…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…entstanden sind. Um solche Kosten handelt es sich hier nicht, da, wie bereits oben erwähnt, für den Erwerb des Vermächtnisses kein Rechtsstreit anhängig war. Die Prozesskosten des Vermächtnisnehmers fallen auch nicht unter diesen Tatbestand. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 28. November 2003
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung einer Witwe als Vermächtnisnehmerin. Die Berufungswerberin (Bw.) machte in der Erklärung betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2009 die Summe von € 6.076,09 als außergewöhnliche Belastung für Begräbniskosten…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…diesen Antrag damit, dass es gemäß der in der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs.1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…
…vgl. VwGH 3.9.1987, 86/16/0116, 0117). Daraus folgt, dass das erworbene Vermögen beim Erwerb des Vermächtnisnehmers im vollem Umfang, ohne Berücksichtigung der Beschränkungen durch das Nachvermächtnis, der Erbschaftsteuer zu unterziehen ist. Der deutsche Bundesfinanzhof hat zur vergleichbaren Rechtslage in Deutschland erkannt, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.V., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2007 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willen des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…Die Erblasserin habe in ihrem Testament Verfügungen getroffen, wonach sämtliches Liegenschaftsvermögen an diverse, nicht mit der Bw. idente Vermächtnisnehmer aufgeteilt werden sollten. Damit können nur die restlichen, tatsächlich den gesetzlichen Erben zukommenden Vermögensstücke einer allfälligen Erbschaftsteuer unterliegen. Im vorliegenden Fall handle es sich hiebei lediglich…
…Die Erblasserin habe in ihrem Testament Verfügungen getroffen, wonach sämtliches Liegenschaftsvermögen an diverse, nicht mit der Bw. idente Vermächtnisnehmer aufgeteilt werden sollten. Damit können nur die restlichen, tatsächlich den gesetzlichen Erben zukommenden Vermögensstücke einer allfälligen Erbschaftsteuer unterliegen. Im vorliegenden Fall handle es sich hiebei lediglich…
…ErbStG im Wesentlichen aus, dass bei Erwerben von Todes wegen, so auch bei Vermächtnissen, der dem Vermächtnisnehmer anfallende Anspruch den vermachten Gegenstand vom Erben zu fordern, zu versteuern ist. Im gegenständlichen Fall würde kein erbschaftssteuerlich relevanter Verzicht auf das Legat vorliegen. Der nachträgliche Verzicht vom…
…Eine schlichte Erbteilungsvorschrift wäre im Zweifel als Hineinvermächtnis angesehen worden. Der Erblasser hätte damit jedoch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass beide Vermächtnisnehmer Eigentümer der vermachten Liegenschaft werden sollen. Darüber hinaus wäre es denkunmöglich die Grunderwerbsteuer vorerst jemanden anderen als dem Erwerber der Liegenschaft vorzuschreiben…
…1 BAO gingen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers würden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten. Als Vermächtnisnehmer nach § 535 ABGB seien die Bw. nicht Gesamtrechtsnachfolger der Verstorbenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.D., Adresse, vertreten durch RA.X, vom 13. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. September 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…