Vorschreibung von Umsatzsteuer auch dann nicht in Betracht käme, wenn der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zu bestimmen wäre, da der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des …
…Bw., dass die Vorschreibung von Umsatzsteuer auch dann nicht in Betracht käme, wenn der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zu bestimmen wäre, da der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des …
…Bw., dass die Vorschreibung von Umsatzsteuer auch dann nicht in Betracht käme, wenn der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zu bestimmen wäre, da der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des …
…Bw., dass die Vorschreibung von Umsatzsteuer auch dann nicht in Betracht käme, wenn der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zu bestimmen wäre, da der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des …
…insbesondere also von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (Hausvermietung, Wohnungsvermietung). Im vorliegenden Fall erzielte die Bw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von € 8.750,64 sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von € 16.922,91. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wurde nach einkünftemindernder Berücksichtigung von Sonderausgaben…
…der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, also insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen usw. Darunter versteht man in der Regel alle Einkünfte, die dem Bestandgeber im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von (unbeweglichen) Bestandobjekten zufließen. Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von…