…Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Vermietung an den eigenen Sohn. Dem Bericht vom 27. September 2010 über die Außenprüfung des Zeitraumes 2005 bis 2009 (Dauerbelege Seite 1ff) ist zu entnehmen: Tz. 1 Nichtanerkennung der Vermietung: Sachverhalt: Im Dezember 2005 habe der Berufungswerber (Bw.) den ideellen Anteil …
…im Spruch anders lautende Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide, nämlich ohne Berücksichtigung der Vermietung an Sohn und Tochter, herbeizuführen. Aus den von der Bw. genannten schriftlichen Mietverträgen mit Sohn und Tochter sind fehlende eigene Einkünfte der Mieter nicht ersichtlich. Obwohl im jeweiligen Vertragsformular neben Name und Geburtsdatum…
…in den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1997 bis 2000. In der dagegen gerichteten Berufung führt die steuerliche Vertreterin der Bw. ua. aus, dass unter Tz 11 des Betriebsprüfungsberichtes zur Begründung der nicht fremdüblichen Vermietung an die beiden Söhne die…
…sei zur Vermietung erworben worden und die Vertragsurkunde beinhalte die Merkmale einer Rechnung. Hätte der Berufungswerber bereits vor dem Eingang der Umsatzsteuervoranmeldung vom 17.7.2000 Kontakt mit Herrn B vom Finanzamt aufgenommen und von der beabsichtigten (und gutgeheißenen) Vermietung an den eigenen Sohn berichtet…
…Möglichkeiten: entweder die Firma ist an der Fortbildung interessiert oder nicht - und in diesem Fall liegt das Interesse im Sinne der eigenen Vermietung und Verpachtung. Daher muss es auch egal sein, ob es sich um einen fremden Studenten handelt oder um den eigenen Sohn. Gemäß …
…diese wiederum im Mai 2008. Der Sohn AK studierte von Oktober 1996 bis März 2003 an der nahe gelegenen Wirtschaftsuniversität. Beginnend in der Einkommensteuererklärung 1998 wie auch in den nachfolgenden Jahren machte die Bw negative Einkünfte aus der Vermietung dieser Wohnung steuerlich geltend. Im Zuge…
…der für den eigenen Wohnbedarf genutzten Wohnung entfallende Vorsteuer sei jedoch nicht abzugsfähig. Bei der zweiten Wohnung sei es mangels entsprechender Sanierung in den Streitjahren zwar ebenfalls nicht zu einer steuerrechtlich anzuerkennenden fremdüblichen Vermietung gekommen, die von Anfang an bestehende Absicht einer solchen Vermietung könne…
…dem die Vermietung einer Wohnung an den studierenden unterhaltsberechtigten Sohn zu Grunde liegt, der auch geringe eigene Einkünfte erzielte, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung der Beschwerdeführer im selben Ausmaß angefallen wären, wenn sie die Wohnung dem Sohn nicht…
…die damit in Verbindung stehenden Aufwendungen nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den eigenen Wohnbedürfnissen des Bw. stünden. zu Top 5: Die Mieterin DH. habe erst als im Laufe des Wohnens seinen Sohn kennen gelernt. Die Wohnung sei bereits zu Beginn der Sanierungstätigkeit an Herrn Ke…
…Ausführungen als erwiesen anzunehmen, dass es sich bei DoH bereits in der Zeit der Abwesenheit von JS um seine Lebensgefährtin oder Freundin gehandelt habe und er die inländische Wohnung trotz Vermietung an Frau H jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benutzen hätte können. Außerdem sei auch…
…ermittelte den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Bei dieser Ermittlungsart können Eigentumswohnungen ihrer Wesensart (Nutzbarkeit) nach sowohl für Zwecke eines Betriebes als auch für private Zwecke (etwa zur Befriedigung zur des eigenen Wohnbedürfnisses bzw. für eine Vermietung an andere Personen) dienen und damit…
…der Judikatur, wie die Vermietung von Räumlichkeiten eines Wirtschaftstreuhänders an eine branchenzugehörige GmbH, an welcher er selbst beteiligt ist; Verpachtung eines Kurhauses durch eine Facharzt; Lebensmittelgroßhändler, der Lokal an Geschäftspartner mit Abnahmeverpflichtung vermietet; Vermietung an eine den eigenen Betrieb ergänzenden Betrieb auf der Nachbarliegenschaft; et…
…1999 3) Bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten am gesamten Haus im Herbst 2001 Verwendung als Büro durch den Berufungsführer um die Sanierungsarbeiten zu überwachen 4) Ab Juli 2002 Vermietung an den Sohn als Zweitbüro sowie kurzfristige Vermietungen an Dritte. Auf Vorhalt teilte der Berufungsführer mit…
…Maklers erwähnte. Auch war eine Vermietung an andere als die nahestehenden Mieter (Eltern des Bw. und H = Wahltante der nunmehrigen Exgattin) offenkundig gar nicht gewollt gewesen, zumal W 1 nie per Inserat zur Vermietung angeboten wurde (im Gegensatz zu den anderen beiden Wohnungen): Allein…
…ohne Unterlage) 1906 (gemeint 2006) Krankenhausaufenthalt in Torrevieja, nicht transportfähig, den ganzen Sommer in Spanien (ohne Unterlage), Immer alle Sommermonate April bis Ende September in Spanien (ohne Unterlage) # Kauf einer Garage von Hrn. A. und Vermietung an Mr. B. im Jahre 2005 (ohne Unterlage) # Aufenthalt…
…die beiden Wohnungen 2b (bewohnt von Ehepaar B - Frau B sei die Schwester von den Brüdern A) und top 3 (bewohnt von J und H A) anstatt des Verkehrswerts von ca. S 16.000 infolge der Vermietung an sich selbst nur einen Verkehrswert von ca…
…August 2010 beigelegt (AS 13/10). Gemäß dieser Bestätigung überwies der Sohn des Bw. an den Bw. einen Betrag in Höhe von € 600,00 mit dem Verwendungszweck "Miete August 2010". Im November 2010 wurde die Umsatzsteuervoranmeldung für das Kalendervierteljahr Juli - September 2010 wie folgt…
…Hauses wird an die Firma I-KEG um monatlich netto 364,00 € vermietet. Die Vermietung des Kellers ist gesondert als eigene Einheit zu beurteilen. Die Werbungskosten, insbesondere die Absetzung für Abnutzung, werden wie folgt ermittelt: Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Kellers sind nach den Angaben…
…Das Finanzamt führt aus, dass das Haus nach den Wünschen "der Mieter" möbliert worden sei. Die Investition würde sich erst nach 29 Jahren amortisieren. Auf Grund der kürzeren Lebensdauer der Einrichtungsgegenstände erscheine die Vermietung an einen Fremden betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Weiters hafte KP als Bürge…
…Objekt in weiterer Folge an einen fremden Dritten zu vermieten, während gleichzeitig der eigene Sohn das Haus unentgeltlich bewohnt, erscheint widersinnig, den natürlichen Interessen des Hausbewohners abträglich und daher unglaubwürdig. Vielmehr wurde die Garage erkennbar nur deshalb gebaut, um dem Sohn eine bequeme und vor…